Erste Weichenstellung: Was verspricht die Gesichtscreme?
Eine Gesichtscreme ist nicht allein deshalb ein Kosmetikum, weil sie in einer Dose verkauft wird. In Kanada fällt eine gewöhnliche Feuchtigkeitscreme in der Regel unter das Kosmetikrecht; eine Creme mit Lichtschutzfaktor oder einem Heilversprechen gegen Ekzeme kann eine andere Zulassung benötigen. Prüfen Sie die fertige Rezeptur und sämtliche Aussagen auf Verpackung, Website und in Werbung vor dem Druck und Verkaufsbeginn.
Diese kanadische Entscheidungshilfe verbindet die Einstufung mit der Cosmetic Ingredient Hotlist, Sicherheitsnachweisen, zweisprachiger Kennzeichnung und der Cosmetic Notification Form (CNF). Verbindliches Recht, behördliche Leitlinien und sinnvolle Prüfpraktiken werden unterschieden. Eine CNF ist eine Meldung, keine Zertifizierung oder Genehmigung.
Erste Weichenstellung: Was verspricht die Gesichtscreme?
Health Canada bewertet die Gesamtdarstellung, Zusammensetzung und Wirkweise. Ein Inhaltsstoffname allein entscheidet nicht; auch Bilder und Aussagen in Online-Shops oder Werbung beeinflussen die Einstufung. Maßgeblich ist die vollständige Darstellung für Kanada, nicht nur das Etikett auf dem Tiegel.
Die folgenden Hinweise sind Prüffragen und keine automatischen Rechtskategorien. Bei Grenzfällen ist die Einstufung vor der Wahl des kosmetischen CNF-Wegs nachvollziehbar zu klären.
- Spendet Feuchtigkeit, macht gesunde Haut geschmeidiger oder verbessert ihr Aussehen ohne Heilversprechen: üblicherweise Kosmetik-Kandidat.
- SPF-, UV-Schutz- oder Sonnenbrandschutz-Versprechen: Sonnenschutzprodukt; je nach Wirkstoff nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit DIN oder Natural Health Product mit NPN.
- Behauptete Behandlung von Akne, Ekzem oder Krankheit beziehungsweise Heilung geschädigter Haut: Arzneimittel-/Naturheilproduktgrenze vor Verkauf prüfen.
- Hautbleichung, pharmakologische Depigmentierung oder Insektenabwehr: anderen regulatorischen Weg prüfen, nicht einfach CNF einsetzen.
Regulatorische Entscheidungsmatrix für Gesichtscremes
| Produktdarstellung | Möglicher Rechtsrahmen | Nachweise / Verfahren | Freigabebedingung |
|---|---|---|---|
| Gewöhnliche Feuchtigkeitscreme | Food and Drugs Act und Cosmetic Regulations; bei vorverpackter Ware zusätzlich Verbraucherverpackungsrecht. | Endgültige INCI-Rezeptur, Sicherheitsbelege, kanadisches Etikett; CNF durch Hersteller/Importeur. | Kosmetikeinstufung, Inhaltsstoffe und Etikett prüfen; CNF spätestens 10 Tage nach erstem Verkauf in Kanada einreichen. |
| Tagescreme mit SPF 30 | Sonnenschutz: nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder Natural Health Product abhängig von UV-Wirkstoffen. | Wirkstoffe und Zulassungsweg klären; einschlägige DIN oder NPN und zugehörige Nachweise/Kennzeichnung einholen. | CNF allein genügt nicht. |
| Creme „behandelt Akne“ / „lindert Ekzeme“ | Therapeutisches Grenzprodukt: Arzneimittel oder unter Umständen Natural Health Product. | Wirkstoffe, Aussagen und erforderliche Marktzulassung analysieren. | Das Streichen eines Satzes oder die CNF heilt keine arzneiliche Zusammensetzung. |
| Creme zur Aufhellung von Pigmentflecken | Mögliche Grenze zwischen Kosmetik und Arzneimittel, insbesondere bei Bleich- oder Heilversprechen. | Konkrete Angaben, Wirkstoffgehalte, Wirkweise und Health-Canada-Leitlinie prüfen. | Der Produktname „Beauty Cream“ belegt keine Kosmetikeinstufung. |
| Creme mit Mückenschutzversprechen | Schädlingsbekämpfungsrecht kann statt des reinen Kosmetikrechts maßgeblich sein. | Angaben und zulassungspflichtigen Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsweg prüfen. | Keine Repellent-Wirkung mit kosmetischer CNF vermarkten. |
Produktbezogene Nachweisakte für eine Leave-on-Gesichtscreme
| Unterlage / Input | Was konkret zu prüfen ist | Zweck |
|---|---|---|
| Endrezeptur und Lieferantendaten | INCI-/Chemienamen sowie Gehalt oder zulässiger Bereich jedes Bestandteils einschließlich Konservierer, Pflanzenextrakten und Duftstoffen. | Grundlage für Einstufung, Hotlist, CNF und Gestaltung. |
