Vor Prüfauftrag den PSE-Verfahrensweg festlegen
PSE-Zertifizierungsdienstleistungen für Japan sind als koordiniertes Compliance-Projekt zu verstehen, nicht als Kauf eines pauschalen Zertifikats. Nach dem japanischen Gesetz über die Sicherheit elektrischer Geräte und Materialien (DENAN) hängt der Ablauf davon ab, ob das konkrete Produkt nicht erfasst, ein nicht spezifiziertes oder ein spezifiziertes Elektroprodukt ist. Die Meldung an METI betrifft die Geschäftstätigkeit; sie ist keine staatliche Produktzulassung.
Ein Koordinator kann Einstufungsnachweise, Verantwortlichkeiten, Prüfungen, Werksunterlagen, Meldung, Kennzeichnungsprüfung und Versandfreigabe organisieren. Die gesetzlichen Pflichten verbleiben beim meldepflichtigen Hersteller/Importeur beziehungsweise beim ausländischen besonderen Importeur, sofern dieser Weg greift. Ein PSE-Zertifikat darf nicht pauschal für jedes Produkt zugesagt werden.
Vor Prüfauftrag den PSE-Verfahrensweg festlegen
| Weg | Handlung und Entscheidung | Freigabenachweis |
|---|---|---|
| Nicht erfasst | Produktspezifikation, Stromversorgung und vorgesehene Verwendung in Japan festhalten; den gesetzlichen Katalog prüfen und nicht allein von „Elektronik“ ausgehen. | Dokumentierte Anwendungsbereichsentscheidung. Bei tatsächlicher Nichtanwendbarkeit keine PSE-Kennzeichnung nach DENAN; andere Regelungen separat prüfen. |
| Erfasst, nicht spezifiziert (rundes PSE) | Anwendbare technische Anforderungen bestimmen, Konformitätsbelege, vorgeschriebene Eigenprüfungen und Aufbewahrung, Geschäftsmeldung sowie Kennzeichnung organisieren. | Technische Akte, Prüfprotokolle, Meldungsnachweis und freigegebenes Etikett. Eine Bescheinigung nach Artikel 9 durch eine registrierte Stelle ist grundsätzlich nicht dieser Pflichtweg. |
| Erfasst, spezifiziert (rautenförmiges PSE) | Zusätzlich zu technischer Konformität und vorgeschriebenen Prüfungen ist eine Bewertung nach Artikel 9 durch eine für die Produktgruppe bei METI registrierte Stelle zu koordinieren. | Passende Bescheinigung oder rechtlich zulässiges gleichwertiges Dokument/Duplikat, Meldungs- und Prüfunterlagen sowie Kennzeichnungsfreigabe vor Verkauf. |
Abgrenzungsrisiko: Ein außerhalb des DENAN-Anwendungsbereichs liegendes Endgerät bedeutet nicht automatisch, dass ein mitgeliefertes Netzteil, Kabel oder Akku ebenfalls ausgenommen ist. Jedes relevante mitgelieferte Produkt ist gesondert einzuordnen.
Verantwortlichen Wirtschaftsakteur und Übergaben bestimmen
| Beteiligte | Verantwortung und Leistung |
|---|---|
| Hersteller oder Importeur in Japan | Regelmäßig meldepflichtiger Akteur für eigene Herstellung oder Einfuhr; verantwortlich für Konformität, Inspektionen, Aufzeichnungen und Kennzeichnung. |
| Ausländischer Direktverkäufer an Verbraucher in Japan | Seit dem 25. Dezember 2025 können erfasste Direktverkäufer ohne japanischen Importeur als besondere Importeure gelten; erforderlich sind Meldung und qualifizierter inländischer Verwalter. Zuerst Vertriebsweg klären. |
| Ausländisches Werk | Liefert freigegebene Konstruktion, Bauteilliste, Modell-/Typeinstufung, Prüfmittelinformationen, Muster und Serienkontrollnachweise; ein Werksbericht ersetzt nicht die Pflichten des Akteurs. |
| Koordinator, Labor und registrierte Stelle | Koordinator verwaltet Versionen und Aufgaben; Labor liefert vereinbarte Prüfberichte; die Pflichtbewertung nach Artikel 9 für spezifizierte Waren führt nur eine passend registrierte Stelle durch. |
Unterlagen für die Meldung eines ausländischen Direktverkäufers
Wird ein ausländischer Direktverkäufer tatsächlich als „Specified Importer“ erfasst, sind vor der Meldung folgende METI-Unterlagen bereitzustellen; dies ist kein gewöhnlicher Prüflabor-Antrag:
- Geschäftsmeldung für den DENAN-Import (Formblatt 1) einschließlich Warengruppe und Typklassifizierung.
