Batterie und Verkaufsvariante richtig einordnen
Für den Verkauf einer Powerbank in Japan genügt kein universelles Zertifikat. Entscheidend sind die einzelne Batteriezelle, die Hauptfunktion, mitgelieferte Netzteile, Funkfunktionen und der rechtlich verantwortliche Marktteilnehmer. Das PSE-Zeichen dokumentiert die Erfüllung gesetzlicher Pflichten; es ist keine beim Staat gekaufte Zulassung.
Diese Übersicht betrifft Verbraucher-Powerbanks mit USB-Anschlüssen. Tragbare Stromstationen mit AC-Ausgang, fest eingebaute Akkus in anderen Geräten sowie medizinische oder industrielle Systeme benötigen eine gesonderte Einordnung. Vor Prüfung und Etikettendruck muss die Variante feststehen.
Batterie und Verkaufsvariante richtig einordnen
Ermitteln Sie Zellchemie, Energie je Zelle in Wh, äußeres Zellvolumen in Litern und die volumetrische Energiedichte je Zelle (Wh/L). METI erfasst Lithium-Ionen-Speicherbatterien ab 400 Wh/L, vorbehaltlich bestimmter Verwendungs-Ausnahmen. 10.000 mAh oder die Wh des gesamten Packs beweisen die Zelldichte nicht.
Tragbare Lithium-Ionen-Batterien, deren Hauptzweck die externe Versorgung anderer Elektronik ist, gelten nach METI auch mit integrierter Lade- oder Spannungswandlerelektronik als Speicherbatterie. Bei einem Akku als Bestandteil eines andersartigen Geräts ist dagegen eine eigenständige Funktionsprüfung nötig.
Dokumentieren Sie die Verkaufsverpackung: nur USB-C, separates Netzteil, integrierter Netzstecker, induktives Laden, Bluetooth/Wi-Fi oder AC-Steckdose. Die Ausstattung entscheidet über zusätzliche Pflichten.
Entscheidungsmatrix der japanischen Anforderungen
| Produktvariante / Auslöser | Regelungsweg | Nachweis vor Freigabe |
|---|---|---|
| Lithium-Ionen-Powerbank mit erfassten Zellen | DENAN: nicht spezifiziertes elektrisches Erzeugnis (Lithium-Ionen-Speicherbatterie); kreisförmiges PSE nach Pflichterfüllung. | Zelldaten, Funktion, Pflichtenträger, japanische Prüfungen, Fertigkontrollen und Kennzeichnung. |
| Zelldichte unter 400 Wh/L oder ausgenommene Verwendung | Keine automatische Zuordnung zur Batteriekategorie; weitere regulierte Bauteile gesondert prüfen. | Datenblatt, nachvollziehbare Wh/L-Berechnung, Verwendungszweck und begründete Einstufung. |
| Separates Netzladegerät im Paket | Netzadapter eigenständig nach DENAN prüfen; erfasste AC/DC-Netzteile sind regelmäßig spezifizierte Produkte mit Rauten-PSE und Prüfung durch registrierte Stelle. | Netzwerte, Stecker, Kategorie, Bescheinigung, Kennzeichnung und verantwortliches Unternehmen. |
| Eingebauter Netzanschluss oder AC-Stromstation | Nicht ohne Weiteres eine USB-Powerbank; Netzschaltung und Stromstation eigenständig einstufen. | Schaltplan, AC-Leistung, Ports, Hauptverwendung und fachliche Einstufung. |
| Induktives/Qi-Laden oder Funkmodul | Japanisches Funkgesetz zusätzlich prüfen: Frequenz/Leistung können Hochfrequenzgeräte betreffen; Bluetooth/Wi-Fi kann spezielles Funkgerät sein. Keine pauschale Giteki-Pflicht für jedes Qi-Gerät. | Spulenfrequenz, Leistung, Emissionen, Funkmodul und Umfang der Funkzulassung. |
| Luftfracht oder Flugtauglichkeits-Aussagen | Gefahrgut- und Airline-Anforderungen unabhängig von PSE prüfen. | UN-38.3-Prüfzusammenfassung, Wh, Chemie, Verpackung, Transportart und Befördererregeln. |
| Gebrauchte Powerbank / Rückgabe und Entsorgung | Seit 1. April 2026 eigenständige Rücknahme- und Recyclingregeln für Hersteller und Verkäufer selbst importierter Powerbanks prüfen; die DENAN-Grenze von 400 Wh/L entscheidet dies nicht. | Produktdefinition, Rolle des Unternehmers, Sammelstellen, Verbraucherinformation, Recyclingpartner und Veröffentlichungen. |
Wer trägt bei Verkäufen nach Japan die Verantwortung?
| Vertriebsmodell | Verantwortung und Rückfrage |
|---|---|
| Hersteller/Importeur mit Sitz in Japan | Der gemeldete Hersteller/Importeur erfüllt die einschlägigen DENAN-Pflichten; Händler müssen die Kennzeichnung prüfen. Verantwortlichen je Produkt bestimmen. |
| Ausländischer Direktverkauf an japanische Verbraucher | Seit 25. Dezember 2025 können erfasste Fernverkäufer „specified import business operators“ sein: inländischer Verwalter, Meldung, Konformität, Inspektion und Kennzeichnung sind zu klären. |
| Marktplatz mit japanischem Wiederverkäufer | Nicht automatisch die Auslandsmarke als Importeur behandeln: Einfuhrkette und Vertragspartner prüfen. |
Produktspezifische Nachweismappe
Fordern Sie für genau dieses Modell neun Nachweiskategorien an, bevor Sie „PSE vorhanden“ akzeptieren:
- Zelltyp, Chemie, Spannung, Wh, Abmessungen, Wh/L-Berechnung und originale Datenblätter.