| Inhaltsstoffprüfung | Aktuelle Hotlist, Synonyme, Leave-on-Eignung, Höchstkonzentrationen und Warnhinweise; fehlender Eintrag beweist keine Sicherheit. | Verbotene oder beschränkte Stoffe können trotz CNF den Verkauf verhindern. |
| Sicherheitsbegründung | Risikogerechte Stabilitäts-, Mikrobiologie-, Konservierungswirksamkeits-, Verträglichkeits- und toxikologische Daten. | Nach § 29 können Nachweise verlangt werden; es gibt kein einheitliches gesetzliches „Creme-Zertifikat“ oder universelles Prüfprogramm. |
| Duftstoffe und ätherische Öle | Allergene und Gehalte in der fertigen Creme vom Lieferanten beschaffen, auch pflanzliche und gruppierte Allergene. | Begründet die strenge Leave-on-Schwelle und die Übereinstimmung mit der CNF. |
| Kanadische Aussagen und Layouts | Englische/französische Texte auf Tiegel und Karton, Identität, Füllmenge, Aussagen, Warnungen, Kontakte und Screenshots des Onlineangebots. | Einstufung und Kennzeichnung hängen von der tatsächlichen Darstellung ab. |
| Lieferkette und CNF | Kanadischen Hersteller/Importeur, kanadische Anschrift, Unterzeichner, Erstverkauf, CNF-Kopie und Änderungsverantwortung festhalten. | Ermöglicht Fristenkontrolle und Nachbesserung. |
Duftstoffallergene 2026: die strengere Leave-on-Schwelle
Eine im Gesicht verbleibende Creme ist regelmäßig ein Leave-on-Produkt. Für erfasste Duftstoffallergene gilt die Deklarationsschwelle von mehr als 0,001 % in der fertigen Leave-on-Creme (gegenüber mehr als 0,01 % bei Rinse-off-Produkten). Betroffene Stoffe stehen einzeln außerhalb von „parfum“ im Inhaltsstoffverzeichnis und auch in der CNF, selbst wenn sie aus Pflanzenextrakten stammen. Bei gruppierten Allergenen zählen die Summe und vorgeschriebene Gruppenbezeichnung.
Die Regeln nehmen auf einschlägige Einträge in Anhang III des EU-Rechts Bezug; kanadische Übergangsfristen gelten dennoch gesondert. Prüfen Sie den Status als neues oder bestehendes Produkt und den aktuellen amtlichen Anhang vor Druckfreigabe.
- 12. April 2026: Die anfänglichen 24 Allergene müssen für neue und vorhandene Produkte oberhalb der Schwelle genannt werden.
- 1. August 2026: Die erweiterte Liste (81 Einträge laut Health Canada) gilt für neue Kosmetika.
- 1. August 2028: Die erweiterte Liste gilt auch für bereits bestehende Kosmetika.
Tiegel, Umkarton und Onlinetexte: Kennzeichnungskarte
| Ort / Ebene | Kanadische Anforderung bzw. Prüfung | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Sichtbare Produktbezeichnung | Gesichtscreme oder ihre Funktion auf Englisch und Französisch angeben, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. | Nur ein Fantasiename wie „Cloud 50“. |
| Umkarton / Hauptsichtfeld | Bei vorverpackter Creme zweisprachige Identität, metrische Füllmenge, Schriftgröße und Platzierung prüfen. | US-Aufdruck „1.7 fl oz“ unverändert übernehmen. |
| Tiegel / Kontakt | Kosmetikrecht verlangt eine Verbraucherkontaktmöglichkeit; Verpackungsrecht getrennt Angaben zum Händler und Hauptgeschäftssitz. | Eine E-Mail ersetzt vermeintlich alle Unternehmensangaben. |
| Inhaltsstoffliste außen | INCI in vorgeschriebener Reihenfolge, ausgelöste Warnungen und aktuelle Leave-on-Allergene. Für sehr kleine Packungen gelten begrenzte Ausnahmen einschließlich einer bedingten Website-Lösung, aber keine generelle QR-Befreiung. | Nur „parfum“ angeben oder sämtliche Stoffe allein auf einer Shopseite zeigen. |
| Werbung und Verwendung | Websites, Marktplätze und Bilder auf Heil-/SPF-Aussagen prüfen; bei vermeidbarer Gefahr nötige Anleitungen auf Englisch und Französisch. | Der Karton nennt Pflege, die Website „behandelt Ekzeme“. |
Die Füllmenge von 50 mL begründet für sich genommen keine Ausnahme für Kleinverpackungen. Kann die tatsächliche Dose oder Umverpackung keine lesbare Zutatenliste aufnehmen, lässt Abschnitt 21.5 bestimmte Alternativen zu. Für die Website-Alternative müssen ein zweisprachiger englisch-französischer Hinweis und die Webadresse auf dem äußeren Etikett stehen; ein QR-Code allein genügt nicht.
