USB/DC, AC, Funk und 500 Wh: Powerbank richtig zuordnen
Eine „Powerbank“ ist in Südkorea keine einheitliche Zulassungskategorie. Entscheidend sind Zell- und Packaufbau, Ein- und Ausgangsart, Energieinhalt sowie Funk-, drahtlose Lade- und Netzstromfunktionen. Batteriesicherheit, RRA-Funk/EMV, ein separates Netzteil und Gefahrguttransport sind getrennt zu beurteilen; ein KC-Zeichen für einen Bereich ersetzt die übrigen Prüfungen nicht.
Diese Übersicht dient der Einordnung einer Lithium-Ionen-USB-Powerbank für den gewerblichen Verkauf in Südkorea, nicht als Freigabe eines konkreten Modells.
USB/DC, AC, Funk und 500 Wh: Powerbank richtig zuordnen
Erfassen Sie das Endgerät sowie einzelne Zellen und den montierten Akkupack, nicht nur die Verkaufsbezeichnung. Nötig sind Zellchemie, Typ und Werk, Nennspannung, Wh, beworbene mAh mit Bezugsnennspannung, USB-Ein-/Ausgänge, Lade- und Schutzschaltung sowie vorgesehene Verwendung.
Klären Sie, ob ausschließlich Gleichstrom genutzt wird, ob Induktionsladung oder Funktechnik, Netzsteckdose/Wechselrichter, ein beigepacktes Netzteil oder eine Camping-/ESS-Batterie ab 500 Wh vorliegen. Die allgemeine DC-42-V-Ausnahme ist keine pauschale Akkufreistellung, weil die Durchführungsregeln produktspezifische Rückausnahmen enthalten.
Regelungsmatrix für die Powerbank
| Konfiguration / Vorgang | Zu prüfender Weg | Konsequenz |
|---|---|---|
| USB-Lithium-Powerbank nur mit DC | Nach KATS/KTR Zell-/Packumfang der KC-62133-2-Sicherheitsbestätigung und Deckung des Endmodells feststellen. | RRA nimmt reine DC-Batterien und Powerbanks von ihrer Konformitätsbewertung aus, nicht aber von der Batteriesicherheitsprüfung. |
| Zellen/Pack mit ausländischem Nachweis | Genaue Modell-, Hersteller-, Aufbau-, Antragsteller- und koreanische Meldeangaben abgleichen; Endgerät gesondert betrachten. | IEC-/CB-Berichte oder Lieferanten-KC-Nummern gelten nicht automatisch für ein anderes Modell. |
| Camping- oder mobiles ESS-System ab 500 Wh | Für betroffene Camping-/ESS-Batterien den Weg nach KC 62619 anhand Leistung und Nutzung prüfen. | Den Kleinakku-Weg nach KC 62133-2 nicht ungeprüft übernehmen. |
| AC-Wechselrichter, Netzeingang oder beigelegtes Netzteil | AC-Umwandlung und Netzteil auf getrennte elektrische Sicherheit und RRA-Anwendbarkeit prüfen. | Der RRA-Ausschluss reiner DC-Geräte lässt sich darauf nicht ohne Weiteres übertragen. |
| Induktive Ladung, Bluetooth, Funkfunktion | RRA-Einstufung je Funktion und mögliche EMV-/Funkpflichten klären. | Ein Akku macht drahtlose Elektronik nicht automatisch zulassungsfrei. |
| Import- und Luftfrachtsendung | Gefahrgut-Einordnung und UN-38.3-Unterlagen mit dem Frachtführer abstimmen. | IATA behandelt eigenständige Powerbanks 2026 im Luftfrachtkontext als UN 3480; Transportfreigabe ist keine KC-Marktzulassung. |
Entwurf 2026 – noch keine geltende Prüfpflicht: KATS-Bekanntmachung 2026-248 und Koreas WTO-Notifikation G/TBT/N/KOR/1378 betreffen einen Vorschlag, der KC 62368-1 in die Sicherheitsanforderungen für Powerbanks aufnehmen und den Anwendungsbereich von KC 62133-2 für tragbare Lithiumakkus einschließlich einer Gewichtsgrenze von 18 kg bei Geräten ändern würde. Gewicht des fertigen Produkts und Akkuenergie in Wh getrennt dokumentieren. Vor Prüfung oder Einfuhr endgültigen KATS-Beschluss, Inkrafttreten und Übergangsregelungen prüfen; der Entwurf ist kein geltendes Recht.