- Stückliste des Modells, Leiterplatte, BMS, Schutzkonzept, Zellverschaltung, USB-PD-Daten und AC/Funk-Zusätze.
- Schriftliche japanische Einstufung der Batterie und jedes beigepackten Netzteils einschließlich behaupteter Ausnahmen.
- Prüfberichte zum passenden japanischen technischen Regelwerk für die verkaufte Konstruktion und Revision.
- Verfahren der Endkontrolle, dokumentierte Prüfergebnisse, Aufbewahrung und Rückverfolgbarkeit; Typprüfung genügt nicht.
- Gegebenenfalls Bescheinigung des registrierten Prüfers für spezifizierte Netzteile sowie Funkbewertung und Prüfergebnisse.
- Fotos der Produktmarkierung, Unternehmensname, Kenndaten, Warnhinweise und japanische Verbraucherinformation.
- Importeur/Verkäufer bzw. spezieller Auslandsimporteur, ggf. Vertrag mit Inlandsverwalter, UN-38.3-Zusammenfassung und Versandvorgaben.
- Bei Betroffenheit: Rücknahme- und Recyclingkonzept, Kundeninformationen, Partner und Zuständigkeiten für Veröffentlichungen nach den Regeln seit 1. April 2026.
PSE-Kennzeichnung, Normen und weitere Regelungen
Eine erfasste gewöhnliche Lithium-Ionen-Powerbank gehört zu den nicht spezifizierten elektrischen Erzeugnissen: maßgeblich ist das kreisförmige PSE, keine zwingende Drittstellen-Zertifizierung mit Rauten-PSE für die Batterie selbst. Der gemeldete Betreiber muss Konformität, vorgeschriebene Inspektionen, Unterlagen und Kennzeichnung sicherstellen. METI nennt drei Jahre Aufbewahrung der Inspektionsnachweise.
Eine Norm ist keine Marktzulassung. Laut JET sind für mobile Batterien J62368-1 zusammen mit J55032 oder J62133-2 als technische Auslegungswege möglich. Anwendbarkeit und aktuelle Fassungen sind für die konkrete Konstruktion zu prüfen. Ein IEC-Bericht oder Auslandszertifikat ersetzt das japanische Verfahren nicht. Ein beiliegendes Netzteil kann einen anderen PSE-Weg haben.
Prüfen Sie Kreis/Raute, Bezeichnung des gemeldeten Unternehmens, Nennspannung und Nennkapazität am tatsächlichen Produkt sowie weitere nach der anwendbaren technischen Normauslegung erforderliche Angaben. Ein Logo des Zulieferers darf nicht ungeprüft auf ein neues Private-Label-Modell übertragen werden. Funkkennzeichen sind gesondert zu bewerten.
Rücknahme und Recycling seit April 2026: eigenständige Pflichten
Seit dem 1. April 2026 fallen kleine tragbare Stromversorgungen mit Lithium-Akkus (Powerbanks) zusätzlich unter den japanischen Rahmen für Rücknahme und Recycling nach dem Gesetz zur Förderung der wirksamen Ressourcennutzung. Dies ist von DENAN getrennt: Auch wenn die Energiedichte der Zelle unter 400 Wh/L liegt, ist die Recyclingpflicht für das Endprodukt gesondert zu prüfen.
Die Durchführungsverordnung betrifft Unternehmen, die Powerbanks herstellen oder selbst eingeführte Geräte verkaufen. Betroffene Unternehmen müssen die Sammlung gebrauchter Geräte, Verbraucherinformationen, Recycling selbst oder über Auftragnehmer, die Zusammenarbeit mit Gemeinden und die jährliche Veröffentlichung von Ergebnissen prüfen. PSE-Zeichen, Marktplatzverkauf oder UN-38.3-Unterlagen erfüllen diese Pflichten nicht von selbst.
- Prüfen, ob das Modell eine kleine tragbare Stromversorgung mit Lithium-Akku ist; Grenzfälle gesondert dokumentieren.
- Den Hersteller oder Verkäufer selbst importierter Geräte identifizieren; Händler und ausländische Direktverkäufer nicht ohne Prüfung der Lieferkette gleichstellen.
- Japanisches Rücknahme- und Recyclingkonzept, Informationen für Käufer, Vertragspartner und Zuständigkeit für jährliche Veröffentlichungen anfordern.
- Abfallrechtliche Umsetzung und Rücknahmenetz gesondert in Japan klären; PSE-Dokumente genügen dafür nicht.
