Regulatorische Beratung und Koordination

Das Gerät rechtlich richtig einordnen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Die EU-Konformität eines Staubsaugers ist eine modell- und ausstattungsbezogene Prüfung, kein pauschales „CE-Zertifikat“. Zuerst sind Antrieb und tatsächliche Reinigungsfunktion festzustellen; danach werden Sicherheit, Ökodesign, Funk, Stoffbeschränkungen, Entsorgung und Verpackung getrennt bewertet. Wichtig: Die EU-Energiekennzeichnung für Staubsauger wurde aufgehoben, die Verordnung 666/2013 gilt für erfasste netzbetriebene Geräte jedoch weiterhin.

Das Gerät rechtlich richtig einordnen

Entscheidend sind Funktion und Stromversorgung, nicht Produktbezeichnungen. Eine Ladestation macht einen akkubetriebenen Roboter nicht zu einem netzbetriebenen Staubsauger. Ein Gerät, das sowohl am Netz als auch mit Akku saugen kann, ist dagegen ein Hybridgerät im Sinne von 666/2013.

GerätekonfigurationEinordnung und Prüffrage
Kabelgebundener Trockenstaubsauger für Haushalt oder GebäudereinigungRegelmäßig von 666/2013 erfasst. Einsatz in Hotels bedeutet nicht automatisch „Industrie“. Prüfen, ob Düsen für Teppich, Hartboden oder beides ausgelegt sind.
Hybrid mit Netz- und AkkubetriebVom Ökodesign erfasst; beide Betriebsarten dokumentieren. Eine akkubetriebene Bürstendüse macht ein Netzgerät nicht zum Akkustaubsauger.
Akkustielgerät oder autonomer SaugroboterNur akkubetriebene Geräte und Roboter sind von 666/2013 ausgenommen, nicht automatisch von Sicherheits-, EMV-/Funk-, RoHS-, Batterie- und Entsorgungsrecht.
Nass-, Nass-/Trocken-, Zentral-, Außen- oder IndustriesaugerNur bei Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Definition von 666/2013 ausgenommen. Für Nass-/Trockengeräte ist eine ausgelegte Flüssigkeitsaufnahme von mehr als 2,5 Litern relevant.
Trockensauger mit Wasserfilter oder SonderzubehörWasser als Filtermedium ist keine automatische Nassreinigung. Düsen, Ladegerät, Akkus und tatsächliche Funktion gesondert erfassen.

Nach den rechtlich unverbindlichen Leitlinien der Kommission fallen kabelgebundene Handgeräte zur Tischreinigung, reine Matratzenreiniger und spezielle Kaltaschesauger wegen der fehlenden üblichen Boden- und Teppichreinigung nicht unter die Verordnung 666/2013. Das ist eine funktionsbezogene Einschätzung, keine generelle Ausnahme für kleine Geräte. Einsatzflächen, Düsen und beworbene Zwecke sind zu dokumentieren.

Nach Anhang II Nummer 9 der Verordnung 666/2013 wird ein Hybridgerät im Netzbetrieb geprüft; nur Batterien für aktive Düsen werden berücksichtigt. Die Sicherheit des Akkubetriebs ist gesondert zu bewerten.

EU-Regelwerke: Entscheidungsmatrix für Staubsauger

Diese Prüfmatrix stellt mögliche Anknüpfungspunkte dar. Die Ausnahme von einer Verordnung schließt andere EU-Pflichten nicht aus.

