Regulatorische Beratung und Koordination

Welche Medizinprodukte fallen tatsächlich unter EU-RoHS?

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Die RoHS-Konformität von Medizinprodukten ist eine eigenständige Frage des EU-Stoffrechts, auch wenn das Produkt zugleich der Medizinprodukteverordnung (MDR) oder der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) unterliegt. Eine CE-Kennzeichnung oder ein Medizinproduktezertifikat allein belegt nicht die Einhaltung der Grenzwerte in jedem homogenen Werkstoff.

Ausgangspunkt sind die konkrete Modellversion, die vorgesehenen elektrischen Funktionen, das erstmalige Inverkehrbringen in der EU und werkstoffbezogene Nachweise. Die Bezeichnung „Medizinprodukt“ reicht nicht aus.

Welche Medizinprodukte fallen tatsächlich unter EU-RoHS?

Die Richtlinie 2011/65/EU gilt für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), darunter Medizinprodukte der Kategorie 8 in Anhang I. Elektrischer Strom oder elektromagnetische Felder müssen für mindestens eine bestimmungsgemäße Funktion erforderlich sein; auch die Spannungsdefinition ist zu beachten. Ausschlüsse nach Artikel 2 Absatz 4 sind produktbezogen zu prüfen.

ProduktfallVorläufige EinordnungNoch zu klärende Tatsachen
Elektrischer Patientenmonitor, Infusionspumpe oder BildgebungskonsoleRegelmäßig medizinisches EEE der Kategorie 8, wenn Definition und Spannung passenModellumfang, Versorgung, Zubehör und separat vermarktete Einheiten
Elektrisch betriebenes In-vitro-AnalysegerätIVD-EEE unterliegt RoHS, mit eigenem Beginn der BeschränkungenIVD-Einordnung, Datum des ersten Inverkehrbringens, Gerät oder Verbrauchsmaterial
Aktives implantierbares Medizinprodukt selbstAusdrücklicher Ausschluss nach Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe hOb es sich tatsächlich um ein aktives implantierbares Produkt handelt
Separates Ladegerät, Überwachungsgerät oder Programmiergerät für ImplantatImplantat-Ausschluss nicht automatisch auf eigenständiges EEE übertragbarEigenständige Zweckbestimmung und Produktgrenzen
Passiver Katheter, Verband oder nicht elektrisches VerbrauchsmaterialNicht allein aufgrund medizinischer Verwendung ein EEEOb das vermarktete Produkt eine notwendige elektrische Funktion hat

Für ausschließlich zur Forschung und Entwicklung bestimmte B2B-Geräte sowie ortsfeste Großanlagen gelten besondere, eng formulierte Ausschlüsse. Ein Krankenhaus- oder Laborstandort reicht dafür nicht. Einzeln vermarktete Einheiten getrennt prüfen.

Zehn Stoffgrenzwerte und maßgebliche Termine für Medizinprodukte

Artikel 4 und Anhang II beziehen die Massenkonzentration auf jeden homogenen Werkstoff, nicht auf das Gesamtgewicht des fertigen Geräts. Kabelmantel, Lötverbindung und Beschichtung sind gegebenenfalls getrennt zu bewerten.

StoffgruppeStoffe und Höchstgehalt je homogenem WerkstoffBeginn im Medizinbereich
Ursprüngliche sechsBlei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE: jeweils 0,1 %; Cadmium: 0,01 %Medizinprodukte 22. Juli 2014; IVD 22. Juli 2016
Vier PhthalateDEHP, BBP, DBP und DIBP: jeweils 0,1 %Medizinprodukte einschließlich IVD: 22. Juli 2021

Diese Termine betreffen das einschlägige Inverkehrbringen. Sie verbieten nicht pauschal jede Wartung älterer Geräte; besondere Regeln für Kabel, Ersatzteile und Ausnahmen sind gesondert zu bewerten.

Für diese Stichtage und Altgeräte-Ausnahmen ist das erstmalige Inverkehrbringen des einzelnen physischen Geräts maßgeblich, nicht die Markteinführung der Modellreihe. Ein erst 2026 in Verkehr gebrachtes Exemplar erhält keinen Altgeräte-Status, nur weil das Modell seit 2015 verkauft wird. Das Inverkehrbringen ist gerätebezogen; spätere Vertriebsstufen desselben bereits in Verkehr gebrachten Exemplars sind davon zu unterscheiden (Blue Guide der Kommission 2022).

