Regulatorische Beratung und Koordination

SRRC-Antragsroute: Kleinstleistung, Funkmodule und Prüfmuster

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Die chinesische Bauartzulassung für Funk-Sendeanlagen wird meist als SRRC-Zulassung bezeichnet. Die Entscheidung liegt beim Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT). Hier geht es um die praktische Antragstellung: Antragsteller, Unterlagen, Prüfmuster, Rückfragen und Pflege der Zulassung.

Die Genehmigung betrifft einen konkreten Antragsteller, ein Gerätemodell und genehmigte Funkparameter. Vor Musterversand und Übersetzungen sind die Funkkonfiguration und die tatsächliche Zulassungspflicht zu dokumentieren.

SRRC-Antragsroute: Kleinstleistung, Funkmodule und Prüfmuster

Artikel 6 der MIIT-Verordnung Nr. 57 betrifft für Verkauf oder Nutzung in China produzierte oder importierte Funk-Sendegeräte; qualifizierte Kurzstreckengeräte mit sehr geringer Leistung sind unter Beachtung des amtlichen Katalogs ausgenommen. Die Bezeichnungen Bluetooth, FCC-Bericht oder bereits zugelassenes Modul entscheiden die Genehmigung des Endgeräts nicht automatisch.

AusgangslageNachweisprüfungFolgeschritt
Fertiges Funk-SendegerätFrequenz, Leistung, Verwendungszweck und Gerätekategorie mit den aktuellen Regeln und dem Katalog vergleichen.Antragsteller und Modell erst nach dokumentierter Einstufung festlegen.
Beanspruchte Ausnahme für KleinstleistungBetriebsparameter gegen amtlichen Katalog, Grenzwerte sowie Kennzeichnung und Anleitung prüfen.Datierte, parameterbasierte Ausnahmebegründung aufbewahren.
Endprodukt mit zugelassenem ModulModulkennung, Antenne, HF-Layout, Software, Betriebsarten und Integrationsbedingungen erfassen.Anwendbare Modulregeln prüfen; Genehmigung nicht automatisch übertragen.
Nicht zugelassene Prüfmuster für ChinaVorübergehende Einfuhr für Prüfung von kommerzieller Einfuhr unterscheiden.Vor Versand gegebenenfalls gesonderte Einfuhrgenehmigung klären.

Die MIIT-Mitteilung von 2014 unterscheidet „vollständige“ und „eingeschränkte“ nicht selbstständig betriebene Funkmodule. Bei erfüllten Voraussetzungen ist bei einem zugelassenen vollständigen Modul die vorgeschriebene Kennzeichnung mit dem Modulcode maßgeblich; ein Endgerät mit eingeschränktem Modul benötigt regelmäßig eine eigene Typgenehmigung samt Modulnachweis und Integrationsschaltplan. Modulart, Antenne und Einbau müssen anhand der Mitteilung geprüft werden; eine pauschale Aussage „Modul zugelassen“ reicht nicht.

Für die Einstufung nach der MIIT-Mitteilung von 2014 sind Modulzertifikat, technische Anleitung, Antennendaten und Integrationsschaltplan anzufordern. Ein „vollständiges“ nicht selbstständig betriebenes Modul muss die festgelegten Merkmale erfüllen: Puffer-/Modulationseinheit, abgeschirmte HF-Einheit, integrierte Antenne und definierte Stromversorgung. Die CMIIT-Nummer allein beweist dies nicht. Ein eingeschränktes Modul kann die Kennung „(M)“ tragen; seine Zulassung ersetzt jedoch nicht die eigene Typgenehmigung des selbstständig nutzbaren Endgeräts, für die Modulzertifikat und detaillierter Integrationsschaltplan vorzulegen sind. Bei einem Endgerät mit ausschließlich geeigneten vollständigen Modulen sind die vorgeschriebenen CMIIT-Modulcodes auf dem Etikett oder in der Anleitung anzugeben. Eine gemeinsame Serienanmeldung ist nur unter den Produkt- und Modulbedingungen der MIIT-Bekanntmachung Nr. 39/2019 möglich.