RechtsbereichWann prüfenErforderliche Prüfung
Ökodesign 666/2013 und ESPRNetzbetriebene Trockensauger einschließlich Hybriden, soweit keine Ausnahme greiftAnhang I/II sowie Produktangaben prüfen; 2024/1781 erhält frühere Durchführungsmaßnahmen bis zu ihrer Ablösung.
Niederspannung 2014/35 und EMV 2014/30Typisch bei Netzsaugern mit 230 V und passenden Ladegeräten; EMV auch bei Geräten ohne FunkNennspannungsgrenzen der Niederspannungsrichtlinie: 50–1.000 V AC bzw. 75–1.500 V DC. Elektrosicherheit, Störungen und gesonderte Netzteile prüfen. Bei gewerblich oder industriell vorgesehenen Maschinen zuerst die Maschinenrichtlinie prüfen, statt die Niederspannungsrichtlinie pauschal für das Gesamtgerät anzunehmen.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; Übergang zu 2023/1230Gewerbliche und industrielle motorisierte Maschinen, etwa ausdrücklich für die Hotelreinigung bestimmte Sauger, können dem Maschinenrecht unterfallen. Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte sind aus der Maschinenrichtlinie ausgenommen.Verwendungszweck, Maschinen-Risikobeurteilung und Konformitätserklärung prüfen. Für das gewerbliche Gesamtgerät darf nicht automatisch die Niederspannungsrichtlinie wie bei einem Haushaltsgerät zugrunde gelegt werden. Verordnung 2023/1230 gilt grundsätzlich ab 20. Januar 2027.
Verordnung 2023/826 zu Aus-, Bereitschafts- und vernetztem BereitschaftsbetriebBei Haushalts-Reinigungsgeräten prüfen, ob sie für die bestimmungsgemäße Funktion vom Netz abhängig sind und relevante Niedrigverbrauchszustände haben. Ladegeräte und Stationen getrennt einordnen; nicht jeder Akkuroboter ist automatisch erfasst.Bei Anwendbarkeit Leistungsaufnahme im Aus-, Bereitschafts- bzw. vernetzten Bereitschaftsbetrieb und Energiemanagement nachweisen. Die Regelung gilt grundsätzlich seit 9. Mai 2025; entscheidend sind Definitionen und Anhang II.
Funkanlagen 2014/53WLAN, Bluetooth und sonstiges absichtliches Senden oder EmpfangenFunkgerät hinsichtlich Sicherheit ohne Spannungsuntergrenze, EMV und Frequenznutzung bewerten; für internetfähige Funkgeräte die seit 1. August 2025 geltenden Cybersicherheitsanforderungen prüfen.
RoHS 2011/65 und REACHElektronik, Kabel, Lote, Kunststoffe und BauteileMaterialnachweise und Stoffbeschränkungen prüfen; ein RoHS-Bericht belegt REACH nicht vollständig.
Batterien 2023/1542Akkus in Stielgeräten, Robotern, Hybriden und ZubehörBatterietyp und Pflichten ermitteln; Entnahme und Austausch tragbarer Batterien ab 18. Februar 2027 unter Berücksichtigung gesetzlicher Ausnahmen einplanen.
Elektroaltgeräte 2012/19 und Verpackungen 2025/40Elektrogeräte und Verpackungen in den jeweiligen MitgliedstaatenRegistrierung, Rücknahme, Finanzierung, durchgestrichene Mülltonne und nationale erweiterte Herstellerverantwortung prüfen; gestaffelte Verpackungsfristen beachten.
Allgemeine Produktsicherheit 2023/988 und Marktüberwachung 2019/1020Nicht abgedeckte Verbraucherrisiken und einschlägige harmonisierte ProdukteAllgemeine Vorschriften greifen ergänzend für ungeregelte Risiken; soweit Artikel 4 von 2019/1020 greift, braucht es einen verantwortlichen EU-Wirtschaftsakteur.
Recht auf Reparatur — Richtlinie 2024/1799Verbraucherstaubsauger im Anwendungsbereich von 666/2013 und der in Anhang II genannten ReparierbarkeitsanforderungenDie Reparaturpflicht auf Verlangen nach Artikel 5 besteht nur im Umfang der Reparierbarkeitsanforderungen der aufgeführten EU-Rechtsakte. Bei einem Hersteller außerhalb der EU können der EU-Bevollmächtigte, der Importeur und danach der Händler nach der gesetzlichen Reihenfolge verpflichtet sein. Nationale Umsetzung seit 31. Juli 2026 prüfen. Ist die Reparatur unmöglich, besteht insoweit keine Reparaturpflicht.