Bei einem Vertrieb in Québec genügt die Prüfung der bundesrechtlichen Englisch-Französisch-Pflichten nicht: Für Produkt- und Verpackungstexte gelten zusätzlich provinzielle französischsprachige Vorgaben. Seit dem 1. Juni 2025 müssen generische oder beschreibende Bestandteile einer Marke grundsätzlich auch auf Französisch auf dem Produkt oder einem dauerhaft befestigten Träger erscheinen; besondere Übergangsregeln sind zu prüfen. Bewerten Sie die konkrete Gestaltung und Marke separat.
Wer meldet wann – und warum das keine „Zertifizierung“ ist
Nach § 30 der Cosmetic Regulations müssen Hersteller und Importeure die erforderliche Meldung innerhalb von 10 Tagen nach ihrem ersten Verkauf in Kanada übermitteln. Die CNF enthält Name, Leave-on-Funktion, INCI-Bestandteile mit Gehalten/Bereichen und Unternehmensangaben einschließlich Name und kanadischer Anschrift des Herstellers oder Importeurs. Health Canada erhebt keine CNF-Gebühr.
In der CNF ist ein über dem Offenlegungsgrenzwert vorhandenes Duftstoffallergen in einer eigenen Zutatenzeile mit der vorgesehenen Markierung anzugeben. Nach der aktuellen Anleitung von Health Canada ist die genaue Konzentration oder ein Bereich dafür grundsätzlich nicht verpflichtend, es sei denn, für das Allergen gilt eine konzentrationsbezogene Hotlist-Bedingung. Lieferantendaten zur Prüfung des Grenzwerts und etwaiger Beschränkungen bleiben erforderlich.
Die Meldung ist weder Produktzulassung noch Lizenz oder Sicherheitszertifikat: Die Cosmetic Number dient Verwaltungszwecken. Nach § 31 sind unzutreffend gewordene Angaben binnen 10 Tagen zu aktualisieren; auf behördliche Nachforderungen zur Meldung ist ebenfalls binnen 10 Tagen zu reagieren. Verstöße können weitere Verkäufe verbieten.
- Gesetzliche Rollen von Hersteller und Importeur in Kanada bestimmen; ausländischer Markeninhaber und Meldedienstleister sind nicht automatisch austauschbar.
- Bei Kennzeichnungen oder Beilagen nach §§ 22–24 prüfen, ob gemäß § 30 Abs. 1 Buchst. b Kopien beizufügen sind.
- Freiwillige GMP-/ISO-Praktiken und gezielte Laborberichte fördern den Nachweis, ersetzen aber Einstufung, Sicherheit und CNF nicht.
Freigabeschritte für eine kanadische Creme-SKU
- Alle Aussagen auf Tiegel, Karton, Website, Marktplatz und in Anzeigen fixieren; Grenze zwischen Kosmetik, Therapie und Sonnenschutz klären.
- Exakte Rezeptur und Lieferantenerklärungen beschaffen; neueste Hotlist, Einsatzbedingungen und Allergene prüfen.
- Risikogerechte Sicherheitsbelege für das fertige Leave-on-Produkt erstellen; Lücken vor dem Verkauf schließen.
- Englisch-französische Etiketten, INCI-Reihenfolge, Füllmenge und Kontakte je Verpackungsgröße freigeben; Onlinewerbung prüfen.
- Kanadischen Hersteller/Importeur und Unterzeichner festlegen, Erstverkauf dokumentieren und bei Kosmetik die CNF fristgerecht einreichen.