Für Lithium-Ionen-Powerbanks im gewerblichen Luftfrachtversand nennt das IATA-Beispiel 2026 UN 3480 / PI 965 bei einem Ladezustand von höchstens 30 %: Abschnitt IB bis einschließlich 100 Wh, Abschnitt IA über 100 Wh. Eigenständige UN-3480-Batterien dürfen grundsätzlich nicht als Fracht auf Passagierflugzeugen befördert werden; etwaige behördliche Sondergenehmigungen sind gesondert zu prüfen. Verpackung, Kennzeichnung, Unterlagen und Annahme mit Gefahrgutversender und Fluggesellschaft klären; diese Grenzwerte sind keine koreanischen KC-Zertifizierungsklassen.
Acht Nachweise für ein koreanisches Powerbank-Modell
Für das tatsächlich vermarktete Modell sollten acht Nachweisgruppen vorliegen; Abweichungen sind ein Freigabestopp:
- Produktidentität: Modellcode, Handelsname, Fotos, Zielnutzer, Hersteller und Importeur.
- Zell-/Pack-Rückverfolgung: Chemie, Lieferanten, Teilenummern, Werke, V, Ah/mAh, Wh und Verschaltung.
- Schaltungsunterlagen: Blockschaltbild, Leistungsweg, USB-PD/QC-Profile, PCB/PCM/BMS, Sicherungen, Wärmeschutz.
- Prüf-/Meldematrix: KC-62133-2-Berichte, koreanische Sicherheitsbestätigung, erfasste Modelle und Berechtigte.
- Funktionsinventar: DC-Buchsen, AC-Ein-/Ausgänge, Induktionsladung, Funk, Display und separates Netzteil.
- Kennzeichnungsentwürfe: koreanische Warnungen/Anleitung, Typschild, Modell und zutreffende KC-Kennungen.
- Transportunterlagen: UN-38.3-Prüfzusammenfassung, Wh, Ladezustand und Versandkonfiguration.
- Änderungsliste: Zellen, Leiterplatte, Firmwaregrenzen, Gehäuse, Fertigungsstätte und Varianten mit Nachweisbezug.
KC-Kennzeichnung: Zelle, Akkupack oder Verkaufsgerät
Kontrollieren Sie jedes KC-Zeichen und jede Sicherheitsbestätigungsnummer im offiziellen Safety-Korea-Register anhand des exakten Modells und des verantwortlichen Unternehmens. Entscheidend ist, ob der Nachweis die Zelle, den Pack oder das Verkaufsprodukt betrifft; ein Lieferantenscreenshot genügt nicht.
Erstellen Sie die nach Kategorie geforderten koreanischen Sicherheitshinweise und Kennzeichnungen; Platzierung, Lesbarkeit und technische Pflichtangaben sind mit Norm und Markierungsvorschriften abzugleichen. Keine RRA-Nummer für ein dort ausgenommenes DC-Gerät anbringen und das KC-Zeichen eines Netzteils nicht dem Gesamtsystem zuschreiben.
mAh und Wh müssen mit nachvollziehbarer Nennspannung zueinander passen. Die Angabe „20.000 mAh“ allein beantwortet weder die 500-Wh-Einstufung noch die Luftfrachtfrage.
Für den Akkupack gilt: Wh = (mAh ÷ 1.000) × Nennspannung (V). Beispielsweise entsprechen 20.000 mAh bei 3,7 V Nennspannung 74 Wh. Die USB-Ausgangsspannung darf nicht als Berechnungsgrundlage dienen, wenn sich die mAh-Angabe nicht auf diese Spannung bezieht.
