Regulatorische Beratung und Koordination

Drei Fragen bestimmen den Rechtsweg

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Für die Markteinführung eines Kosmetikprodukts in Südkorea gibt es kein einheitliches „Kosmetikzertifikat“. Zunächst sind die konkrete Rezeptur, die Verwendung und sämtliche koreanischen Werbeaussagen rechtlich einzuordnen. Danach müssen gewöhnliche und funktionelle Kosmetika unterschieden, das registrierte koreanische verantwortliche Vertriebsunternehmen bestimmt und Inhaltsstoffe, Einfuhr, Chargenfreigabe sowie Kennzeichnung geprüft werden. Eine ausländische Zulassung oder ISO-/GMP-Bescheinigung ersetzt diese Schritte nicht.

Drei Fragen bestimmen den Rechtsweg

Kosmetikum oder anders reguliertes Produkt?

Erfassen Sie Anwendungsstelle, Wirkungsweise und sämtliche Aussagen auf Verpackung, Website und in Influencer-Werbung. Das Kosmetikgesetz erfasst Mittel mit geringer Wirkung zur Reinigung und Verschönerung des Körpers oder zur Erhaltung von Haut und Haar. Heilversprechen oder pharmakologische Wirkungen können eine Einordnung als Arzneimittel oder in einen anderen Rechtsbereich erfordern. Die Produktbezeichnung allein entscheidet nicht.

Gewöhnliches oder funktionelles Kosmetikum?

Prüfen Sie Aussagen zu Hautaufhellung, Faltenminderung, UV-Schutz oder Bräunung, bestimmten Haarfärbe- und Bleichmitteln, der Linderung von Haarausfallsymptomen und Enthaarung anhand der MFDS-Kategorien für funktionelle Kosmetika und ihrer Ausnahmen. Dazu gehören auch bestimmte Aussagen zu Akne, Trockenheit bei zu Atopie neigender Haut und Dehnungsstreifen. Eine gewöhnliche „Haarpflege“ oder „Haarnahrung“ ist für sich allein keine funktionelle Kategorie. Erforderlich sind eine produktbezogene MFDS-Prüfung oder bei Erfüllung der genauen Voraussetzungen eine Meldung; die Werbewortwahl allein bestimmt die Einstufung nicht.

Inländische Herstellung, reguläre Einfuhr oder Sondervertrieb?

Koreanische Herstellung, Einfuhr fertiger Waren, Parallelimport und Mischen oder Nachfüllen im Geschäft haben unterschiedliche Abläufe. Klären Sie den tatsächlichen Einführer, Verkäufer, Markeninhaber und Verantwortlichen für die Chargenfreigabe, bevor Unterlagen ausgewählt werden.

Entscheidungsmatrix: Produktmerkmale und Rechtsfolgen

Die zutreffenden Zeilen gelten nebeneinander: Zollabfertigung ersetzt nicht das Verfahren für funktionelle Kosmetika; beides ersetzt keine Freigabe der verkaufsfähigen Charge.

Merkmal des Produkts oder GeschäftsRegelung und erforderliche MaßnahmeFreigabe erst, wenn
Gewöhnliches Kosmetikum mit rein kosmetischen AussagenKosmetikgesetz, Inhaltsstoffbeschränkungen, Pflichten des verantwortlichen Vertriebsunternehmens und koreanische Kennzeichnung. Keine pauschale MFDS-Produktgenehmigung unterstellen.Einstufung, Rezeptur und Werbeaussagen dokumentiert geprüft sind.
SPF, Aufhellung, Anti-Falten-Wirkung oder andere erfasste FunktionVerfahren für funktionelle Kosmetika: MFDS-Prüfung oder zulässige Produktmeldung; jeweilige SKU und Änderungen einzeln abgleichen.Prüfergebnis oder ordnungsgemäße Meldung und die dazu passenden Aussagen vorliegen.
Heilversprechen, arzneiliche Wirkung oder GrenzfallEinstufung mit koreanischen Fachleuten oder MFDS neu prüfen; anderes Produktrecht kann gelten.Die zuständige Rechtsordnung feststeht; keine Abkürzung über das Kosmetikrecht.
Gewerbliche Einfuhr fertiger KosmetikaRegistriertes verantwortliches Vertriebsunternehmen und KPTA-Standardeinfuhrmeldung vor Zollfreigabe; Qualitätsprüfung je Charge und koreanische Kennzeichnung vor Verkauf.Versanddokumente, Chargenprüfung und Kennzeichnung abgeschlossen sind.
Parallelimport, Mischen/Nachfüllen, Baby- und KinderprodukteJe nach Fall zusätzliche Identitätsprüfung, Regeln für individualisierte Kosmetika oder Sicherheitsdaten für Kinderprodukte.Besondere Pflichten und Ausnahmen konkret überprüft wurden.