Prüfwerte nach Verordnung 666/2013

Für erfasste netzbetriebene Modelle gelten seit 1. September 2017 insbesondere folgende Grenzwerte aus Anhang I. Sie dürfen nicht pauschal auf Akku-, Roboter- oder Industriesauger übertragen werden:

MerkmalGrenzwert oder Nachweis
Leistung und EnergieNennleistungsaufnahme <900 W; berechneter jährlicher Stromverbrauch <43,0 kWh/Jahr.
Staubaufnahme und EmissionTeppichaufnahme ≥0,75, außer reinen Hartbodengeräten; Hartbodenaufnahme ≥0,98, außer reinen Teppichgeräten; Staubemission ≤1,00 %.
Geräusch und HaltbarkeitSchallleistungspegel ≤80 dB(A); Schlauch, falls vorhanden, nach 40.000 belasteten Schwenkungen funktionsfähig; Motorlaufzeit ≥500 Stunden.
PrüfkonfigurationDüsenkategorie, Prüf- und Rechenmethoden nach Anhang II und relevante aktuelle harmonisierte Normfassungen dokumentieren.

Prüftoleranzen sind keine Herstellerreserve: Die Toleranzen in Anhang III gelten ausschließlich für Marktüberwachungsprüfungen durch Mitgliedstaaten. Ein erfasstes Modell mit 920 W Nennaufnahmeleistung erfüllt die Grenze von <900 W nicht aufgrund einer Überwachungstoleranz. Angegebene und beworbene Werte müssen durch tatsächliche Messungen gedeckt sein.

Nachweise und Änderungen je Modell

Vom Hersteller ist eine rückverfolgbare modellbezogene Akte zu verlangen, nicht lediglich ein PDF mit CE-Aufdruck:

Nachweisliste des Herstellers

  1. Fotos, Modell-/SKU-Liste, Zielanwender, Netz- und Ladegerätedaten, Akku-/Netz-Betriebsdiagramm und Nassfunktion.
  2. Bewertungen zu elektrischer Sicherheit und EMV/Funk des tatsächlichen Motors, Kabels, Ladegeräts, der Elektronik und Betriebsarten; Risiken und Normfassungen.
  3. Bei Anwendbarkeit von 666/2013: Prüfberichte, Berechnungen, Düsenart, Staubaufnahme/-emission, Geräusch, Motor- und Schlauchhaltbarkeit.
  4. Komponentenbezogene RoHS-/Materialnachweise, Akkuinformationen, Entfernbarkeit, Entsorgung und gegebenenfalls Sicherheit.
  5. EU-Konformitätserklärung(en) mit zutreffenden CE-Rechtsakten, technische Dokumentation, Hersteller-/Importeurangaben, Serien-/Chargencodes und Druckvorlagen.
  6. Lokalisierte Anleitung und Warnungen, Angebotsseiten, Verpackungsdaten, Elektroaltgeräte-/Verpackungsregistrierungen und Änderungsprotokoll.

Kennzeichen, Anleitung und Verkaufsangaben

Je nach einschlägigen Rechtsakten sind CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung erforderlich. CE bedeutet grundsätzlich Herstellerverantwortung und nicht ein immer vorgeschriebenes Zertifikat einer Drittstelle. Daneben durchgestrichene Mülltonne, Identifikation des Wirtschaftsakteurs und sprachgerechte Sicherheitsanleitungen prüfen. Das aufgehobene A–G-Energielabel für Staubsauger nach 665/2013 darf nicht als aktuelle EU-Pflicht ausgegeben werden; auch eine EPREL-Pflicht lässt sich daraus nicht ableiten. Die besonderen Informationsangaben nach 666/2013 zu Prüfmethoden und Düsenbeschränkungen bleiben für erfasste Modelle gesondert relevant.