Zuständigkeiten von Antragsteller, Hersteller und Bevollmächtigtem klären

Der Antragsteller haftet für Wahrheit und Vollständigkeit seiner Angaben. Die Verordnung Nr. 57 sieht ausdrücklich Organisationsnachweise für ausländische Antragsteller vor; sie verlangt nicht pauschal einen chinesischen Zertifikatsinhaber. Dienstleister koordinieren, erteilen jedoch keine behördlichen Genehmigungen.

Das MIIT-Serviceportal verlangt außerdem, dass Antragsteller eigenständige juristische Personen sind. Bei ausländischen Gesellschaften müssen diese Portalvorgabe und die Regel zum ausländischen Organisationsnachweis im konkreten Vorgang abgeglichen sowie Zugang und Bevollmächtigung vorab bestätigt werden. Händler oder Berater werden dadurch nicht automatisch Antragsteller.

BeteiligterAufgabenKontrolle
Antragsteller / InhaberModell freigeben, Antrag und Erklärung unterzeichnen, Organisations-, Produktions- und Qualitätsnachweise liefern.Rechtsname, Zeichnungsbefugnis und Kontozugang prüfen.
Produzent / AuftragsfertigerHerstellungs- und Qualitätsnachweise sowie Auftragsfertigung und gegebenenfalls Standorte belegen.Antragsteller-, OEM- und Werksangaben abgleichen.
Bevollmächtigter BearbeiterUnterzeichnete Vollmacht und Identitätsnachweis vorlegen; Unterlagen hochladen und Korrekturen verfolgen.Vollmacht und Einreichprotokoll sichern; Bearbeiter ist nicht automatisch Inhaber.
Prüfstelle / MIITPrüfungen erfolgen nach behördlichem Verfahren; MIIT entscheidet.Berater können weder positive Entscheidung noch Prüfungsverzicht zusichern.

Ein nachvollziehbares SRRC-Antragsdossier erstellen

Artikel 8 der Verordnung Nr. 57 und die amtliche Leistungsseite bestimmen den Mindestinhalt. Verwenden Sie aktuelle Portalvorlagen, chinesische Fassungen und durchgängig identische Modell-, Bauteil- und Versionsangaben:

  • Antrag und Erklärung — Von gesetzlichem Vertreter oder Bevollmächtigtem unterzeichnete Formulare und erforderliche Unternehmensbestätigungen.
  • Unternehmens- und Vertretungsnachweise — Handels-/Organisationsnachweis, bei ausländischem Antragsteller entsprechende Registrierungsunterlage; gegebenenfalls Vollmacht und Identität des Bearbeiters.
  • Produktions- und Qualitätsfähigkeit — Anlagen, Personal, Prüfmittel und Qualitätskontrolle; bei Auftragsfertigung Vertrag und Nachweise des Werks. ISO-Zertifikat ist keine ausnahmslose Vorbedingung.
  • Technische Produktakte — Chinesische Anleitung, technisches Handbuch, HF-Schalt-/Blockbilder, zentrale HF-Bauteile, Fotos von Gehäuse, Platine und Kennzeichnung sowie Art der CMIIT-ID-Anzeige.
  • Prüffähige Gerätekonfiguration — Modelle, Varianten, Frequenzen, Bandbreiten, Modulationen, Leistungen, Antennen, Hard-/Firmware, Muster und Anweisung für den Prüfmodus.

Einreichen, Prüfungen begleiten und Behördenfragen beantworten

Jeden Schritt mit Verantwortlichem und datiertem Nachweis dokumentieren. Der amtliche Antrag erfolgt über den MIIT-Dienst oder einen zulässigen Vor-Ort-Kanal, nicht über das Anfrageformular eines Beraters:

  1. Zielmodell festschreiben — China-HF-Konfiguration, Einstufung, Antragsteller und Fertigungsbetrieb bestätigen.
  2. Portalzugang prüfen — Amtlichen MIIT-Einstieg, aktuelle Formulare und die Berechtigungen des Vertreters nutzen.
  3. Chinesische Akte einreichen — Namen, Modellnummern, HF-Tabellen, Zeichnungen, Bilder, Kennzeichnung und Vollmacht abgleichen.
  4. Formale Nachforderungen bearbeiten — Eingangs- oder Ergänzungsmitteilung sichern und eine kontrollierte neue Fassung einreichen.
  5. Prüfmuster bereitstellen — Nach amtlicher Aufforderung passende Geräte, Software und Prüfhinweise der zugeteilten Prüfstelle liefern.
  6. Entscheidung abschließen — Prüfbericht, MIIT-Bescheid, Zertifikat mit etwa ausgestellter Anlage, CMIIT-Code und öffentlichen Eintrag kontrollieren.