Sonderregel für Phthalate und Ersatzteile: Nach Anhang II gilt die Beschränkung von DEHP, BBP, DBP und DIBP nicht für Kabel oder Ersatzteile zur Reparatur, Wiederverwendung oder Aufrüstung von Medizinprodukten einschließlich IVD, die vor dem 22. Juli 2021 in Verkehr gebracht wurden. Diese Ausnahme betrifft nur die vier Phthalate, nicht die übrigen sechs Stoffe.

Medizinische Ausnahmen und Altgeräte: den passenden Rechtsweg wählen

Eine Ausnahme gilt für eine konkret beschriebene Stoffanwendung, nicht pauschal für „Medizintechnik“. Artikel 4 Absatz 6 verweist auf die Anhänge III und IV; Anhang IV enthält spezielle Anwendungen für Medizin- und Überwachungsgeräte. Vor Nutzung sind Eintragsnummer, Stoff, technische Anwendung, Gerätekategorie, Ablaufdatum und etwaige Verlängerung oder Änderungsrechtsakte zu prüfen.

AusgangslageErforderliche PrüfungGefährliche Abkürzung
Neugerät mit Überschreitung eines RoHS-Grenzwerts in einem homogenen WerkstoffGenau passender und derzeit geltender Eintrag in Anhang III/IV samt Bedingungen; sonst MaterialänderungAlte Ausnahmenummer ohne Statuskontrolle übernehmen
Reparatur oder Aufrüstung eines AltgerätsArtikel 4 Absatz 4, ursprüngliches Inverkehrbringen vor 2014/2016 und Phthalat-Sonderregel für Kabel/Teile vor 2021Alle neuen Teile wegen des Gerätealters für ausgenommen halten
Wiederverwendetes, ausgebautes ErsatzteilArtikel 4 Absatz 5: Herkunfts-/Zieltermine, nachprüfbares geschlossenes B2B-Rücknahmesystem, Kundeninformation; gegebenenfalls gültige IV-AusnahmeGebrauchte Teile allgemein als frei verkehrsfähig ansehen

Wichtige Frist 2026: Die besondere Wiederverwendungsregel in Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe c für Teile aus IVD, die vor dem 22. Juli 2016 in Verkehr gebracht wurden, verlangt das Inverkehrbringen des Ziel-EEE vor dem 22. Juli 2026. Diese Frist ist im Oktober 2026 abgelaufen. Für neue Platzierungen diesen Weg nicht mehr annehmen; Artikel 4 Absatz 4 und andere eng begrenzte gültige Ausnahmen getrennt prüfen.

Die Frist 22. Juli 2026 betrifft das Datum des Inverkehrbringens des aufnehmenden EEE, nicht das Datum einer Reparatur. Ein geeignetes rückgewonnenes Teil kann auch später in einem vor diesem Stichtag in Verkehr gebrachten aufnehmenden Gerät verwendet werden, wenn Herkunft, überprüfbarer geschlossener B2B-Rücklauf und Kundenunterrichtung gemäß Artikel 4 Absatz 5 nachgewiesen sind. Für ein ab dem 22. Juli 2026 erstmals in Verkehr gebrachtes Gerät steht gerade dieser Weg nicht offen.

Unabhängig von der 2026 ausgelaufenen Sonderregel ist Anhang IV Eintrag 47 zu prüfen: Er erfasst DEHP, BBP, DBP und DIBP in Ersatzteilen, die aus Medizinprodukten einschließlich IVD zurückgewonnen und zu deren Reparatur oder Aufarbeitung sowie für deren Zubehör wiederverwendet werden. Voraussetzung sind ein überprüfbares geschlossenes Rücknahmesystem zwischen Unternehmen und die Unterrichtung des Kunden über jede Wiederverwendung. Als Ablaufdatum ist der 21. Juli 2028 genannt. Vor Anwendung Rechtsstand, Änderungen und etwaige Verlängerung überprüfen; die Ausnahme betrifft weder Blei noch andere Stoffe und gestattet nicht pauschal das Inverkehrbringen neuer Geräte.

Ein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag kann eine bestehende Ausnahme bis zur Kommissionsentscheidung fortgelten lassen. Ein Antrag auf eine neue Ausnahme gestattet keinen zwischenzeitlichen Vertrieb nicht konformer Ware. Aktuelle Rechtsakte und Register der Kommission/ECHA prüfen, besonders bei überholten Ablaufdaten.