- Nachweis zum inländischen Verwalter: japanischer Handelsregisterauszug oder Melderegisterauszug einer natürlichen Person, jeweils innerhalb der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist ausgestellt.
- Vollmachts-/Befugnisnachweis für den inländischen Verwalter nach DENAN-Formblatt 1-2.
- Schriftlicher Beauftragungsvertrag über Behördenkommunikation, Rückrufe und Gefahrenabwehr, Empfang von Bescheiden, Zugang zu Prüf- und Bewertungsnachweisen sowie Unterstützung bei Kontrollen.
- Verpflichtungserklärung nach DENAN-Formblatt 1-3 sowie erforderliche Übersetzungen; Einreichungsunterlagen müssen laut METI japanisch sein, der Verwaltervertrag darf auf Japanisch oder Englisch vorliegen.
- Gegebenenfalls Vertretungsvollmacht für eine bevollmächtigte einreichende Person; Einreichungsweg und zuständiges METI-Büro prüfen.
Vor der Bestellung eines inländischen Verwalters ist zu prüfen, ob er über eine Anschrift in Japan und die erforderliche mündliche Kommunikationsfähigkeit auf Japanisch verfügt. Ein ausländischer besonderer Importeur muss außerdem den Einreichungsweg klären: Laut METI können ausländische Unternehmen Hoan-Net nicht selbst für die elektronische Einreichung nutzen; ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter in Japan kann die Einreichung übernehmen.
Frist und Freigabe: Die Meldung ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der betreffenden Geschäftstätigkeit einzureichen. Daraus folgt keine Erlaubnis zum Verkauf ungekennzeichneter oder sonst nicht konformer Produkte. Für Specified Importers richtet sich die zuständige regionale METI-Stelle nach dem Sitz des inländischen Verwalters. Eine Einreichung durch Dritte bedarf der Zustimmung des ausländischen Unternehmens; die Eignung des Verwalters ist vor der Kennzeichnungsfreigabe zu prüfen.
Sieben Prüfpunkte von der Produktaufnahme bis zur Freigabe
- Intake und SKU-Fixierung Varianten, japanische Nennwerte, Fotos, Schaltpläne, Stückliste, Netzteile/Batterien, Nutzung und Vertriebskanal sammeln. Nachweisregister mit Versionsverantwortlichen anlegen.
- Einstufung und Verantwortlicher Jedes Modell mit DENAN-Kategorien und Typeinteilung abgleichen und Entscheidung begründen. Meldepflichtigen Akteur oder besonderen Importeur einschließlich etwaigem inländischem Verwalter bestimmen.
- Prüfplan und Dokumentenannahme Vorliegende CB-/IEC-Berichte mit japanischen technischen Vorgaben vergleichen; Lückenliste und Musterplan schriftlich festlegen. Registrierung der Stelle für die konkrete Produktgruppe prüfen.
- Geschäftsmeldung und Voraussetzungen der Konformitätsbewertung Der rechtlich verantwortliche Akteur bereitet die Geschäftsmeldung fristgerecht vor, reicht sie ein und sichert die Eingangsbestätigung. Vorbereitende Prüfungen können parallel laufen. Bei einer erstmaligen JET-Antragstellung durch einen ausländischen besonderen Importeur ist für die Bescheinigung nach Artikel 9 oder deren Duplikat eine Kopie der von METI angenommenen Geschäftsmeldung erforderlich.
