Regulatorische Beratung und Koordination

Das Antragsverfahren vor der Formulararbeit festlegen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Die Einreichung für ein Medizinprodukt in Brasilien beginnt mit einer eindeutig definierten Zweckbestimmung, einem benannten brasilianischen Antragsteller und einem Nachweisverzeichnis für jedes Modell. ANVISA sieht für niedrigere Risikoklassen eine Produktmeldung und für höhere Klassen eine Registrierung vor. Weder eine ausländische Zulassung noch die bloße Antragseinreichung erlaubt für sich genommen den Vertrieb.

Das Antragsverfahren vor der Formulararbeit festlegen

Ordnen Sie das tatsächlich fertige Produkt nach Zweckbestimmung und einschlägiger Risikoregel ein, nicht nach der Bezeichnung des Händlers. Für Nicht-IVD-Produkte gilt insbesondere RDC 751/2022. Klären Sie auch, ob überhaupt ein Medizinprodukt vorliegt und ob Zubehör oder Software eigenständig erfasst werden müssen.

Risikoklasse / VerfahrenEinzureichenFreigabekontrolle
I–II — Produktmeldung (notificação)Produktmeldung mit vorgeschriebenen elektronischen Formularen und Unterlagen; vollständige technische Akte für Inspektionen vorhalten. Im normalen Verfahren findet vorab keine technische Dossierprüfung statt.Vergabe und Veröffentlichung der ANVISA-Meldenummer prüfen; Entwurf oder Zahlungsbeleg ist keine Freigabe.
III–IV — Registrierung (registro)Registrierungsantrag mit gegliedertem technischen Dossier zur inhaltlichen Prüfung sowie den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen zu Herstellung und Produktkonformität.Vor dem Vertrieb die Zulassungsveröffentlichung im Diário Oficial da União (DOU) und den genehmigten Umfang prüfen.

In-vitro-Diagnostika (IVD) einschließlich zugehöriger Geräte unterliegen RDC 830/2023; RDC 751 allein deckt sie nicht ab. I–II bleiben dem Melde-, III–IV dem Registrierungsverfahren zugeordnet, jedoch gelten andere Einstufungs- und Dossiervorgaben.

Antragsteller und Dokumentenverantwortung bestimmen

Ein ausländischer Hersteller kann die brasilianische Produktzulassung nicht unmittelbar ohne einen geeigneten in Brasilien niedergelassenen Inhaber auf seinen Namen erlangen. Der brasilianische Antragsteller benötigt die einschlägige Unternehmensregistrierung und betriebliche Genehmigungen (gegebenenfalls AFE). Vor Antragstellung müssen Inhaber, Hersteller und tatsächlicher Importeur feststehen; Einfuhrberechtigungen sind gesondert zu prüfen.

BeteiligterKonkrete Unterlage / Aufgabe
Rechtlicher HerstellerUnterzeichnete Zweckbestimmung und Modellliste; Entwicklungs-, Prüf-, klinische/leistungsbezogene und Fertigungsnachweise; Fertigungsstandorte; vom Hersteller erteilte Vollmacht für den brasilianischen Antragsteller bei Importprodukten.
Brasilianischer Inhaber / AntragstellerCNPJ und Systemzugriff, erforderliche Tätigkeitsgenehmigungen, passender Vorgangscode, Formulare, Gebühren, Einreichung, ANVISA-Antworten und geregelte Aktenführung.
Regulatorischer Berater / KoordinatorVerfahrensbegründung, Lückenmatrix, versionierter Einreichungsindex, Prüfung von Übersetzung und Kennzeichnung, Rückfragenliste und Übergabeakte; keine Übernahme der gesetzlichen Inhaberstellung.

Das Dossier anhand der Antragscheckliste erstellen

Maßgeblich sind die aktuelle ANVISA-Checkliste für den gewählten assunto de petição und Anhang II von RDC 751/2022. Die folgende Nachweiskarte bedeutet nicht, dass bei jeder Notifizierung alle Unterlagen hochzuladen sind. Für I–II sind technische Nachweise für Kontrollen bereitzuhalten, für III–IV strukturierte Kapitel einzureichen.

  • Identität: rechtlicher Hersteller, Fertigungsstätten, brasilianischer Antragsteller, Produktname, Zweck, Nutzer sowie Einstufungsregel und Klasse.
  • Umfang: vollständige Varianten, Modellnummern, Zubehör, Konfigurationen und Begründung von Einzelprodukt oder Produktfamilie.
  • Technik: Produktbeschreibung, Entwicklung, Fertigung, Risikomanagement, Leistung, Tests, gegebenenfalls Sterilisation/Haltbarkeit sowie zur Aussage passende klinische Bewertung.
  • Marktauftritt: portugiesische Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung, abgestimmt auf Zweck, Warnhinweise, Modelle und Dossier.
  • Verwaltung: erforderliche Formulare und Unterschriften; bei Importprodukten Herstellerermächtigung mit gegebenenfalls nötiger Beglaubigung und Sprachfassung.
  • Fallweise erforderliche Zertifikate: ANVISA-CBPF für III–IV und zutreffende SBAC/INMETRO-Konformität bestimmter Geräte prüfen; Anwendbarkeit dokumentieren.

