Regulatorische Beratung und Koordination

Den richtigen Einreichungsweg vorab bestimmen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Ein Service zur Registrierung von Medizinprodukten bei der südkoreanischen MFDS begleitet die konkrete Einreichung: koreanischen Antragsteller bestimmen, Produktumfang festlegen, technische Unterlagen zusammenstellen, das richtige Verfahren wählen, Rückfragen bearbeiten und die Genehmigung aktuell halten. Gegenstand sind allgemeine Medizinprodukte, nicht die gesamte Marktzugangsstrategie oder ein spezielles IVD-Verfahren.

Vor Beginn werden die Zweckbestimmungserklärung des Herstellers, die vollständige Modellliste, Angaben zum koreanischen Importeur beziehungsweise Genehmigungsinhaber, Klassifizierungsbegründung und vorhandene Prüfberichte benötigt. CE-Zertifikat oder US-Zulassung können Nachweise liefern, ersetzen aber weder koreanische Meldung noch Zertifizierung oder Genehmigung.

Den richtigen Einreichungsweg vorab bestimmen

Die MFDS ordnet Medizinprodukte nach Risiko in die Klassen I–IV ein. Der Weg hängt außerdem von Produktart, Neuartigkeit und Prüfbedarf ab. Die Übersicht dient der Planung, nicht einer Einstufung allein anhand der Klasse. Maßgeblich sind die am Einreichungstag geltenden koreanischen Vorschriften.

Klasse / SituationVoraussichtlicher WegVorabprüfung
Klasse I, übliches ProduktProduktmeldungProduktkategorie und mögliche Sonderverfahren klären.
Klasse II, bekanntes/vergleichbares ProduktÜblicherweise Zertifizierung über NIDS, mit AusnahmenZweckbestimmung, Wirkprinzip, Materialien und einschlägige technische Spezifikationen vergleichen.
Klasse II, neuartig oder besonders geregeltMFDS-Genehmigung kann erforderlich seinNeuartigkeit, klinische Daten und Sonderregeln prüfen.
Klassen III–IVMFDS-Genehmigung mit technischer PrüfungSicherheits-, Leistungs- und gegebenenfalls klinische Nachweise festlegen.

Für IVD und bestimmte digitale Medizinprodukte gelten besondere Regeln. Ein niedriges Risiko garantiert keinen vereinfachten Weg; der Einreichungsweg ist vor Erzeugung einer Antragsnummer zu bestätigen.

Koreanischen Antragsteller und Verantwortlichkeiten festlegen

Bei Importprodukten beschreibt die MFDS eine Importbetriebserlaubnis und eine produktbezogene Meldung, Zertifizierung oder Genehmigung. Koreanischer Importeur/Antragsteller und ausländischer Hersteller müssen festlegen, wer die jeweilige Meldung, Zertifizierung oder Genehmigung rechtlich einreicht und fortlaufend aufrechterhält. Betriebs- und Produktverfahren können in geeigneten Fällen parallel laufen. Ein beratender Dienstleister ist nicht automatisch Genehmigungsinhaber.

BeteiligterPraktische AufgabeNachweis / Übergabe
Ausländischer HerstellerVerantwortung für Design, Zweckbestimmung, Prüfnachweise und Änderungsinformationen.Unterzeichnete Produktspezifikationen, Nachweisverzeichnis, Standortdaten.
Koreanischer Importeur / berechtigter AntragstellerBetriebserlaubnis prüfen, Antrag einreichen oder autorisieren, Behördenpost empfangen.Stammdaten, Vollmacht, koreanische Kennzeichnung und Portalzugang.
EinreichungskoordinatorUnterlagen und koreanische Fassungen zusammenführen, Rückfragen und Bescheid abgleichen.Versioniertes Dossier, Eingangsbestätigung und Antwortprotokoll.

Das Dossier auf den beantragten Produktumfang ausrichten

Erforderlich ist eine Zuordnung jeder Produktaussage zu einem Beleg und nicht nur eine Zertifikatssammlung. Je nach Verfahren kommen in Betracht:

  • Produktidentität: Klassifizierung, Modelle, Hersteller/Standort und eindeutige Zweckbestimmung.
  • Technik: Wirkprinzip, Aufbau, Materialien und gegebenenfalls Zubehör.
  • Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung: Anwendungsbedingungen, Gegenanzeigen oder Vorsichtsmaßnahmen, koreanische Texte und Übereinstimmung mit dem beantragten Geltungsbereich.
  • Verifizierung: Prüfkriterien, Methoden, Ergebnisse und Begründung herangezogener Normen.
  • Klinische beziehungsweise Äquivalenznachweise, soweit der Prüfweg sie erfordert.
  • Qualität: gegebenenfalls Nachweise nach koreanischen GMP-Vorgaben sowie abgeglichene Standortdaten.

Die MFDS nennt Zweckbestimmung, Wirkmechanismus, Struktur, Materialien, Gebrauchsanweisung und Prüfvorgaben ausdrücklich. Die verbindliche Anlagenliste ist aus dem aktuellen Formular abzuleiten; die Beispiele gelten nicht ausnahmslos für Klasse I.