RoHS-Nachweisakte für ein Medizinprodukt in sieben Bausteinen

Nach Artikel 7 ist der Hersteller für die technische Dokumentation und die interne Fertigungskontrolle (Modul A) verantwortlich. Maßgeblich ist die tatsächliche Geräteausführung, nicht eine allgemeine „RoHS-konform“-Bescheinigung.

  • Produktidentifikation: rechtlicher Hersteller, Modell/Revision, Zweckbestimmung, Versorgung, EU-Markt und begründete Anwendbarkeit oder Ausnahme.
  • Gelenkte Stückliste: Elektronik, Lote, Kabel, Kunststoffe, Beschichtungen, Klebstoffe, wechselbare Module und risikobehaftete homogene Werkstoffe.
  • Lieferantennachweise: datierte Erklärungen für konkrete Artikelnummern/Revisionen zu allen zehn Stoffen.
  • Risikobewertung: bleihaltige Legierungen, Cadmiumpigmente, Flammschutzmittel und DEHP/andere Phthalate in flexiblen Kunststoffen.
  • Verifizierung: Vertrauenswürdigkeit von Angaben prüfen und bei Lücken gezielt geeignete Werkstoffprüfungen mit Verfahren und Probenbezug durchführen.
  • Ausnahmenverzeichnis: exakter Anhangseintrag, betroffenes Bauteil, Anwendungsnachweis, Geltung/Verlängerung und geprüfte Alternativen.
  • Freigabe/Änderungen: RoHS-Erklärungsgrundlage, einschlägige EU-Konformitätserklärungen, Versionsfreigabe, Aufbewahrung und erneute Prüfanlässe.

EN IEC 63000:2018 ist die durch Durchführungsbeschluss (EU) 2020/659 referenzierte harmonisierte Norm zur technischen Dokumentation. Eine Norm ist kein eigenständiges Gesetz; die Richtlinie fordert nicht allein deshalb Pflichtprüfungen jedes Einzelteils oder eine unabhängige „RoHS-Zertifizierung“. Bei unzureichenden Lieferantendaten können Prüfungen notwendig werden.

Wer trägt die RoHS-Pflichten neben MDR oder IVDR?

RoHS gilt zusätzlich zur MDR/IVDR. Der Hersteller weist die Einhaltung von Artikel 4 nach, bewahrt Dokumentation und Erklärung zehn Jahre nach Inverkehrbringen auf und sichert die Serienkonformität. Eine nach MDR/IVDR gegebenenfalls beteiligte Benannte Stelle stellt nicht automatisch ein gesondert vorgeschriebenes RoHS-Zertifikat aus.

WirtschaftsakteurZentrale RoHS-Pflicht
HerstellerAnwendung und Stoffnachweise klären, Modul A oder geeignete mindestens gleich strenge Bewertung durchführen, Erklärung ausstellen und gegebenenfalls CE anbringen.
EU-ImporteurVor Inverkehrbringen aus Drittstaaten Verfahren, technische Unterlagen, CE und erforderliche Identifikations- und Begleitangaben prüfen; bei Verdacht handeln.
HändlerKennzeichnungen und Unterlagen mit gebotener Sorgfalt prüfen; mutmaßlich nicht konforme Geräte nicht bereitstellen.

Bei MDR und RoHS verlangt Artikel 19 Absatz 2 MDR eine einzige EU-Konformitätserklärung für die anwendbaren Rechtsakte; Artikel 17 Absatz 2 IVDR enthält die entsprechende Regel. Alle Pflichtangaben bleiben nötig. Eigenmarkenvertrieb oder konformitätsrelevante Änderungen können nach RoHS-Artikel 11 Herstellerpflichten auslösen.

Fünf Freigabeprüfungen für neue oder geänderte Geräte

  • 1. Modell und Funktionen fixieren; medizinisches EEE, IVD, aktives Implantat, passiver Gegenstand oder Artikel-2-Ausnahme unterscheiden.
  • 2. Erstes EU-Inverkehrbringen datieren und neues Gerät von Reparatur, Ersatzteil oder Wiederverwendung eines Altgeräts trennen.
  • 3. Alle zehn Stoffe den homogenen Werkstoffen zuordnen und Nachweislücken je Artikelrevision erfassen.
  • 4. Bei Überschreitung eines gesetzlichen Stoffgrenzwerts eine genau passende gültige Anhangsausnahme oder Altgerätebestimmung belegen; sonst ändern oder Freigabe stoppen.
  • 5. Technische Akte und gegebenenfalls gemeinsame EU-Erklärung freigeben; Lieferanten-, Kunststoff-, Lot-, Kabel-, Fertigungs- und Ausnahmestatusänderungen überwachen.