Einreichung in sechs Entscheidungsschritten

  1. Zweck, Modelle und Produkttyp festschreiben; konventionelle Produkte, IVD und Sonderverfahren unterscheiden.
  2. Risikoregel, Klasse, Verfahren und Gruppierung belegen; vor Einreichung Einzelregistrierung oder Familie wählen.
  3. CNPJ, ANVISA-Zugang, Tätigkeitsgenehmigungen und Herstellerschreiben prüfen; fehlende Voraussetzungen klären.
  4. Aktuellen Vorgangscode und die Checkliste abrufen; Nachweise, Etiketten, Pflichtanlagen und CBPF/INMETRO-Bedingungen abgleichen.
  5. Über das einschlägige elektronische ANVISA-Verfahren (gegebenenfalls Solicita) einreichen, TFVS/GRU zahlen und Eingangsbestätigung sichern.
  6. Bearbeitungsstand und Rückfragen verfolgen, innerhalb mitgeteilter Fristen antworten, DOU-Veröffentlichung prüfen und genehmigten Umfang archivieren.

Vermeidbare Ablehnungen und Verzögerungen

FehlerAbhilfe
Falsche Risikoregel, IVD-Zuordnung oder VorgangscodeZweckbestimmung und geltende RDC erneut prüfen; vor Zahlung die richtige Checkliste wählen.
Abweichende Hersteller-/Inhaberdaten, Modellcodes oder FamilienzuschnittVollmacht, Antragsformulare, Etiketten und Dossier abgleichen; eine Einzelregistrierung wird nicht nachträglich zur Familienregistrierung.
Pflichtformular, Unterschrift oder Anlage fehltVollständigkeit pro Checklistenpunkt prüfen; ANVISA warnt vor unmittelbarer Zurückweisung statt stets möglicher Nachreichung.
CBPF, Produktzertifikat oder technischer Nachweis ungeklärtVoraussetzungen früh klären: Bei bestimmten Geräten III–IV kann ein CBPF-Antragsbeleg für die Einreichung genügen, die Erteilung setzt aber das Zertifikat voraus.

Nach der Einreichung: Zulassungsumfang aktiv verwalten

Produktmeldungen benötigen keine periodische Verlängerung, unterliegen aber der Aufsicht. Registrierungen III–IV gelten normalerweise zehn Jahre ab DOU-Veröffentlichung. ANVISA nennt für Verlängerungsanträge einen Zeitraum von zwölf bis sechs Monaten vor Ablauf. Das sind regulatorische Eckdaten, keine zugesagten Entscheidungsfristen.

  • Vor Markteintritt Veröffentlichung, Hersteller, Modelle, Zweckbestimmung, Kennzeichnung und Zertifikatsbedingungen abgleichen.
  • Änderungen an Design, Software, Sterilisation, Standort, Hersteller, Inhaber oder Kennzeichnung einstufen und erforderliche Änderungsanträge rechtzeitig stellen.
  • Technische Unterlagen, Beschwerden, Vigilanz, Korrekturmaßnahmen, aktuelle Anweisungen und Fristenkalender führen; Einfuhr und Vertrieb gesondert beachten.

Abgrenzung dieses Einreichungsdienstes

Hier geht es um Antragserstellung, Dokumentenabgleich, Einreichung und Behördenrückfragen. Gesamtkonformität des Produkts, eigenständige INMETRO-Bewertung und IVD-Anträge haben andere Arbeitsergebnisse:

Leistungsumfang eines Einreichungsmandats

Vereinbaren Sie schriftlich: benannter brasilianischer Inhaber, Modellliste, Einstufungsbegründung, Vorgangscode, Dossierkapitel, fehlende Nachweise, gegebenenfalls erforderliche Zertifikate, Prüfung portugiesischer Kennzeichnung, Eingangsbeleg, Rückfragenzuständigkeit und Übergabe. Gebühren und Dauer hängen von Antragstyp, Unternehmensgröße, Produkt sowie Prüf- und Zertifikatsbedarf ab; weder Genehmigung noch feste Frist werden zugesagt.

Amtliche Quellen vor Einreichung prüfen

Konkrete Fragen zur Antragstellung

Kann mein ausländisches Werk direkt bei ANVISA beantragen?

Nicht selbst als Inhaber einer brasilianischen Marktzulassung. Ein geeigneter Antragsteller in Brasilien ist nötig; Bestellung und Vollmacht sind vorab zu klären.

Bedeutet Klasse-II-Produktmeldung, dass keine technische Akte nötig ist?

Nein. Die Akte muss für Kontrollen vorliegen, und die veröffentlichte Nummer ist unabhängig vom bloßen Antragsentwurf zu prüfen.

Kann ich nachträglich beliebige Modelle zu einer Einzelregistrierung III hinzufügen?

Eine Einzelregistrierung und eine Familienregistrierung lassen sich laut ANVISA nach Erteilung nicht ineinander umwandeln. Entscheiden Sie die Gruppierung vorher und prüfen Sie Änderungen gesondert.

Reicht der CBPF-Antragsbeleg für die Erteilung der Klasse-III-Geräteregistrierung?

Er kann die Einreichung ermöglichen; die eigentliche Registrierungsentscheidung setzt das erteilte GMP-Zertifikat voraus.

Ersetzen CE-Kennzeichnung oder FDA-Freigabe die ANVISA-Einreichung?

Nein, nicht automatisch. Ausländische Behördenentscheidungen können als Nachweise oder im Rahmen eines anwendbaren Verfahrens zur Berücksichtigung ausländischer Bewertungen relevant sein; das brasilianische Verfahren bleibt erforderlich.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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