Antragstellung in sechs kontrollierten Schritten

  1. Produktumfang und Zweckbestimmung fixieren; koreanische Klasse und Verfahrensweg dokumentieren.
  2. Antragsteller, Import-/Herstellungserlaubnis, Zeichnungsbefugnis und Zugang prüfen.
  3. Prüf-, klinische, Äquivalenz- und GMP-Nachweise abgleichen; Lücken vor Übersetzung schließen.
  4. Antrag und Anlagen auf Koreanisch erstellen; Modelle, Übersetzungen und Versionen abstimmen.
  5. Über das amtliche elektronische System oder einen anderen zulässigen Kanal einreichen; Beleg und Gebührennachweis sichern.
  6. Nachforderungen protokollieren, eindeutig versionierte Belege nachreichen und den erteilten Bescheid mit den für den Vertrieb vorgesehenen Modellen und Anwendungsgebieten abgleichen.

Behördenbearbeitung, Prüfung/GMP, Importeur-Einrichtung und Antwortzeiten getrennt planen. Ältere MFDS-Diagramme sind keine allgemeingültige Fristgarantie; aktuelle verfahrensspezifische Angaben prüfen.

Behördenrückfragen nachvollziehbar bearbeiten

Die zuständige Stelle variiert zwischen Meldung, Zertifizierung und Genehmigung; MFDS verweist für bestimmte Verfahren auf NIDS und für Genehmigungen auf MFDS/NIFDS. Rückfragen müssen über den berechtigten Antragsteller laufen. Jede Anfrage im Wortlaut erfassen, einem Verantwortlichen und einer Belegversion zuordnen und Auswirkungen auf die Klassifizierung prüfen.

Neue Prüfberichte oder Anweisungen dürfen nicht unbemerkt ausgetauscht werden. Antrag, koreanische Kennzeichnung, Modellliste und GMP-Standortdaten müssen zur überarbeiteten Fassung passen.

Häufige Beanstandungen und Abhilfen

FeststellungRisikoGezielte Korrektur
Abweichende Zweckbestimmung in Formular, Anleitung und TestsPrüfweg passt womöglich nicht mehr.Eine einheitliche Matrix der Zweckbestimmungs- und Leistungsangaben freigeben und die Anlagen entsprechend berichtigen.
Äquivalenz ohne Vergleich behauptetKlinischer Nachweisbedarf kann anders ausfallen.Zweckbestimmung, Wirkprinzip, Materialien und Leistung vergleichen; den Verfahrensweg bestätigen lassen.
Unstimmige Importeur-, Hersteller- oder StandortdatenAntragsberechtigung bzw. GMP-Bezug unklar.Firmennamen, Anschriften und Erlaubnisse abgleichen.
Modell oder Softwarefunktion während Prüfung ergänztBelege und Genehmigungsumfang reichen eventuell nicht.Änderungs- oder Neuantrag vor Vermarktung prüfen.

Pflichten nach der Entscheidung

Eine erteilte Meldung, Zertifizierung oder Genehmigung deckt spätere Varianten nicht automatisch ab. Der Inhaber muss die Akte fortführen:

  • Vertriebene Modelle, Zweckbestimmung, Etiketten und Standorte mit genehmigten Angaben vergleichen.
  • Änderungen auf Meldung, Änderungsgenehmigung oder neue Prüfung prüfen.
  • Geltende GMP-, Reklamations-, Vorkommnis-, Rückruf- und Rückverfolgungspflichten überwachen.
  • Anträge, Schriftwechsel, Bescheide und Nachweise der Mängelbehebung aufbewahren.

Amtliche Quellen vor der Einreichung

Englische behördliche Erläuterungen sind Orientierungshilfen; bei Abweichungen zählen geltender koreanischer Text und aktuelle Antragsanleitung.

Ältere Übersetzungen sind nicht verbindlich. Weg und Nachweise unmittelbar vor Abgabe erneut prüfen.

Fragen zur MFDS-Antragstellung

Kann ein ausländischer Hersteller ohne koreanischen Importeur einreichen?

Darauf sollte man sich nicht verlassen. Importbetriebserlaubnis und Produktverfahren müssen einem geeigneten koreanischen Antragsteller zugeordnet werden. Inhaber und Befugnis zuerst klären.

Fallen alle Klasse-II-Produkte unter die NIDS-Zertifizierung?

Nein. Neuartige und bestimmte besonders geregelte Produkte der Klasse II können eine MFDS-Genehmigung erfordern. Äquivalenz und geltende Produktregeln prüfen.

Entfällt die koreanische technische Prüfung durch CE- oder FDA-Nachweise?

Nein, nicht automatisch. Ausländische Unterlagen können Nachweise unterstützen; die koreanische Einstufung, Akte, Übersetzung und GMP-Anwendbarkeit bleiben gesondert zu prüfen.

Wann sind neue Tests oder klinische Daten sinnvoll?

Nach Klärung von Klasse, Zweckbestimmung, Äquivalenz und Aktenlücken. Klinischer Datenbedarf hängt vom Prüfweg und sicherheits- oder leistungsrelevanten Unterschieden ab.

Wie reagiert man auf eine behördliche Nachforderung?

Der berechtigte Antragsteller übermittelt eine gegliederte Antwort, aktuelle Anlagen und Änderungsbegründungen über den vorgesehenen Kanal. Widersprüche können die Entscheidung verzögern.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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