Vier Freigabeschritte vor Vertrieb der Powerbank in Korea
- Modell und Funktionsumfang festlegen; Belege zu Zellen, Pack, AC- und Wireless-Architektur einholen.
- KATS/KC-Kategorie und RRA-Beurteilung getrennt dokumentieren; bei Zweifeln an eine zuständige koreanische Prüf-/Zertifizierungsstelle herantreten.
- Prüf- und Meldelücken schließen, Modell-/Inhaberabdeckung kontrollieren und koreanische Kennzeichnung vor kommerziellem Versand freigeben.
- Transport nach den einschlägigen Lithiumbatterie-Regeln buchen; technische Akte und Änderungsprotokoll fortführen.
Konstruktionsänderungen und Verantwortlichkeiten
Wechsel von Zelllieferant, Chemie, Packaufbau, Schutzplatine, Leistungsgrenzen, Funkmodul oder AC-Wandlung kann die Prüfgrundlage oder Einstufung ändern. Vor Vertrieb einer Revision mit der zuständigen Stelle klären, ob Nachmeldung, weitere Prüfungen oder ein neues Modell erforderlich sind.
Hersteller/Exporteur und koreanischer Importeur sollten Antragsteller, Musterbereitstellung, Deklarations- und Labelinhaber sowie Marktüberwachungsantworten schriftlich zuordnen. Eine zwingende lokale Vertretung darf nicht pauschal unterstellt werden.
Für separat angebotene Netzteile siehe südkoreanische Konformität von Netzteilen. Bei einer zusätzlichen Einführung in Japan beachten Sie separat die japanische Powerbank-Einordnung.
Amtliche Prüfquellen
Vor Anmeldung oder Versand stets aktuelle amtliche Fassungen prüfen.
- KATS — product safety categories
- KATS — KC 62133-2 (2025)
- KTR — battery safety testing
- KATS — camping batteries ≥500 Wh
- RRA — DC-only power-bank decision
- RRA — conformity assessment
- KATS — proposal 2026-248
- National Law Information Center — operating notice 2026-273
- National Law Information Center — product safety law
- Safety Korea — certification search
- IATA — battery cargo guidance (2026)
- WTO ePing — koreanischer Entwurf G/TBT/N/KOR/1378
Fragen zu typischen Powerbank-Grenzfällen
Benötigt eine reine USB-Powerbank eine RRA-EMV-Registrierung?
Bei ausschließlich DC-Ein-/Ausgang nimmt RRA diese Batterieprodukte laut eigener Auskunft aus. Wechselrichter, Sender und Sonderfunktionen überprüfen; KC-Batteriesicherheit bleibt getrennt.
Reicht das KC-Zellzertifikat des Lieferanten für den Vertrieb?
Nein, nicht ohne Abgleich. Zertifizierten Gegenstand, Modell, Fertigung, koreanische Meldung und mögliche Anforderungen an Pack bzw. Endgerät prüfen.
Ist eine Camping-Powerbank mit 600 Wh wie ein Taschenladegerät zu behandeln?
Nicht automatisch. KATS erweiterte die Sicherheitskontrolle auf relevante Camping- und mobile ESS-Batterien ab 500 Wh; KC 62619 und Verwendungszweck prüfen.
Ist jede Wireless-Powerbank automatisch RRA-pflichtig?
Eine pauschale Aussage wäre falsch. Funk-/Ladefunktionen dokumentieren und aktuell einstufen lassen; die reine DC-Ausnahme deckt nicht jedes Hybridgerät ab.
Ersetzt UN 38.3 die KC-Freigabe?
Nein. UN 38.3 betrifft den Transport, KC die koreanische Marktbereitstellung. Regeln für Passagiergepäck und kommerzielle Luftfracht unterscheiden sich ebenfalls.