Regulatorische Beratung und Koordination

Leistungsumfang der REACH-Prüfung bei Projektbeginn festlegen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

EU-REACH-Compliance-Dienstleistungen sollen zu einer belegbaren Markteinführungsentscheidung führen, nicht zu einem pauschalen Zertifikat. Zuerst werden das Produkt und die verantwortliche Rechtsperson ermittelt; anschließend werden Stoffe, Gemische und Erzeugnisse den tatsächlich geltenden Pflichten zugeordnet.

Ein Vorhaben kann Registrierung, Beschränkungsprüfung, Mitteilungen zu Kandidatenlistenstoffen, Meldungen für Erzeugnisse und SCIP umfassen. Diese Verfahren sind verschieden. Prüfungen unterstützen einzelne Feststellungen, ersetzen aber keine Registrierung und heben kein Verbot auf.

Leistungsumfang der REACH-Prüfung bei Projektbeginn festlegen

Die Projektleitung grenzt die geprüften Produkte ab und erfasst, wer sie im EWR herstellt, einführt oder liefert. Ein Ausführer außerhalb des EWR darf nicht annehmen, dass ein Laborbericht automatisch die Pflichten des Einführers erfüllt.

  • SKU-Nummern, Rezeptur oder Stückliste (BOM) einschließlich Bauteilen, Beschichtungen, Klebstoffen und gegebenenfalls beabsichtigter Stofffreisetzung.
  • Rechtspersonen, Lieferkette, Produktionsstätten, EWR-Einführer, möglicher Alleinvertreter und vorgesehene Verwendungen.
  • Stoffidentität (gegebenenfalls CAS/EG), Masse und Jahresmenge je Pflichtenträger; Sicherheitsdatenblätter und Lieferantenerklärungen mit Versionsdatum.
  • Zielmärkte, Produktvarianten, vorhandene Prüfberichte, Änderungshistorie und ungeklärte Lieferantenangaben.

Vor Laborprüfungen den richtigen Pflichtenpfad bestimmen

Für jeden Stoff und jedes Material wird dasselbe Entscheidungsregister geführt. Die Erfüllung einer einzelnen Pflicht entbindet nicht von der Prüfung weiterer Verpflichtungen.

Produkt / rechtlicher AuslöserVorgehen und dokumentiertes Ergebnis
Stoff als solcher oder in einem Gemisch; grundsätzlich mindestens 1 Tonne pro Jahr je Hersteller oder Einführer.Identität, Mengenaddition, Ausnahmen und vorhandene Abdeckung prüfen; bei Registrierungspflicht Anfrage, Datenzugang und REACH-IT-Dossier vor Herstellung/Einfuhr organisieren. Den Registranten dokumentieren.
Erzeugnis mit einem Stoff, der bestimmungsgemäß freigesetzt wird; betreffende Stoffmenge über 1 Tonne pro Jahr.Artikel 7 Absatz 1 REACH einschließlich möglicher Registrierung für diese Verwendung prüfen. Nicht jedes fertige Erzeugnis unterliegt automatisch einer Registrierung.
Stoff der Kandidatenliste in einem einzelnen Teilerzeugnis über 0,1 Gewichtsprozent.Informationspflicht nach Artikel 33 samt Antwort an Verbraucher innerhalb von 45 Tagen prüfen; daneben Meldung nach Artikel 7 Absatz 2 (über 1 Tonne/Jahr, mit Ausnahmen) und SCIP nach Abfallrecht prüfen.
Stoff oder Verwendung fällt unter Anhang XVII oder das Zulassungsverfahren nach Anhang XIV.Eintrag, betroffene Produkte/Verwendungen, Bedingungen, Daten und Ausnahmen konkret prüfen. Test, Registrierung oder SVHC-Erklärung erlaubt keine verbotene Verwendung.

Bei komplexen Produkten gilt die SVHC-Schwelle von 0,1 % für jedes enthaltene Erzeugnis und nicht allein für das Gesamtgewicht. Weder ein universelles REACH-Zertifikat noch ein für sämtliche Produkte verbindlicher Testkatalog existiert.

Fünf Übergaben bis zur Freigabeentscheidung

Die Koordination regelt Daten und Übergaben; die jeweilige verantwortliche Gesellschaft bleibt Trägerin ihrer REACH-Pflichten.

ProjektphaseArbeitsergebnis und Freigabebedingung
1. Umfang verbindlich festlegenUnterzeichnete Matrix aus SKU, Rechtsperson und Verwendung; fehlende Rezepturdaten markieren und unbegründete Freigaben stoppen.
2. Rechtliche VorprüfungStoffbezogenes Pflichtenregister, aktuelle Kandidatenliste sowie Anhänge XVII/XIV; Verantwortliche und erforderliche Einreichungen festlegen.
3. Nachweise und LaborauftragLieferantendaten anfordern, risikobasiert Proben bestimmen; Proben-SKU-Zuordnung, Verfahren, Nachweisgrenzen und Ausnahmen dokumentieren.
4. Klären und einreichenErgebnisse abgleichen, Mängel beheben; nur einschlägige REACH-IT-, Artikel-7(2)-, SCIP- und Informationsvorgänge erledigen und Belege sichern.
5. Freigeben und beobachtenDatierte Entscheidung mit freigegebenen SKU, Einschränkungen, offenen Fragen, Dokumentenverantwortlichen und neuen Prüfungsanlässen.