Die letzte Tabellenzeile schafft keine einheitliche Ausnahme. Bei Parallelimporten sieht KPTA vor der regulären Importmeldung eine gesonderte Identitätsprüfung nach Chargen vor. Wird ein Produkt ausdrücklich als für Säuglinge oder Kinder geeignet gekennzeichnet oder beworben, verpflichtet Artikel 4-2 des Kosmetikgesetzes den verantwortlichen Vertreiber, produktspezifische Sicherheits- und Qualitätsnachweise zu erstellen und aufzubewahren; Altersgrenzen, Werbeumfang und Aufbewahrungsfristen sind anhand der Durchführungsregeln zu prüfen. Das individuelle Mischen oder Nachfüllen für Kunden erfordert eine gesonderte Prüfung des Geschäftsmodells für maßgeschneiderte Kosmetika. Jede Variante ist anhand des tatsächlichen Vertriebswegs zu bewerten.

Zuständigkeiten für Entscheidungen und Nachweise

Der ausländische Hersteller liefert nachvollziehbare Rezeptur-, Herstellungs- und Prüfdaten. Das registrierte koreanische verantwortliche Kosmetik-Vertriebsunternehmen sichert die Vertriebskonformität und Freigabedokumentation; Einführer und Zollanmelder koordinieren Sendungen. MFDS überwacht den Kosmetikbereich und die Verfahren für funktionelle Produkte, KPTA betreibt die veröffentlichte Standardeinfuhrmeldung. Vertraglich sind Etiketten, Werbung, Rezepturänderungen, Reklamationen und Rückrufe zuzuordnen. Gesetzliche Pflichten lassen sich dadurch nicht aufheben.

SKU-Unterlagen vor dem Druck der Verpackung

  • Endgültige quantitative Rezeptur und Identität/Funktion aller Stoffe, insbesondere Konservierungsmittel, Farbstoffe, UV-Filter und beschränkte Stoffe; Abgleich mit aktuellen koreanischen Listen.
  • SKU, Darreichungsform, Anwendungsstelle, Gebrauchsanweisung, Zielgruppe sowie sämtliche koreanischen und ausländischen Aussagen einschließlich Onlinehandel.
  • Spezifikationen, geeignete Prüfmethoden, Produktions- und Chargenrückverfolgbarkeit und Qualitätsnachweise; Festlegung der Chargenfreigabeprüfungen.
  • Für funktionelle Aussagen: genaue Funktion, Wirksamkeitsbelege, MFDS-Prüfungs- oder Meldeweg und gegebenenfalls SPF-/PA-Daten.
  • Bei Einfuhr: Registrierung des verantwortlichen Vertriebsunternehmens, Herstellungs- und Vertriebsbescheinigungen sowie fallabhängige KPTA-Unterlagen.
  • Entwürfe für Primär- und Außenverpackung, koreanische Inhaltsstoffangaben, Warnhinweise, Charge, Haltbarkeit oder Verwendungsdauer nach Öffnung und Preisangaben.
  • Benannte Entscheidungsträger und dokumentierte Entscheidung zu Einstufung und Aussagen mit offenen Fragen an MFDS oder Einführer.