Verantwortung und Freigabe vor Markteintritt

Vor dem Vertrieb fünf Freigaben dokumentieren: 1. rechtliche Modellzuordnung; 2. aussagekräftige Prüfungen und Fehlerbehebung; 3. übereinstimmende Erklärungen, CE-/Elektroaltgerätekennzeichen und Anleitungen; 4. zuständiger EU-Wirtschaftsakteur sowie länderspezifische Entsorgungs- und Verpackungspflichten; 5. überprüfte Onlineseite, Rückverfolgbarkeit und Änderungsbewertung für Motor, Filter, Düse, Schlauch, Akku, Ladegerät und Software. Ein Importeur darf ungeprüfte allgemeine Zertifikate nicht mit Marktzulassung gleichsetzen.

Für Hotel- und andere Gewerbegeräte ist die Abgrenzung von Maschinenrecht und Haushaltselektrosicherheit aktenkundig zu machen. Bei netzabhängigen Haushaltsgeräten zusätzlich Verordnung 2023/826 prüfen. Dies ist unabhängig von 666/2013.

Online-Angebot prüfen: Bei Verbraucher-Fernabsatz, soweit Artikel 19 der Verordnung 2023/988 gilt, sind Herstellername, Post- und elektronische Kontaktadresse, bei Herstellern außerhalb der EU auch entsprechende Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, Produktbild, Typ, Kennzeichnung und erforderliche Warnhinweise in der vorgeschriebenen Sprache sichtbar anzugeben. Für erfasste Staubsauger auch Reparaturinformationen und Verantwortlichkeitskette nach Richtlinie 2024/1799 prüfen.

Andere Geräte und andere Absatzmärkte

Ein separates Netzteil benötigt gegebenenfalls eine eigene EU-Konformitätsprüfung für Netzteile. Für Staubsauger im Vereinigten Königreich ist die Rechtslage eigenständig zu prüfen.

Fragen zur Einordnung von Staubsaugern

Braucht ein Akkuroboter den 900-W-Ökodesigntest?

Nicht nach 666/2013: Akkugeräte und Saugroboter sind ausgenommen. Ladegerät, Akku, Funk, Sicherheit, RoHS und Entsorgung sind separat zu prüfen.

Ist ein 230-V-Hotelsauger industriell?

Die Bezeichnung „gewerblich“ reicht nicht. Zweck, Bauweise und Saugbreite erfassen; bei bestimmten Gewerbegeräten ist eine Kopfbreite über 0,50 m relevant.

Macht eine Akku-Turbobürste aus einem Kabelsauger ein Akkugerät?

Nein. Ein netzbetriebener Trockensauger mit akkubetriebener aktiver Düse bleibt grundsätzlich ein Netzgerät.

Darf die alte A+++-Kennzeichnung oder EPREL genutzt werden?

Das aufgehobene Staubsaugerlabel 665/2013 darf nicht als gültige Pflicht dargestellt werden. Die Kommission bestätigt derzeit das Fehlen entsprechender Energiekennzeichnungsregeln.

Wann müssen Prüfungen nach Änderungen neu bewertet werden?

Bei geänderter Düse, Filterung, Motor, Schlauch, Akku, Ladegerät, Funktechnik oder Software ist die Auswirkung zu dokumentieren und nötigenfalls neu zu prüfen.

Brauchen kabelgebundene Hand- oder Matratzenstaubsauger automatisch die Bodenprüfungen nach 666/2013?

Nein. Nach unverbindlicher Kommissionsleitlinie können reine Hand-, Matratzen- und Kaltaschesauger ohne übliche Boden-/Teppichfunktion außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Vor einer Ausnahme sind Nutzung, Düsen und Werbeaussagen zu prüfen.

Amtliche EU-Rechtsquellen

EU-Rechtsakte und Erläuterungen der Kommission

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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