- Prüfungen, Korrekturen und Bescheinigungsverwahrung Vereinbarte Prüfungen durchführen sowie bei spezifizierten Elektroprodukten die erforderliche Bewertung durch eine registrierte Stelle und gegebenenfalls die Überprüfung der betrieblichen Prüfeinrichtungen abschließen. Abweichungen, Konstruktionsänderungen, Musterversionen und Nachprüfungsentscheidungen dokumentieren. Die gültige, zum Typ und verantwortlichen Akteur passende Bescheinigung beziehungsweise das zulässige Äquivalent oder Duplikat beschaffen und aufbewahren; die Geschäftsmeldung ersetzt sie nicht.
- Serienprüfungen und Etikettenfreigabe Vorgeschriebene Eigenprüfungen und Ergebnissicherung einschließlich Datenfluss Werk–Importeur prüfen. Rundes/rautenförmiges Symbol, Akteursname und weitere Pflichtangaben kontrollieren.
- Freigabe und Änderungen Nur die nachgewiesene, geprüfte SKU mit freigegebenem Etikett in den Verkauf geben. Änderungen an Lieferant, Schaltung, Material, Werk, Nennwert, Typ oder Vertrieb vor neuen Lieferungen bewerten.
Nachweiskette: Welche Unterlagen übergeben werden
| Unterlagen | Mindestübergabe |
|---|---|
| Einstufungsakte | Datenblatt, Bilder, Netzteil-/Stromversorgungsdaten, Kategorisierung, Typeinteilung und Vertriebsweg. |
| Prüf- und Bewertungsakte | Musterkennzeichen, Stückliste, Schaltpläne, kritische Bauteile, Japan-Anforderungen, Berichte, Abweichungsabschluss; bei spezifizierten Waren Unterlagen und Bescheinigung/Duplikat der registrierten Stelle. |
| Meldungs- und Inspektionsspur | Unterzeichnete Geschäftsmeldung und verfügbare Eingangsbestätigung; vorgeschriebene Prüfmethode, Ergebnisse, Verantwortliche und Ablage. |
| Freigabeakte | Freigegebenes Etikett für Modell/Typ, meldepflichtiger Akteur, Bezug zur Bescheinigung und signierte Versandfreigabe. |
Nachweisinhaber bei spezifizierten Elektroprodukten
Bei der Bewertung nach Artikel 9 ist zu unterscheiden, ob der ausländische Hersteller selbst Specified Importer ist oder ein hiervon getrennter ausländischer Händler verkauft. Nach JET erhält Ersterer eine Konformitätsbewertungserklärung, Letzterer deren Duplikat. Prüfen Sie Prüfstelle, Modell-/Typumfang, Inhaber und Nutzungsberechtigung; eine Werksbescheinigung ist weder die Meldung des Händlers noch eine beliebig übertragbare Zulassung. Für die Ausstellung verlangt JET zudem eine Kopie der Annahmebestätigung der Geschäftsmeldung.
Engpässe, Nachprüfungen und Abhängigkeiten
Arbeitsschritte können parallel erfolgen, aber „erst testen, dann einstufen“ ist riskant. Nach Festlegung der SKU können Werksdokumente und erste Lückenanalyse zeitgleich laufen. Pflichtprüfstelle und endgültige Kennzeichnung setzen Einstufung und zuständigen Akteur voraus. Prüfbericht, Meldungsbestätigung und Bescheinigung nach Artikel 9 sind nicht austauschbar.
Entscheidende Übergaben: Die Marke gibt die Konstruktion frei; das Werk bestätigt Seriengleichheit; das Labor dokumentiert Prüfgrenzen; die registrierte Stelle arbeitet in ihrem Geltungsbereich; der meldepflichtige Akteur verwaltet Meldung, Aufzeichnungen und PSE-Zeichen. Jede Übergabe schriftlich bestätigen.
Fehlerbild und Gegenmaßnahme
- Falsche Produkt-/Typeinteilung → Prüfauftrag stoppen und gesetzlichen Katalog mit Spezifikation abgleichen.
- Nur CE- oder CB-Unterlagen vorhanden → Japan-Abweichungen prüfen; Daten nur bei tatsächlicher Zulässigkeit übernehmen.
- Bescheinigung für andere Person oder anderes Modell → Inhaber, Typ, Geltung und Duplikat-/Äquivalenzweg prüfen.
