Farbwirkung vor dem Anmeldeweg einordnen
Für die Markteinführung eines Haarfärbemittels in Südkorea gibt es kein einheitliches „Kosmetikzertifikat“. Entscheidend ist zunächst, ob eine Farbe lediglich vorübergehend aufgetragen wird oder das Haar längerfristig färbt, aufhellt beziehungsweise entfärbt. Nicht nur permanente Färbungen, sondern auch Blondierungen und Farbentferner fallen unter die Kategorie funktioneller Kosmetika; rein temporäre Farbänderungen sind aus dieser besonderen Kategorie ausgenommen. Maßgeblich sind Rezeptur, Wirkweise, Anwendung und Werbeaussagen.
Die folgende Entscheidungshilfe ist vor Prüfaufträgen, Kit-Import und koreanischem Etikettendruck anzuwenden. Für funktionelle Kosmetika sieht das Gesetz eine Prüfung oder – bei erfüllten Voraussetzungen – einen Bericht vor; beide Wege sind keine pauschal kumulierten Zulassungen.
Farbwirkung vor dem Anmeldeweg einordnen
Die Matrix ist keine verbindliche MFDS-Entscheidung. Auch temporäre Farben unterliegen den allgemeinen Anforderungen an Inhaltsstoffe, Sicherheit, Unternehmer und Etiketten.
Für die Einstufungsakte sind die Farbwirkung nach einmaliger und wiederholter Anwendung, die Auswaschanleitung sowie Aussagen über dauerhafte Grauabdeckung zu vergleichen. Dokumentieren Sie Beobachtungen an repräsentativen Haarsträhnen und die endgültigen Werbeaussagen. Eine allgemeingültige gesetzliche Grenze in Form einer bestimmten Zahl von Haarwäschen wird hier nicht behauptet; bei unklarer Dauerhaftigkeit ist vor der Einstufung als gewöhnliches Kosmetikum eine produktspezifische koreanische Prüfung erforderlich.
Routenmatrix für sechs konkrete Haarfärbe-Szenarien
| Produktfall | Entscheidendes Merkmal | Möglicher Rechtsweg | Vorabnachweis |
|---|---|---|---|
| Auswaschbare Haarkreide oder Farbspray | Verschwindet der Effekt ohne dauerhafte Veränderung? | In der Regel allgemeines Kosmetikrecht; nicht automatisch funktionelle Haarfarbe. | Gebrauchsanweisung, Auswaschbarkeit, Inhaltsstoffe, koreanisches Etikett. |
| Zweiteilige oxidative Grauabdeckung | Werden Farbe und Entwickler gemischt; ist der Effekt beständig? | Funktionelles Kosmetikum: MFDS-Prüfung oder zulässiger Bericht bestimmen, zusätzlich Vertriebs-/Importpflichten. | Quantitative Rezepturen beider Teile, Mischverhältnis, Exposition, Nuance, Spezifikation. |
| Lang anhaltende Direktfarbe ohne Entwickler | Ist die Farbwirkung trotz fehlenden Entwicklers nicht temporär? | Funktionelle Kategorie möglich; „ohne Peroxid“ ist keine gesetzliche Ausnahme. | Beständigkeitsnachweise, Farbstoffidentität und Anwendungsbedingungen. |
| Blondierung und Entfärber | Wird vorhandenes Pigment aufgehellt oder entfernt? | Ausdrücklich von der funktionellen Haarfarbkategorie umfasst. | Oxidationsmittel, Alkalisierung, Mischanweisung, Kompatibilität, Qualitätskontrolle. |
| Färbeshampoo mit Versprechen gegen graue Haare | Nur vorübergehende Ablagerung oder beständige Änderung; biologische Umkehr behauptet? | Farbwirkung klassifizieren und Irreführungs-/Arzneimittelrisiken gesondert prüfen. | Mehrfachanwendung, Werbenachweise, Rezeptur, Auswaschverhalten. |
| Haarfarbe mit Haarausfall-Heilversprechen | Wird eine eigenständige Wirkung gegen Haarverlust ausgelobt? | Weitere funktionelle Anspruchsprüfung; Krankheitsbehandlung kann aus dem Kosmetikrecht herausführen. | Gesonderte Wirksamkeitsbelege und rechtliche Claim-Einordnung. |
Farbstoffchemie und vollständiges Set prüfen
Artikel 8 des Cosmetics Act und die MFDS-Sicherheitsregelung definieren verbotene und beschränkte Stoffe. Die Änderung vom 18. März 2026 hat insbesondere Einträge für ausschließlich in Haarfarben verwendbare Inhaltsstoffe in den Anlagen überarbeitet. Eine Zulässigkeit in EU, USA oder Japan genügt nicht: Prüfen Sie die aktuelle koreanische Stoffliste samt Verwendungszweck, Konzentration und Bedingungen.