Zum Übergabepaket gehören Versionsregister, Einreichbeleg, Behördenkorrespondenz, Musterkennungen, endgültiges Zertifikat mit etwa ausgestellter Anlage und mit dem erteilten Code abgeglichenes Kennzeichnungsmuster.

SRRC-Entscheidungsfrist von Prüf- und Versandzeiten trennen

Artikel 9 der Verordnung Nr. 57 sieht die Entscheidung binnen 15 Arbeitstagen nach Annahme des Antrags vor; nach Artikel 10 zählen behördlich organisierte Tests sowie Mustertransport und -einrichtung nicht mit. Die MIIT-Mitteilung von 2023 verlangt gegebenenfalls die Mängelmitteilung sofort oder binnen 5 Arbeitstagen und die Musterbereitstellung binnen 15 Arbeitstagen nach Aufforderung einschließlich Versand. Das ist keine Gesamtprojektdauer.

Die öffentliche MIIT-Leistungsseite nennt weiterhin 30 Arbeitstage aus älteren Unterlagen. Diese Angabe ist von der späteren Spezialverordnung zu unterscheiden; die für den Einzelfall angewandte Frist sollte beim Annahmezentrum bestätigt werden. Behördlich organisierte technische Prüfungen sind nach Artikel 10 gebührenfrei; Beratung, Übersetzung, Vortests und Transport können gesonderte kommerzielle Kosten auslösen.

Für die Ablaufplanung verlangt Mitteilung [2023] 310 von der zugeteilten Prüfstelle in der Regel eine Musterinbetriebnahme binnen 10 Arbeitstagen nach Eingang und Prüfung samt Bericht binnen 10 Arbeitstagen nach der Inbetriebnahme; Abweichungen sind zu begründen. Dies sind Verfahrensvorgaben für Prüfschritte, keine verbindliche Gesamtlieferfrist und kein Zuschlag zur 15-Tage-Entscheidungsfrist.

SRRC-Antragsfehler beheben: Antragsteller, HF-Daten und Muster

Ein zusätzlicher ausländischer Prüfbericht ersetzt keine Korrektur der eigentlichen Schwachstelle:

ProblemUrsacheSichere Abhilfe
Ausländischer Antragsteller als Vertreter geführtRechtsnamen, Nachweise oder Vollmacht widersprechen sich.Zertifikatsinhaber und Bearbeiter trennen; betroffene Formulare neu zeichnen.
HF-Angaben passen nicht zum MusterFrequenz, Leistung, Antenne, Firmware, Modul oder Varianten stimmen nicht überein.Musterversand stoppen und eine einheitliche freigegebene Konfiguration erstellen.
Muster nicht prüfbarPrüfmodus, Steuerbefehle, Zubehör oder fristgerechter Versand fehlen.Nach Anforderung Testzugang und Versand mit der Prüfstelle abstimmen.
Veraltete ZulassungsannahmeFrühere 20/30-Tage-Frist, Auslandsbericht oder Modul-ID wird als Endgenehmigung betrachtet.Aktuelle MIIT-Regeln und genehmigte Modellparameter erneut prüfen.

Fällt ein Muster bei der amtlich zugeteilten Prüfung durch, verlangt Mitteilung [2023] 310 einen negativen Bericht; die Prüfstelle darf diese Prüfung nicht einfach wiederholen. Abweichungen dokumentieren, Gerät kontrolliert korrigieren und beim Annahmezentrum klären, welcher neue Antrags- bzw. Prüfweg zulässig ist. Keine automatische Wiederholungsprüfung zusagen.