Stoffersatz kann Zuverlässigkeit und klinische Leistung verändern. Daraus folgende MDR/IVDR-Sicherheits- und Leistungsfragen getrennt prüfen; dies ist nicht bloß eine Umweltkorrektur.

Eine Altgeräte-Ersatzteilregel darf nicht allein deshalb auf ein neu hergestelltes Medizinprodukt angewandt werden, weil es einem Altmodell ähnelt. Entscheidend ist, ob ein zulässiger Servicevorgang für zuvor in Verkehr gebrachte Geräte oder ein neues Inverkehrbringen vorliegt.

Drei typische Fehlerquellen bei Medizinprodukten

  • CE-gekennzeichneter Patientenmonitor: Die Kennzeichnung belegt nicht den Phthalatgehalt der flexiblen Kabelisolierung; Materialangaben oder gezielte Prüfungen müssen zur Kabelrevision passen.
  • Röntgensystem mit Blei: Ein Anhang-IV-Eintrag kann eine bestimmte Röntgenanwendung betreffen, jedoch nicht automatisch andere Lote oder Kunststoffe; Geltungsbereich und Status prüfen.
  • IVD-Analysegerät von 2015, im Jahr 2026 aufbereitet: Das Gerätealter ist nur der erste Befund. Teileart, Wiederverwendungssystem und alle relevanten Daten bestimmen die Ausnahme.

Die Fälle illustrieren Entscheidungen, ersetzen aber keine Einzelfallbewertung. Lieferanten-PDF ohne Artikelnummer, Stoffliste oder Revisionsstand lässt eine wesentliche Nachweislücke.

Unterlagen für eine belastbare RoHS-Prüfung

Bereithalten: Modelle und Varianten, Einstufungsbegründung, Typenschilder, EU-Inverkehrbringensdaten, Stückliste mit Lieferanten, Nachweise zu zehn Stoffen, Ausnahmeanträge/-einträge sowie Reparatur- und Wiederverwendungshistorie. Nächster sicherer Schritt ist eine bauteilbezogene Lückenprüfung mit dokumentierter Freigabeentscheidung; CE-Zeichen oder alte Ausnahmenummern genügen nicht.

Verwandte Aufgaben CE-Konformität von Medizinprodukten in der EU; IVDR-Konformitätsdienstleistungen; RoHS-Prüfung und Stoffnachweise in der EU.

Spezifische Fragen zu RoHS bei Medizinprodukten

Beweist ein MDR- oder IVDR-CE-Zertifikat automatisch RoHS?

Nein. Medizinprodukterecht und Stoffbeschränkungen sind eigenständig nachzuweisen. Wenn beide gelten, kann eine einzige ordnungsgemäße EU-Erklärung die einschlägigen Rechtsakte nennen.

Müssen nicht elektrische Einmal-Verbrauchsmaterialien RoHS erfüllen?

Nicht allein wegen ihrer medizinischen Verwendung. Die EEE-Definition in Artikel 3 und etwaige separat verkaufte elektrische Geräte prüfen.

Gilt die Implantatausnahme auch für externe Programmiergeräte?

Nicht automatisch. Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe h nimmt aktive implantierbare Medizinprodukte aus; externe elektrische Einheiten benötigen eine eigene Einstufung.

Darf ein altes IVD mit nicht RoHS-konformen oder gebrauchten Teilen repariert werden?

Unter genau bestimmten Bedingungen möglicherweise: Artikel 4 Absatz 4/5, Anhang-II-Kabel-/Ersatzteilregel oder gültige Anhang-IV-Ausnahme. Erstplatzierung, Herkunft, Zielgerät, B2B-System und Mitteilung prüfen. Für die vier Phthalate in zurückgewonnenen Ersatzteilen ist gesondert Anhang IV Eintrag 47 zu prüfen (angegebenes Ablaufdatum: 21. Juli 2028).

Erlaubt eine Blei-Ausnahme für Röntgengeräte Blei überall im Gerät?

Nein. Sie deckt nur die exakt umschriebene Anwendung im aktuell gültigen zeitlichen und sachlichen Umfang. Sonstige homogene Werkstoffe müssen selbst konform oder gesondert ausgenommen sein.

Amtliche EU-Quellen

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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