Sechs Freigabeschritte für die japanische Variante
- 1 — Japanische SKU fixieren: Zellen, Maße, Anschlüsse, Leistungsdaten, Zubehör, Zielgruppe und Vertrieb.
- 2 — Batterie, Netzteil und Funkfunktion einstufen; Grenzfälle durch japanische Fachstelle prüfen lassen.
- 3 — Verpflichtete juristische Person und ggf. inländischen Verwalter für Auslands-Direktvertrieb bestimmen.
- 4 — Japanische Normenauslegung, Prüflücken, spezielle Konformitätsprüfung und Endkontrollen klären.
- 5 — PSE-/Funkmarkierungen, japanische Hinweise und Transportverpackung für genau diese Variante freigeben.
- 6 — Verkauf erst nach dokumentierter Freigabe; Reklamationen, Zellchargen und Rechtsänderungen überwachen.
Vor der Verkaufsfreigabe einen Verantwortlichen für die gegebenenfalls geltende Rücknahmeregelung ab 2026 bestimmen, Rücknahmeweg und Verbraucherinformation dokumentieren sowie die jährliche Veröffentlichung der Sammel- und Recycling-Ergebnisse zuordnen. PSE ersetzt diese Pflichten nicht.
Wann ist eine Neubewertung erforderlich?
| Änderung | Erneute Prüfung |
|---|---|
| Zelllieferant, Bauform, Chemie oder Kapazität | Wh/L, Sicherheitsprüfungen, Schutzschaltung und Transportnachweise. |
| BMS-Firmware, Schutzschwellen, Schnellladeleistung | Thermik, Überladung, Kurzschluss und Endprüfkriterien. |
| Netzteil, AC-Stecker, Qi oder Bluetooth hinzugefügt | Neue DENAN-/Funk-Einstufung und Kennzeichnung. |
| Wechsel von Importeur, Marke, Verkäufer oder Inlandsverwalter | Meldungen, Name am Produkt, Nachweishalter und Zuständigkeiten. |
Kreisförmiges PSE belegt weder Flugfrachtannahme noch Funkfreigabe, vollständige Brandsicherheit oder die Konformität eines Netzadapters. Für AC-Stromstationen hat METI gesonderte Sicherheitsanforderungen diskutiert; die USB-Powerbank-Einstufung darf nicht ungeprüft übertragen werden.
Vergleichsmärkte und amtliche Quellen
Nur zum Vergleich, nicht als Ersatz für japanisches Recht: Powerbank-Übersichten für China, Großbritannien, Kanada, Südkorea.
Amtliche Grundlagen und technische Auslegung (jeweils aktuelle Fassung prüfen):
- METI: Einstufungsbeispiele
- METI: Liste nicht spezifizierter Produkte
- METI: Pflichten und Kennzeichnung
- METI: ausländische Direktanbieter
- JET: Auslegung technischer Anforderungen
- JQA: Funkgesetz
- MLIT: Gefahrgut-Luftfracht
- Japanische Verbraucherbehörde: Rücknahmeregeln ab 2026
- e-Gov: Verordnung 2026 zur Sammlung und Wiederverwertung von Powerbanks
Häufige Fragen zu Powerbanks in Japan
Braucht jede 10.000-mAh-Powerbank kreisförmiges PSE?
Die mAh-Angabe reicht nicht. Hauptzweck und Wh/L je Zelle sowie Ausnahmen sind zu prüfen; METI nennt 400 Wh/L als Schwelle. Bei Erfassung sind die DENAN-Pflichten vor der Kennzeichnung und dem Verkauf zu erfüllen.
Darf ich das PSE-Logo der Fabrik für meine Marke benutzen?
Nicht ungeprüft. Konstruktion, gemeldeter Pflichtenträger, geänderte Zellen und Kennzeichnung müssen zu den Nachweisen passen. Schriftliche Einstufung und Prüfprotokolle anfordern.
Powerbank mit Netzadapter: ein oder zwei PSE-Zeichen?
Die Produkte sind getrennt zu beurteilen. Für die Batterie kommt Kreis-PSE in Betracht; ein erfasstes AC/DC-Netzteil kann Rauten-PSE und Drittstellenprüfung erfordern.
Ist Qi-Laden immer Giteki-pflichtig?
Nein. Maßgeblich sind Technik, Frequenz, Leistung und Zuordnung zum Funkrecht. Bluetooth/Wi-Fi erzeugt zusätzliche Prüfpflichtfragen.
Darf ein ausländischer D2C-Händler alles Fabrik und Plattform überlassen?
Nicht automatisch. Seit 25. Dezember 2025 kann er als spezieller Importgeschäftsbetreiber mit Meldungs-, Konformitäts- und Inlandsverwalterpflichten gelten.
Entfällt bei weniger als 400 Wh/L auch die japanische Rücknahmepflicht?
Nicht zwangsläufig. DENAN und das seit 1. April 2026 geltende Powerbank-Recyclingsystem haben unterschiedliche Anwendungsmerkmale. Produktdefinition und Hersteller- bzw. Eigenimport-Vertriebsrolle gesondert prüfen.