Die Sicherheitsbekanntmachung vom März 2026 ordnete Einträge zu Haarfärbestoffen in den Anhängen neu. Eine gesonderte MFDS-Änderung der Regeln zur Prüfung funktioneller Kosmetika vom 16. Dezember 2025 dokumentierte zudem die Streichung bestimmter Farbstoffe und geänderte Grenzwerte für andere. Diese Regelwerke dürfen nicht gleichgesetzt werden: Prüfen Sie die derzeitigen stoffbezogenen Verwendungsgrenzen und getrennt die Voraussetzungen für Prüfung oder Meldung der konkreten Rezeptur.
- Oxidative Vorstufen, Kuppler, Direktfarbstoffe und Hilfsfarbstoffe eindeutig chemisch identifizieren und auf den vorgesehenen Haarfarbgebrauch prüfen.
- Basis und Entwickler getrennt und in der Mischung bewerten: Oxidationsmittel, Alkalität, Einwirkzeit, Kopfhautkontakt und deklariertes Mischverhältnis.
- Jede Farbnuance und Entwicklerstärke abgleichen; neue Pigmentmengen oder Entwicklerkonzentrationen sind erneute Prüfauslöser.
- Verunreinigungen, mikrobiologische Qualitätsdaten, Packmittelverträglichkeit, Haltbarkeit und einschlägige MFDS-Methoden prüfen; ausländische Prüfberichte reichen nicht automatisch.
- Sensibilisierung, Reizung und rezepturabhängige Warnhinweise beurteilen; keine universelle Dauer eines Hauttests ohne rechtliche Prüfung behaupten.
Produktspezifische Nachweiskette aufbauen
Hersteller, ausländischer Markeninhaber und koreanischer Responsible Seller (화장품책임판매업자) sind getrennte Akteure. Die MFDS erläutert die Registrierung des verantwortlichen Vertriebs samt verantwortlicher Leitung. Berechtigung und Pflichten bei Prüfung beziehungsweise Bericht hängen vom Produkt ab. Vor dem Versand müssen Verantwortlichkeiten für Anmeldung, Qualität und Chargenfreigabe feststehen.
| Nachweis | Zuständige Datenquelle | Entscheidungszweck |
|---|---|---|
| Rezepturen aller Nuancen und Set-Bestandteile | Entwickler / ausländischer Hersteller | Zulässigkeit, Konzentration, Mischung und Kategorie. |
| Chargenprüfung, Stabilität, Verträglichkeit | Hersteller und koreanischer Verantwortlicher | Sicherheit, Qualität, Rückverfolgbarkeit. |
| Prüf-/Berichtsfähigkeit, Nachweis des Ergebnisses | Berechtigter Antragsteller / Regulatory Lead | Richtiger Verfahrensweg und tatsächlicher Produkt-/Claim-Umfang. |
| Import-, Vertriebs- und Herkunftsunterlagen | Koreanischer Responsible Seller / Importeur | Registrierung, Einfuhr, Freigabe und Rückrufverantwortung. |
| Koreanisches Etikett, Hinweise und Claim-Akte | Marke und koreanischer Responsible Seller | Angaben nach Artikel 10, sichere Anwendung, zulässige Werbung. |
Bei importierten Haarfärbe-Sets ersetzt die MFDS-Prüfung oder Meldung nicht die Zollformalitäten. Laut Korea Pharmaceutical Traders Association (KPTA) muss der registrierte verantwortliche Kosmetikvertreiber vor jeder Zollabfertigung eine elektronische Standard-Einfuhrmeldung (표준통관예정보고) einreichen. Nach der Einfuhr sind die Herstellungschargen auf Qualität zu prüfen; nur konforme Chargen dürfen in den Verkauf. Die KPTA-Meldung ersetzt nicht das Verfahren für funktionelle Kosmetika.