- Muster nach Prüfung verändert → Änderung mit Bericht verknüpfen und erneute Bewertung dokumentiert festlegen.
- Etikett vor Meldungs-/Prüfnachweis gedruckt → Ware und Etikett bis zur Freigabe sperren.
Marktfreigabe und Änderungsmanagement
Freigabe-Checkliste
- Schriftliche Entscheidung zu Kategorie, Typ und Vertrieb je SKU.
- Meldepflichtiger Akteur und gegebenenfalls inländischer Verwalter benannt; Meldungsnachweis archiviert.
- Technische Konformität und vorgeschriebene Eigenprüfungen für Verantwortliche nachweisbar.
- Bei spezifizierten Produkten passende gültige Bewertungsnachweise in rechtlich erforderlicher Form vorhanden.
- Modellgenaue Kennzeichnung freigegeben; Eigentümer des Änderungsprotokolls für Folgechargen festgelegt.
Grenzen der operativen Begleitung
Diese Seite behandelt die operative Koordination, Abnahmekriterien und Dokumentenwege zwischen Werk, Labor, Bewertungsstelle und verantwortlichem Marktbeteiligten. Schwierige Einstufungsfragen gehören zur Beratungsseite, detaillierte Versuchsplanung zur Prüfseite und weitere japanische Regime zum Marktüberblick.
Die separate Elektronik-PSE-Seite beschreibt den produktspezifischen Dienstleistungskontext; sie ersetzt nicht die hier dargestellte Verantwortungs- und Übergabematrix.
Fragen zur PSE-Abwicklung in Japan
Gilt ein einziges PSE-Zertifikat für alle Elektro-SKUs?
Nein. Anwendungsbereich und Typeinteilung sind produktbezogen. Nicht spezifizierte Waren benötigen grundsätzlich keine Drittbescheinigung nach Artikel 9; spezifizierte Waren müssen den einschlägigen Bewertungsweg durchlaufen. Zuerst die SKU-/Typmatrix festlegen.
Wir verkaufen aus dem Ausland direkt nach Japan. Wer meldet?
Ein klassischer japanischer Importeur darf nicht unterstellt werden. Seit dem 25. Dezember 2025 gilt für bestimmte ausländische Direktverkäufer die Regelung besonderer Importeure einschließlich inländischem Verwalter und Meldung. Vertrags- und Lieferkette prüfen.
Das Werk hat bereits ein PSE-bezogenes Zertifikat. Reicht das?
Nicht automatisch. Bei spezifizierten Waren Modell, Typ, Gültigkeit und notwendiges rechtlich zulässiges Duplikat/Äquivalent beim verantwortlichen Importeur prüfen. Meldung, Eigeninspektion und Kennzeichnung bleiben eigenständige Pflichten.
Darf das PSE-Zeichen während der Laborprüfung gedruckt werden?
Ein Entwurf ist möglich; gekennzeichnete Ware darf nicht für den Verkauf freigegeben werden, bevor Konformität, Pflichtprüfungen, gegebenenfalls Artikel-9-Nachweise, Meldung und richtige Kennzeichnung bestätigt sind.
Was gilt nach Austausch des Netzteils oder Werkwechsels?
Änderungsprüfung auslösen. Bauteil/Werk mit Prüfdossier, Typeinteilung, Bewertungsumfang und Prüfplan vergleichen; vor Freigabe über Aktualisierung, Tests oder Neubewertung entscheiden.
Amtliche Quellen
- METI — Gesetz zur Sicherheit elektrischer Geräte
- METI — Ablauf für Hersteller und Importeure
- METI — Regeln für ausländische Direktverkäufer
- JET — Unterlagen zur Konformitätsbewertung
- JET — Bescheinigungen bei Direktverkauf aus dem Ausland
- Regionalbüro METI — Anmeldeunterlagen für Specified Importers
Die englische METI-Übersicht stammt aus der Zeit vor der Reform für ausländische Direktverkäufer vom 25. Dezember 2025. Für diesen Fall sind die jüngeren japanischen METI-Anweisungen und die zuständige Regionalstelle maßgeblich.