Prüfauftrag erst nach Klärung des RoHS-Anwendungsbereichs
Bei EU-RoHS-Prüfdienstleistungen steht zuerst die Nachweislücke fest, nicht die Bestellung eines pauschalen „RoHS-Zertifikats“. Ermitteln Sie risikobehaftete homogene Werkstoffe, bewerten Sie vorhandene Lieferantennachweise und beauftragen Sie gezielte Analysen. Ein Prüfbericht beschreibt die konkret untersuchte Probe nach einer bestimmten Methode; er bestätigt nicht automatisch weitere Varianten oder künftige Fertigungslose.
Prüfauftrag erst nach Klärung des RoHS-Anwendungsbereichs
Klären Sie vor der Probenahme die elektrische oder elektronische Funktion, das Inverkehrbringen in der EU, den Geltungsbereich sowie mögliche Ausnahmen. Für eine Ausnahme nach Anhang III oder IV benötigen Sie Nummer, exakte Verwendung, Gerätekategorie, Bedingungen und derzeitigen Gültigkeitsstatus. Eine pauschale Ausnahmebehauptung des Lieferanten genügt nicht. Für Kabel und Ersatzteile gelten besondere Bestimmungen.
Beauftragt ein EU-Importeur die Prüfungen, muss er nach Artikel 9 vor dem Inverkehrbringen zusätzlich kontrollieren, ob der Hersteller das geeignete Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, die technischen Unterlagen erstellt und die CE-Kennzeichnung angebracht hat. Ein Laborbericht ersetzt diese Prüfungen nicht. Vor der Beauftragung eines Phthalat-Panels für ältere Reparatur- oder Nachrüstkabel und Ersatzteile sind die zeit- und verwendungsabhängigen Ausnahmen in Artikel 4 und Anhang II zu prüfen. Anhang II enthält außerdem eine Sonderregel für DEHP/BBP/DBP in Spielzeug, das bereits unter die entsprechende REACH-Beschränkung fällt. Dies sind eng bedingte Regeln, keine pauschalen Befreiungen neuer Produkte.
Für die Reparatur- und Nachrüstausnahme in Anhang II zählt das Datum des Inverkehrbringens des zu reparierenden Geräts: vor dem 22. Juli 2019 bei sonstigen Elektro- und Elektronikgeräten bzw. vor dem 22. Juli 2021 bei Medizinprodukten und Überwachungs- und Kontrollinstrumenten einschließlich der genannten Untergruppen. Nicht allein das Alter des Ersatzkabels entscheidet. Die Sonderregel für Spielzeug erfasst DEHP, BBP und DBP, nicht DIBP; REACH-Pflichten sind gesondert zu prüfen. Nach Artikel 11 treffen einen Importeur oder Händler Herstellerpflichten, wenn er Geräte unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt oder so verändert, dass die Konformität betroffen sein kann. Klären Sie die Rolle vor Festlegung des Prüfumfangs.
Nach Richtlinie 2011/65/EU erstellt der Hersteller technische Unterlagen, wendet die interne Fertigungskontrolle an und stellt nach nachgewiesener Konformität eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Ein externes „RoHS-Zertifikat“ ist nicht generell vorgeschrieben. EN IEC 63000:2018 ist die zitierte harmonisierte Norm für die Dokumentation; IEC 62321 enthält analytische Prüfmethoden, keine eigenen Rechtsvorschriften. Prüfungen ergänzen die risikobasierte Nachweisführung.
Grenzwerte je homogenem Werkstoff
Anhang II bezieht sich auf die Masse jedes einzelnen homogenen Werkstoffs, nicht auf den Durchschnitt des ganzen Geräts. Lot, Beschichtung, Galvanik und Kabelisolierung sind gegebenenfalls getrennt zu bewerten. Elementgehalte sind nicht ohne Weiteres mit dem Gehalt eines regulierten Stoffes gleichzusetzen.
| Beschränkte Stoffe | Höchstgehalt je homogenem Werkstoff |
|---|---|
| Pb, Hg, Cr(VI), PBB, PBDE | je 0,1 % (1.000 mg/kg) |
| Cd | 0,01 % (100 mg/kg) |
| DEHP, BBP, DBP, DIBP | je 0,1 % (1.000 mg/kg) |
Prüfmatrix für Materialien und Analysen
Die Matrix dient der risikobasierten Auswahl, nicht einer gesetzlichen Pflicht zur Vollprüfung jedes Bauteils. Berücksichtigen Sie Rezeptur, Lieferantennachweise, Fertigungsverfahren, bisherige Abweichungen und Ausnahmen. Bestätigen Sie die geeignete aktuelle Methodenausgabe.
