Regulatorische Beratung und Koordination

Besondere Bedingungen für Produkt-Compliance-Leistungen

Bedingungen für produktregulatorische Beratung, Dokumentationsleistungen und die Koordination externer Fachstellen.

1. Produkt und Zielmarkt

Zu Beginn sind Zweckbestimmung, Nutzer, Zusammensetzung, technische Ausführung, Werbeaussagen, Wirtschaftsakteur und Zielland zu klären. Aus einer kurzen Anfrage folgt nicht automatisch die Pflicht zu Zertifizierung, Prüfung oder Registrierung.

2. Regulatorische Einordnung

Eine Leistung kann anwendbare Rechtsakte, zuständige Behörden und Verfahrenswege untersuchen. Verbindliche Vorgaben werden von harmonisierten Normen, Leitlinien und freiwilligen Programmen unterschieden. Annahmen und offene Fragen sind im Ergebnis festzuhalten.

3. CE-Kennzeichnung

Nicht jedes Produkt muss eine CE-Kennzeichnung tragen. Vorgeschriebenes Verfahren und Beteiligung einer benannten Stelle hängen vom jeweiligen EU-Rechtsakt und der Produktart ab. Ein Berater stellt kein allgemeingültiges CE-Zertifikat aus.

4. Technische Nachweise

Prüfbar sind Risikoanalyse, Produktbeschreibung, Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung, Prüfergebnisse, Konformitätserklärung und Rückverfolgbarkeit. Echtheit, Aktualität und Vollständigkeit der Kundendaten bleiben dessen Verantwortung.

5. Prüfung und Labor

Wir können Prüfaufträge vorbereiten und Laborkontakte koordinieren. Das Labor verantwortet Methoden, Akkreditierungsumfang, Muster, Preise und Prüfberichte. Nicht bestandene Tests können Änderungen am Produkt erforderlich machen.

6. Besondere Produktgruppen

Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Kosmetika, Chemikalien, Batterien, Spielzeug, Funktechnik, Maschinen und Lebensmittelkontaktmaterialien folgen unterschiedlichen Regeln. Eine kosmetische Notifizierung ist keine Zertifizierung; einzelne Prüfberichte ersetzen nicht jede Marktzugangspflicht.

7. Wirtschaftsakteure und Vertreter

Hersteller, Importeur, Händler, Bevollmächtigter und verantwortliche Person haben getrennte Pflichten. Ein Vertretungsmandat oder eine Behördeneinreichung muss ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sein.

8. Internationale Märkte

EU, Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, Golfstaaten und asiatische Länder haben eigene Anforderungen. CE-Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch weltweite Zulässigkeit. Lokale Genehmigungen, Kennzeichnungssprachen und Importvorgaben sind gesondert zu prüfen.

9. Änderungen und Zeiten

Neue Produktvarianten, Verwendungszwecke oder Zielstaaten können Einstufung und Prüfplan verändern. Termine externer Labore und Behörden sind keine Erfolgsgarantien. Erhebliche Mehrleistungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.

10. Drittkosten und Dokumente

Gebühren für Labore, Behörden, Übersetzungen und Versand fallen gesondert an, soweit das schriftliche Angebot nichts anderes vorsieht. Rechte an Prüfberichten, Unterlagen und Ergebnissen richten sich nach Vertrag und Recht.

11. Mitwirkung und Geheimhaltung

Der Kunde muss relevante Sicherheitsvorfälle, Rückrufe und Beanstandungen offenlegen. Vertrauliche technische Akten sollen über vereinbarte sichere Kanäle übermittelt werden. Dritte erhalten nur erforderliche und rechtmäßig freigegebene Informationen.

12. Leistungserfolg und Abschluss

Geschuldet ist das konkret vereinbarte Dokument oder der abgestimmte Koordinierungsschritt, nicht die unabhängige behördliche Entscheidung. Kündigung und Rückerstattung unterliegen Vertrag, zwingendem Recht und Erstattungsrichtlinie. Stand: 16. Oktober 2026.

Regulatorische Einordnung

Die Anforderungen richten sich nach Zweckbestimmung, Produktmerkmalen und Rolle des Wirtschaftsakteurs. Entscheidungen von Behörden, Prüflaboren, benannten Stellen und Zertifizierungsstellen können wir nicht ersetzen.

Unterlagen und Mitwirkung

Erforderlich sind zutreffende technische Daten, Herstellerangaben, vorhandene Prüfberichte und Kennzeichnungen. Proben, Übersetzungen oder zusätzliche Nachweise können notwendig sein.

Vergütung und externe Kosten

Prüfungen, Behördengebühren, Zertifizierungsstellen, Übersetzungen und Versand werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen. Eine Genehmigung oder bestimmte Bearbeitungsdauer wird nicht garantiert.

Änderungen und Beendigung

Wesentliche Änderungen am Produkt oder Zielmarkt können eine erneute Prüfung erforderlich machen. Übergabe, Beendigung und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus dem Vertrag und zwingendem Recht.