- Beschwerden, Chargen-, Formel-, Etiketten- und Rechtsänderungen verfolgen; CNF binnen 10 Tagen korrigieren, wenn Angaben unrichtig werden.
Änderungen, bei denen die Einstufung neu zu prüfen ist
| Änderung | Neu zu prüfender Punkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| SPF 30 zur Feuchtigkeitscreme hinzugefügt | Einstufung, Sonnenschutzzulassung, Prüfungen und Kennzeichnung statt nur CNF. | Kosmetischen Markteintritt stoppen; Weg vor SPF-Druck neu bestimmen. |
| Duftstoff oder Pflanzenextrakt ausgetauscht | Hotlist, Allergensummen, INCI-Reihenfolge und CNF-Rezeptur. | Neue Lieferantendaten und Leave-on-Schwellen prüfen, Etikett/CNF anpassen. |
| Gleiche Rezeptur in 50- und 100-ml-Tiegeln | Eine CNF kann identische Ware unterschiedlicher Größe umfassen; Füllmengenangabe und Layout ändern sich. | Identische Rezeptur verifizieren und beide Etiketten prüfen. |
| Markenname/Importeur geändert oder Verkauf eingestellt | Frühere CNF-Angaben werden möglicherweise falsch. | Erforderliche Änderung oder Einstellung innerhalb der geltenden 10 Tage melden. |
Warum EU-, US- oder Asienunterlagen die kanadische Prüfung nicht ersetzen
EU-Sicherheitsakten und US-Unterlagen können nützlich sein, ersetzen aber weder die kanadische Hotlist noch zweisprachige Verpackung, lokale Geschäftsangaben oder CNF. Vergleichen Sie den US-Weg für Gesichtscreme und den EU-Weg für Kosmetika nur zur Abgrenzung; deren Rechtsfolgen gelten nicht automatisch für Kanada.
Entscheidende Fragen zum Vertrieb von Gesichtscremes
Macht Retinol meine Feuchtigkeitscreme automatisch zum Arzneimittel?
Nein, aus dem Namen „Retinol“ folgt keine automatische Einstufung. Wirkstoff, Gehalt, Wirkung und Werbeaussagen prüfen; auch Kosmetika müssen sicher sein und die Hotlist einhalten.
Kann ich SPF-30-Creme nach Einreichung der CNF verkaufen?
Nicht allein deshalb. SPF führt in den Sonnenschutzweg; je nach Formulierung sind DIN oder NPN und die entsprechende Genehmigung vor Verkauf erforderlich.
Umgehen Naturduftstoffe oder ätherische Öle die Allergenpflicht?
Nein. Erfasste Allergene oberhalb der Leave-on-Schwelle sind auch bei Herkunft aus Pflanzenextrakten anzugeben. Eine quantitative Lieferantendeklaration ist nötig.
Genügt bei einem kleinen 50-ml-Tiegel ein QR-Code statt Zutatenliste?
Nicht pauschal. § 21.5 setzt echte Platzprobleme und besondere Bedingungen voraus; die Website-Option erfordert einen Hinweis und die Website-Adresse auf dem Außenetikett.
Braucht jede Creme einen EU-Sicherheitsbericht oder ISO-22716-Nachweis?
Kanadisches Recht verlangt Sicherheit und erlaubt behördliche Nachweisanfragen. Eine allgemeine Pflicht zum EU-Berichtsformat oder zu einem staatlichen Einheitszertifikat für normale Kosmetikcremes besteht nicht.
Sind meine Importeurspflichten erledigt, wenn der Auftragshersteller die CNF einreicht?
Nicht zwingend. Hersteller und Importeur nach kanadischen Definitionen bestimmen, Meldung belegen und Sicherheits-/Änderungsprozess sichern. Ein Dienstleister hebt gesetzliche Pflichten nicht auf.
Amtliche kanadische Quellen
- Cosmetic Regulations – verbindlicher Rechtstext
- Leitlinie zur Kosmetik-/Arzneimitteleinstufung
- Offizielle Übersicht zur Kosmetikmeldung
- Anleitung zur CNF-Meldung
- Behördlicher Leitfaden zur Kosmetikkennzeichnung
- Inhaltsstoffliste Hotlist
- Einstufung von Sonnenschutzmitteln bei Health Canada
- Offizielle Québec-Regeln zu Französisch, Marken und Produktkennzeichnung