Gleichen Sie vor dem Versand eines Zweikomponenten-Sets oder mehrerer Farbtöne die Importakte mit den KPTA-Anforderungen ab: Registrierung des verantwortlichen Vertreibers, Herstellungs- und Freiverkaufsbescheinigungen, gegebenenfalls Unterlagen zu funktionellen Kosmetika und bedingte Nachweise zur tierischen Herkunft/BSE. Die Herstellungsbescheinigung muss das konkrete Produkt und seine Bestandteile, soweit erforderlich einschließlich Colour-Index-Kennungen, ausweisen. Prüfen Sie Original- und Formvorgaben sowie die Rückverfolgbarkeit jeder Charge. Dies sind Einfuhrnachweise, keine pauschale Liste vorgeschriebener Laborprüfungen.
Koreanische Kennzeichnung und Werbeaussagen abstimmen
Etiketten hängen von der endgültigen Rezeptur und dem geprüften oder gemeldeten Funktionsumfang ab. Artikel 10 und die Durchführungsregeln verlangen je nach Packung Angaben zu Produkt, Unternehmen/Anschrift, Inhaltsstoffen, Menge, Charge, Mindesthaltbarkeit bzw. Verwendungsdauer nach Öffnung, Warnhinweisen und gegebenenfalls Kennzeichnung als funktionelles Kosmetikum. Ausnahmen sind packungsabhängig.
Bei der Kennzeichnungsprüfung ist auch der Verkaufspreis nach Artikeln 10–11 des Kosmetikgesetzes zu berücksichtigen. Nach Artikel 11 muss die Person, die direkt an Verbraucher verkauft, den verlangten Preis anzeigen; dies bedeutet nicht automatisch, dass der ausländische Hersteller die Preise aller Händler aufdruckt. Wird die Verwendungsdauer nach dem Öffnen angegeben, muss nach Artikel 10 auch das Herstellungsdatum angegeben werden. Kleinstpackungsausnahmen und die Anforderungen an eine lesbare koreanische Beschriftung gemäß Artikel 12 sind gesondert zu prüfen.
- Die Bezeichnung als funktionelles Kosmetikum nur bei zutreffender Einstufung verwenden; Angaben und Anwendung müssen dem geprüften/gemeldeten Umfang entsprechen.
- Bei Zweikomponentensets Einzelteile, Mischung, Einwirkzeit und Hinweise mit Nachweisen und Einschränkungen abstimmen.
- Pflichtangaben und produktspezifische Warnhinweise verständlich auf Koreanisch formulieren; ein EU-Etikett unverändert zu übersetzen genügt nicht.
- Online-Shop, Grauabdeckungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder und Werbung auf Belegbarkeit prüfen; keine Krankheitsheilung suggerieren.
- Layout, Strichcode und Packungsgröße final prüfen; Kleinpackungserleichterungen sind keine allgemeine Befreiung.
Für Warnhinweise gilt die aktuelle MFDS-Bekanntmachung Nr. 2026-56 (seit 5. August 2026) zu produktgruppen- und stoffbezogenen Vorsichtstexten sowie Duftstoffallergenen. Prüfen Sie die einschlägigen Texte für Haarfärbemittel, Blondierungen und färbende Shampoos statt ausländische Warnungen zu übernehmen; beachten Sie Anwendungs- und Übergangsregeln. Es gibt keinen pauschal anzunehmenden einheitlichen Allergie- oder Patchtest-Hinweis für jede Rezeptur.