IEC 62321-7-1 behandelt den Nachweis des Vorhandenseins von Cr(VI) in bestimmten korrosionsgeschützten Metallbeschichtungen mittels kolorimetrischem Verfahren. Die Methode ist keine allgemeine quantitative Bestimmung der Cr(VI)-Konzentration in allen Werkstoffen; klären Sie mit dem Labor, welche Konformitätsaussage das Beschichtungsergebnis trägt.
| Werkstoff oder Unsicherheit | Erster Nachweis / Screening | Gezielte Bestätigung |
|---|---|---|
| Lötstellen und Metalllegierungen | Legierungsspezifikation, Lieferantenbericht, gegebenenfalls RFA/XRF | Quantitative Metallanalytik bei auffälligem oder grenznahem Ergebnis; Bleiausnahme gesondert prüfen |
| Kunststoffgehäuse, Kabelmantel, Weich-PVC | Rezeptur und Lieferantennachweis; XRF für elementare Risiken | Phthalatbestimmung mit GC-MS nach IEC 62321-8; XRF erfasst keine Phthalate |
| Flammschutzkunststoff und Leiterplatte | Materialdeklaration und Gesamtbrom-Screening | PBB/PBDE spezifisch messen; Gesamtbrom ist kein Nachweis für diese Verbindungen |
| Galvanik und Korrosionsschutzschicht | Prozessangaben und Element-Screening | Geeignete Cr(VI)-Methode, etwa IEC 62321-7-1; Gesamtchrom ist nicht Cr(VI) |
| Baugruppe oder Zukaufmodul | Unterkomponenten und vorhandene Berichte zuordnen | Homogene Werkstoffe isolieren; Mischproben können lokale Überschreitungen verdecken |
Proben, Produktionslose und Varianten abgrenzen
Erstellen Sie je Modell und Stücklistenstand (BOM) einen Material- und Zerlegeplan: Lot, Kontakte, Beschichtungen, Kunststoffe, Klebstoffe, Etiketten, Isolierungen und Zukaufbaugruppen. Ordnen Sie jeder Probe Werkstoff-ID, Lieferant, Werk, Los, Farbe oder Oberfläche, Variante und Analytik zu. Klären Sie Mindestmasse, Probenzahl, Wiederholungen, Zerlegung und zerstörende Vorbereitung vorab. Unterschiedliche Materialien dürfen nicht zu einem Durchschnitt vermischt werden.
Verwenden Sie repräsentative Serienproben, insbesondere nach Lieferanten- oder Rezepturwechsel. Gruppieren Sie Varianten nur bei dokumentierter chemischer und prozessualer Gleichwertigkeit; gleiches Aussehen reicht nicht. Sichern Sie Fotos, Übergabekette, Probenkennungen und Rückstellproben. Ist eine Schicht nicht trennbar, müssen Einschränkung und geeignete Ersatzmethode dokumentiert werden.
Labor anhand seiner Verfahren auswählen
Prüfen Sie den tatsächlichen Prüfstandort, den Rechtsträger, eine aktuelle ISO/IEC-17025-Akkreditierung und deren Geltungsbereich für Stoff, Matrix und Methode. Akkreditierung ist ein wichtiger Kompetenznachweis, jedoch keine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden RoHS-Test. Fragen Sie nach Unterauftragsvergabe, Bestimmungsgrenzen im Verhältnis zu RoHS, Messunsicherheit, Methodenfassung, Probenaufbereitung und unklaren Screenings.
Ein Angebot sollte Preise je Werkstoff und Analyt, zerstörende Vorbereitung, Anzahl, Nachprüfung und Berichtigung des Berichts trennen. Der Bericht braucht Proben-ID, untersuchte Schicht, Herkunft, Datum, Methode und Ausgabe, quantitative Resultate mit Einheiten sowie relevante Grenzen, Unsicherheiten und Entscheidungsregeln. Der Befund einer Teilprobe darf nicht als Prüfung der vollständigen Baugruppe ausgegeben werden.
- Sind alle vier Phthalate und die übrigen einschlägigen Stoffgruppen erfasst?
- Wer löst nach XRF eine bestätigende Analyse aus und genehmigt die Kosten?
- Werden Cr(VI) bzw. PBB/PBDE von Gesamtchrom und Gesamtbrom getrennt?
- Wie vermeidet die Zerlegung eine Kontamination zwischen Schichten?
- Steht die konkrete Methode im Akkreditierungsumfang des ausführenden Standorts?
- Welche Probenmassen, Lose, Farben und Varianten sind erforderlich?
- Wie werden Messunsicherheit und grenznahe Befunde behandelt?
- Weist der Bericht Material, Lieferant, Charge und BOM-Revision aus?