Kennzeichnung und Werbeaussagen: zwei getrennte Konformitätsprüfungen

Artikel 10 des Kosmetikgesetzes nennt unter anderem Produktname, Unternehmensangaben, Inhaltsstoffe mit gesetzlichen Ausnahmen, Nettomenge, Charge, Ablaufdatum oder Verwendungsdauer nach Öffnung, Preis, Vorsichtsmaßnahmen und bei Bedarf die Kennzeichnung funktioneller Kosmetika. Die Verteilung zwischen Primär- und Umverpackung sowie Ausnahmen für Kleinstpackungen sind zu beachten. Nach KPTA müssen importierte Waren vor dem Verkauf auf Koreanisch gekennzeichnet sein; das Auslandsetikett allein reicht nicht.

Wird statt eines Verfallsdatums die Verwendungsdauer nach dem Öffnen angegeben, verlangt Artikel 10 zusätzlich das Herstellungsdatum; die Platzierung der Angaben ist für die konkrete Verpackung zu prüfen.

Artikel 13 untersagt zusätzlich irreführende oder arzneiähnliche Werbung und falsche Angaben zum funktionellen Status. Verpackung, Webshop, Website und Influencer-Texte gemeinsam prüfen. Ein Prüfbericht kann Aussagen stützen, ist aber selbst keine MFDS-Zulassung. Private Prüfungen, ISO-Zertifikate oder GMP-Nachweise dürfen nicht als allgemein vorgeschriebene staatliche Produktzertifizierung ausgegeben werden.

Markteinführung: Reihenfolge und Freigabesperren

  1. Eine SKU und alle geplanten koreanischen Aussagen festlegen; Kosmetikeigenschaft, funktionellen Status oder Grenzfall klären.
  2. Registriertes koreanisches verantwortliches Vertriebsunternehmen bestimmen oder prüfen; Einführer und Vertriebskanal festlegen.
  3. Alle Inhaltsstoffe anhand aktueller koreanischer Listen bewerten und Spezifikationen sowie Nachweise sammeln.
  4. Bei funktionellen Kosmetika vor Nutzung entsprechender Aussagen die zutreffende MFDS-Prüfung oder Meldung abschließen.
  5. Bei Einfuhr KPTA-Standardmeldung vor der Zollabfertigung; danach Chargenqualität und koreanische Kennzeichnung vor Verkaufsbeginn prüfen.
  6. Chargen- und Werbeunterlagen aufbewahren; Reklamationen, Sicherheitsmeldungen, Rechtsänderungen und Produktänderungen beobachten.

Vier Änderungen mit erneutem Prüfbedarf

  • Änderung von Wirkstoff, beschränktem Bestandteil, Konzentration, UV-Filter oder Farbstoff: Rezeptur und Nachweise neu bewerten.
  • Neue SPF-, Aufhellungs-, Anti-Falten-, Haarausfall- oder Heilungsversprechen: funktionellen oder anderen Rechtsstatus erneut prüfen.
  • Wechsel von Hersteller, verantwortlichem Verkäufer, Einführer, Chargenprozess oder Importweg: Registrierung, Versand- und Qualitätsunterlagen prüfen.
  • Neue Primär-/Außenverpackung, Haltbarkeit, Gebrauchsanweisung oder Onlineanzeige: Kennzeichnung und Werbung erneut freigeben.

Übergangsregeln: künftige Pflichten nicht vorwegnehmen

Das am 30. Dezember 2025 verkündete Gesetz Nr. 21302 tritt grundsätzlich am 31. Dezember 2026 in Kraft. Die Übergangsbestimmungen verschieben jedoch die neue produktbezogene Sicherheitsbewertungspflicht nach den Umständen des verantwortlichen Vertreibers. Für Unternehmen mit einem jährlichen Produktions- und Importwert von zusammen mindestens 1 Mrd. KRW oder mit Registrierung nach der Verkündung gelten folgende gesetzliche Fallgruppen:

  • 1. Januar 2028: Produkte, die nach der Verkündung als funktionelle Kosmetika geprüft oder gemeldet wurden.
  • 1. Januar 2030: Produkte, die nach der Verkündung erstmals hergestellt oder eingeführt und auf den Markt gebracht werden, soweit die gesonderte Neuproduktkategorie greift.
  • 1. Januar 2031: übrige Produkte dieser Unternehmensgruppe. Das Gesetz nennt den 1. Januar 2031 auch für Unternehmen mit weniger als 1 Mrd. KRW Jahreswert. Nach der Verkündung neu registrierte Verkäufer können jedoch unabhängig vom Wert unter die Kategorie mit früheren Anwendungsdaten fallen. Bei Überschneidungen sind die gesetzlichen Übergangsbestimmungen maßgeblich.

Dies sind bedingte Anwendungszeitpunkte, keine allgemeinen Fristen für jedes Kosmetikum. Die Novelle regelt zudem die Berechnung des Jahreswerts und den Anwendungsbeginn für hergestellte oder eingeführte Produkte. Nach der am 8. Oktober 2026 geltenden Fassung stehen Nachweispflichten für Säuglings- und Kinderprodukte in Artikel 4-2; die Novelle nummeriert sie als Artikel 4-3 um, dessen zusätzliche bestimmte Änderung am 1. Januar 2029 wirksam wird. MFDS nennt einen stufenweisen Start ab 2028, nicht aber ein einheitliches behördliches Produktzertifikat. Vor dem Start sind Unternehmenstyp, Produkthistorie und Übergangsregel zu prüfen.

Wann eine spezifischere Produktseite sinnvoll ist

Diese Seite ordnet den koreanischen Regulierungsweg für noch nicht weiter spezifizierte Kosmetika ein. Fragen zu Creme- oder Haarfärbeformulierungen gehören in die jeweiligen Produktkarten:

Häufige Fragen zu entscheidenden Grenzfällen

Benötigt jedes Kosmetikprodukt eine MFDS-Genehmigung?

Für gewöhnliche Kosmetika gilt keine pauschale Produktzulassung. Unternehmensregistrierung, Inhaltsstoff-, Qualitäts-, Kennzeichnungs- und gegebenenfalls Einfuhrpflichten bleiben. Funktionelle Produkte benötigen gesondert den zutreffenden Prüfungs- oder Meldeweg.

Kann eine ausländische Marke über beliebige Händler ohne koreanisches Verantwortungsunternehmen importieren?

Das darf nicht unterstellt werden. Beim gewerblichen Import zum Verkauf sind das registrierte koreanische verantwortliche Vertriebsunternehmen und der KPTA-Ablauf maßgeblich. Prüfen Sie die konkrete Rollenverteilung.

Umgeht „SPF 50“ nur auf der Website das Verfahren für funktionelle Kosmetika?

Nein. Onlineaussagen gehören zur Einstufungs- und Werbeprüfung. Rezeptur, SPF-/PA-Belege sowie zutreffende MFDS-Prüfung oder Meldung sind vor Veröffentlichung zu klären.

Darf eine importierte Charge unmittelbar nach Verzollung verkauft werden?

Nein. Die Zollfreigabe allein genügt nicht. KPTA verlangt Qualitätsprüfung anhand der Chargennummer und koreanische Kennzeichnung vor dem Verkauf.

Reichen EU-Konformität oder ISO/GMP-Bescheinigungen aus?

Nein. Sie können als Nachweise helfen; koreanische Stoffbeschränkungen, funktionelle Einstufung, Verkäuferregistrierung und Etikettenpflichten bleiben getrennt zu prüfen.

Amtliche Quellen und Prüfgrenzen

Maßgeblich sind das koreanische Kosmetikgesetz in der ab 8. Oktober 2026 geltenden Fassung, aktuelle MFDS-Sicherheitsstandards und Funktionskosmetik-Hinweise, die KPTA-Einfuhranweisungen und die MFDS-Mitteilung zur geplanten Einführung ab 2028. Vor Markteintritt aktuelle Fassungen erneut prüfen.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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