Freigabeschritte, Zuständigkeiten und Änderungen
- Produkt festlegen. Wirkung, Dauer, Claims, Set-Teile, Nuancen, Mischverhältnis, Importeur und Verantwortlichen erfassen.
- Rechtsweg bestimmen. Allgemeine oder funktionelle Kosmetik; gegebenenfalls Prüfung oder berechtigter Bericht.
- Rezeptur freigeben. Alle Stoffe und Gehalte anhand aktueller MFDS-Regeln prüfen; erforderliche Nachweise beschaffen.
- Koreanische Pflichten erfüllen. Vertriebsregistrierung, Qualitätshoheit, Funktionsverfahren und Einfuhr vor dem Verkaufsstart abklären.
- Konkrete SKU freigeben. Koreanische Packung, Werbung, Charge und Rückverfolgbarkeit kontrollieren; Änderungen steuern.
Neue Nuancen, andere Entwicklerstärken, Mischanweisungen, Beständigkeitsclaims, Packungsvarianten oder ein Wechsel des Verantwortlichen verlangen Neubewertung. Artikel 4 regelt auch Änderungen an geprüften oder gemeldeten funktionellen Kosmetika; vor Auslieferung den Änderungsweg klären.
Allgemeine koreanische Kosmetikpflichten erläutert dem Überblick über koreanische Kosmetik.
Zum angrenzenden Hautpflegebereich siehe dem Hautpflege-Leitfaden.
Japanische Haarfarbenregeln sind gesondert zu prüfen unter dem japanischen Haarfarben-Leitfaden.
Entscheidende Fragen zu Haarfärbemitteln
Braucht jede Haarfarbe ein MFDS-Zertifikat?
Nein. Nichttemporäre Farben und Blondierungen sind funktionelle Kosmetika; Artikel 4 kennt Prüfung oder einen zulässigen Bericht. Temporäre Produkte bleiben dem allgemeinen Kosmetikrecht unterworfen.
Darf eine in der EU konforme oxidative Farbe ohne koreanischen Stoffcheck importiert werden?
Nein. Koreanische Stoffbeschränkungen gelten eigenständig; insbesondere die im März 2026 überarbeiteten Haarfarben-Einträge müssen für sämtliche Komponenten geprüft werden.
Ist Entwicklerfreiheit gleichbedeutend mit allgemeiner Kosmetik?
Nein. Entscheidend ist die nicht nur vorübergehende Farbwirkung. Benötigt werden Produkt- und Beständigkeitsdaten.
Erfasst ein Bericht automatisch alle Nuancen?
Das darf nicht unterstellt werden. Jede Nuance dokumentieren und eine zulässige Zusammenfassung sowie den tatsächlichen Verfahrensumfang prüfen.
Darf ein Färbeshampoo Pigmentregeneration oder Heilung von Haarausfall versprechen?
Farbkosmetik und biologische oder therapeutische Wirkbehauptungen sind gesondert zu beurteilen. Belege und die Claim-Kategorie vor Vermarktung prüfen.
Koreanische Rechtsquellen, MFDS-Vorschriften und Einfuhrverfahren
Rechtsverbindlich sind die geltenden koreanischen Fassungen; englische MFDS-Seiten dienen der Orientierung und können hinter Änderungen zurückbleiben.
- Cosmetics Act (gültig ab 8. Oktober 2026)
- Durchführungsregelung (ab 2. April 2026)
- MFDS: funktionelle Kosmetika und Prüfung
- MFDS: Sicherheitsnorm Nr. 2026-19
- MFDS: Kennzeichnungsleitfaden
- MFDS: Vertriebsregistrierung
- KPTA: Einfuhrmeldung und chargenbezogene Freigabe
- KPTA: Unterlagen für die Kosmetikeinfuhr
- MFDS: Warnhinweise und Allergene (Nr. 2026-56)