Lieferantenerklärungen und ältere Berichte wiederverwenden
Frühere Laborberichte und Lieferantenerklärungen können neue Prüfungen ersetzen, wenn Rückverfolgbarkeit, Stoffabdeckung, Zuverlässigkeit und Aktualität ausreichend belegt sind. Halten Sie diese Bewertung in den technischen Unterlagen fest. Eine pauschale „RoHS-konform“-Mail, eine fremde Kunststoffrezeptur oder ein Sechs-Stoffe-Bericht ohne Phthalate genügt nicht automatisch.
| Vorhandener Nachweis | Voraussetzung für Wiederverwendung | Bei fehlender Zuordnung |
|---|---|---|
| Nur Lieferantenerklärung | Identisches Material/Teil, alle einschlägigen Stoffe, Datum, Version, belastbare Kontrollen | Stoffbezogene Daten anfordern oder Risikomaterial prüfen |
| Älterer Zehn-Stoffe-Bericht | Rezeptur, Fertigung, Ursprung, Methode und Änderungsstand stimmen überein | Äquivalenz dokumentieren oder geändertes Material erneut prüfen |
| Andere Artikelnummer oder Farbe | Additive, Beschichtung, Rohstoff und Fertigungsort sind nachweislich gleich | Nicht belegte Varianten separat untersuchen |
| Behauptete Ausnahme | Exakter Anwendungsfall, Gerätekategorie, Bedingungen und Rechtsstatus stimmen | Keine pauschale Freigabe der übrigen Werkstoffe annehmen |
Grenzwertüberschreitungen und Nachprüfungen
Bei auffälligem XRF-Screening klären Sie, ob ein Element oder die regulierte Stoffart erfasst wurde. Negative XRF-Ergebnisse schließen Phthalate nicht aus. Bei bestätigter Überschreitung Konformitätsentscheidung sperren, Probenidentität, Kontamination, Messverfahren, Unsicherheit und mögliche Ausnahme prüfen; betroffene Lose und alternative Rezeptur festlegen. Zusätzliche Proben machen eine nicht ausgenommene Überschreitung nicht rechtmäßig.
Führen Sie die Nachweiszustände ANERKANNT (ausreichend), PRÜFEN (Daten fehlen), BESTÄTIGEN (gezielte Analytik) und SPERREN (wesentlicher Widerspruch oder Überschreitung). Eine unbelegte Lieferantenzusage widerlegt keinen negativen Messbefund. Bei bereits vertriebenen Produkten sind notwendige Korrekturmaßnahmen durch den zuständigen Wirtschaftsakteur gesondert zu prüfen.
Änderungskontrolle und Übergabe der Nachweise
Es besteht kein allgemeiner starrer RoHS-Nachprüfzyklus. Auslöser sind Änderungen an Lot, Weichmacher, Farbstoff, Flammschutz, Lieferant, Fertigung oder Beschichtung, negative Wareneingangsbefunde sowie neue Informationen zu Grenzwerten oder Ausnahmen. Vergleichen Sie alte und neue Stückliste, ermitteln Sie betroffene homogene Werkstoffe und testen Sie nur ungeklärte Risiken erneut. Auch ein begründeter Verzicht auf erneute Messung ist festzuhalten.
Übergabe: risikogewichtete BOM, Proben-Material-Zuordnung, Laborumfang, Rohberichte, Lieferantendeklarationen, Ausnahmeregister, Abweichungsentscheidungen, Varianten-/Losgrenzen, Nachprüftrigger und Verantwortlicher. Der Hersteller bleibt verantwortlich; das Labor liefert begrenzte Nachweise. Für die Strategie siehe RoHS-Beratung, für das Gesamtprojekt RoHS-Umsetzungsleistungen und für weitere Regelwerke EU-Marktzugangsberatung.
Primärquellen für die RoHS-Prüfplanung
Amtliche und technische Quellen: Rechtsakt, Dokumentationsnorm, Prüfmethoden
- Richtlinie 2011/65/EU: Stand 1. Juli 2026
- Europäische Kommission: RoHS-Richtlinie
- Europäische Kommission: RoHS-Ausnahmen und Umsetzung
- Beschluss (EU) 2020/659: EN IEC 63000:2018
- IEC 62321-3-1:2026 — XRF-Screening
- IEC 62321-8:2017 — Phthalate
- IEC 62321-7-1:2015 — Cr(VI) in Beschichtungen
- ISO/IEC 17025:2017 — Labor-Kompetenz
Häufige Fragen zur RoHS-Prüfung
- Muss jedes Bauteil auf alle zehn Stoffe getestet werden?
- Nein, eine generelle vollständige Einzelprüfung ist nicht vorgeschrieben. Die risikobasierte Nachweisführung muss dennoch jeden einschlägigen homogenen Werkstoff abdecken.
- Genügt XRF allein für RoHS?
- Nein. XRF erkennt keine Phthalate und unterscheidet Gesamtchrom nicht von Cr(VI) sowie Gesamtbrom nicht von PBB/PBDE.
- Ist ein akkreditierter ISO/IEC-17025-Bericht zwingend?
- Nicht generell. Verlangen Sie für hochwertige Prüfnachweise trotzdem eine überprüfbare Akkreditierung mit passendem Methodenbereich.
- Darf ein Bericht eines anderen Werks verwendet werden?
- Nur bei nachgewiesener Identität von Rohstoffen, Prozessen, Stoffumfang und eindeutiger Rückverfolgbarkeit.
- Was gilt bei Grenzwertüberschreitung und behaupteter Ausnahme?
- Prüfen Sie Anhang III/IV, Anwendungswortlaut, Kategorie, Bedingungen und aktuellen Status; die Ausnahme erfasst nicht pauschal das ganze Produkt.