CMIIT-Code, SRRC-Zulassung und Änderungen verwalten

Für jedes zugelassene Modell ist ein Kontrollregister zu führen:

  • Genehmigungsumfang prüfen — Zertifikat und eine gegebenenfalls ausgestellte Anlage mit Antragsteller, Modell, HF-Daten und Gültigkeit der Serienfertigung abgleichen.
  • CMIIT-Code anbringen — Am Gerät kennzeichnen oder elektronisch anzeigen; bei zu kleinem Gerät erlaubt Artikel 15 die Angabe auf Einzelverpackung oder Anleitung. Ein selbst erstellter Code berechtigt vor Zulassung nicht zum Verkauf.
  • Änderungen bewerten — Antenne, HF-Bauteile, Firmware, OEM, Antragsteller und Modell gegen Änderungstatbestände prüfen; die MIIT-Mitteilung von 2019 gewährt keinen pauschalen Testverzicht.
  • Rechtzeitig verlängern — Mindestens 30 Tage vor Ablauf beantragen; regulär zwei bis fünf Jahre Gültigkeit mit gesetzlichen Ausnahmen.
  • Markteintritt getrennt prüfen — Artikel 23 enthält eine gesonderte Verkaufsregistrierung für betroffene Verkäufer; Zoll- und Vertriebsfragen bleiben eigenständig.

Die MIIT-Bekanntmachung Nr. 39/2019 nennt konkrete Änderungstatbestände. Für einzelne ist kein erneut beauftragter amtlicher Typprüfungstest nötig; Änderungen am Qualitätssystem der Fabrik, an Bauteilen oder infolge neuer Vorschriften können dennoch einen Eigen- oder Drittprüfbericht erfordern. Vor Festlegung des Verfahrens sind Kategorie und Nachweise zu klären.

Nach Artikel 9 stehen die genehmigten wesentlichen Funkparameter im Zertifikat selbst; zusätzliche Anlagen sind nur einzuholen, soweit sie ausgestellt wurden.

SRRC-Unterlagen übergeben und CCC/Netzzulassung abgrenzen

Diese Seite behandelt nur die SRRC-Akte und deren Abwicklung. Die übergreifende Route erläutert die Produktzulassung für China; bei CCC-pflichtigen Kategorien hilft die Abwicklung der chinesischen CCC-Zertifizierung. SRRC ersetzt weder CCC noch eine gegebenenfalls nötige Netzzugangszulassung.

Für den Dienstleistungsauftrag sind Modellliste, Antragsteller und Werk, Frequenzen/Leistung/Modi/Antenne, Firmware, Funkmodule, bestehende China-Zulassungen und Versandzweck mitzuteilen. Ergebnisse müssen Antragsroute, fehlende Nachweise, Musterbereitschaft, Einreichstatus und Änderungsauslöser enthalten, nicht die Zusage einer Genehmigung.

Amtliche Quellen

Fragen zur SRRC-Antragstellung

Darf ein ausländischer Hersteller selbst Antragsteller sein?

Verordnung Nr. 57 sieht Organisationsnachweise für ausländische Antragsteller vor. Zeichnungsbefugnis, Portalzugang und konkrete Vertretung sind dennoch zu verifizieren.

Ist ISO 9001 zwingend vorgeschrieben?

Artikel 8 enthält keine allgemeine Pflicht zu einem ISO-9001-Zertifikat. Produktions-, Technik- und Qualitätseignung muss nachgewiesen werden.

Genügt eine Funkmodul-Zulassung für das Endprodukt?

Nicht automatisch: Modulart, Antenne, Integration und einschlägige Serien-/Modulregeln prüfen, bevor eine Befreiung angenommen wird.

Dürfen Prüfmuster ohne SRRC nach China gelangen?

Bei vorübergehender Einfuhr gerade zur Typgenehmigung sieht Artikel 19 den Antrag bei der nationalen Funkbehörde vor; für gesonderte Forschungs- oder Entwicklungszwecke ist der angegebene regionale Weg vorgesehen. Einfuhrgenehmigung und Zollverfahren ersetzen keine Genehmigung für den Vertrieb.

Was gilt bei geänderter Antenne oder Firmware?

Auswirkungen auf genehmigte HF-Daten und Änderungstatbestände prüfen; nötigenfalls Änderung oder Neuzulassung beantragen.

Warum dauert ein Projekt länger als 15 Arbeitstage?

Der Entscheidungszeitraum beginnt mit Annahme und schließt Tests/Transport aus. Ergänzungen verlängern das Projekt; die ältere Portalangabe von 30 Tagen bedarf Abgleich.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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