Gezielte Prüfungen und nachvollziehbare Nachweise

Analytische Verfahren werden für konkrete Stoffe und rechtliche Grenzbedingungen ausgewählt, nicht für Werbeaussagen. Lieferantenerklärungen reichen bei unbekannter Zusammensetzung möglicherweise nicht; eine breit angelegte Untersuchung belegt nicht die Einhaltung sämtlicher Beschränkungen.

  • Nachweisregister: Erzeugnis-/Bauteilkennung, Lieferant, Stoff oder Beschränkung, Datum und Quelle, anwendbare Vorschrift und Ergebnis.
  • Laborauftrag: Probenbegründung, Material, Analyt, Verfahren, Berichtsgrenze und Probenkette; Ergebnisse mit der genauen Rechtsbedingung abgleichen.
  • Abweichungsregister: fehlende Stückliste, veränderte Beschichtung, unklare Berichtsgrenze, unbekannte Identität oder widersprüchliche Unterlagen; Abhilfe und gegebenenfalls Nachprüfung zuordnen.

Dossiers, Meldungen und Kommunikation in der Lieferkette

Bei Registrierungspflicht behandelt der bestimmte Registrant gemeinsame Einreichung und Datenteilung, erstellt das IUCLID-Dossier und reicht es über ECHA REACH-IT ein. Ein Hersteller außerhalb des EWR kann einen geeigneten Alleinvertreter für Registrierungspflichten bestellen; dadurch werden nicht automatisch sämtliche sonstigen REACH- oder Produktpflichten übertragen.

Eine Meldung nach Artikel 7 Absatz 2 ist weder die Information nach Artikel 33 noch eine SCIP-Meldung. Auslöser und Nachweise unterscheiden sich. Bei Erzeugnissen mit Kandidatenlistenstoffen sind sichere Verwendungshinweise und jede beanspruchte Meldeausnahme zu dokumentieren.

Ausführlicher Ablauf der Stoffregistrierung; Registrierung bei Verbraucherprodukten.

Marktfreigabe und Änderungsmanagement

Die Freigabe wird je SKU und Rechtsperson dokumentiert; sie ist kein pauschales Siegel „REACH-geprüft“. Wird eine Beschränkung verletzt oder eine vorgeschriebene Registrierung vor Marktzugang fehlt, darf die betroffene Position nicht ohne Klärung in Verkehr gebracht werden.

  • Grün: Pflichten ermittelt und belegt; einschlägige Einreichungen und Mitteilungen abgeschlossen, Nachweise auffindbar.
  • Gelb: Stoffidentität, Lieferantendaten oder Messung unklar; Freigabe zurückhalten oder ausdrücklich begrenzen, bis die Lücke geschlossen ist.
  • Änderungskontrolle: bei neuem Lieferanten, Material, Rezeptur, Verwendung, Einführer, Jahresvolumen oder aktualisierter Kandidaten-/Beschränkungsliste erneut prüfen.

Grenzen dieser Dienstleistung

Diese Seite behandelt die Ausführung vom Projektstart bis zur Freigabe und die laufende Nachweisführung, nicht die vollständigen Registrierungsanleitungen oder CE-/RoHS-Verfahren. REACH-Erfüllung ist weder CE-Kennzeichnung noch eine allgemeine EU-Marktzulassung.

Umfassende EU-Marktzugangsdienste; Eigenständiger RoHS-Compliance-Pfad.

Amtliche Quellen zur Prüfung

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes eingeführte Fertigprodukt nach REACH registriert werden?

Nein. Zunächst ist die Einordnung als Erzeugnis, Gemisch oder Stoff entscheidend. Bei Erzeugnissen betrifft Registrierung insbesondere eine beabsichtigte Freisetzung ab der einschlägigen Mengenstufe und unter weiteren Bedingungen; Beschränkungen und SVHC-Pflichten können trotzdem greifen.

Beweist ein bestandener SVHC-Test vollständige REACH-Konformität?

Nein. Das Ergebnis betrifft nur geprüfte Proben, Analyten und Nachweisgrenzen. Anhang XVII, Registrierung, Informationspflichten und Änderungen bleiben gesondert zu prüfen.

Was gilt bei mehr als 0,1 % SVHC in einem Bauteil?

Artikel-33-Informationen, mögliche Artikel-7(2)-Meldung samt Mengenstufe und Ausnahmen sowie die eigenständige SCIP-Pflicht prüfen. Der Durchschnitt über das Gesamtprodukt ersetzt keine Bauteilprüfung.

Kann ein Lieferant außerhalb der EU eine Person mit allen Pflichten betrauen?

Ein geeigneter EWR-Alleinvertreter kann bei wirksamer Bestellung bestimmte Registrierungspflichten übernehmen. Lieferkette, Stoffe, Mengen und Restpflichten sind zu prüfen; ein gewöhnlicher Berater ist nicht automatisch Alleinvertreter.

Wann ist eine Neubewertung notwendig?

Bei wesentlichen Änderungen von Lieferant, Stückliste, Beschichtung, Verwendung, Menge oder Rechtslisten. Datierte Nachweise, betroffene SKU sowie Entscheidungen über neue Tests, Informationen oder Einreichungen festhalten.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

Weitere Beiträge