Gerät und Zielmarkt zuerst bestimmen
Gerät und Zielmarkt zuerst bestimmen
Für ein Smartphone mit Mobilfunk, WLAN und Bluetooth gibt es kein einzelnes „britisches Handyzertifikat“. Entscheidend sind Funkkonfiguration, Rolle des Wirtschaftsakteurs, Markt und Datum des erstmaligen Inverkehrbringens sowie Hardware- und Softwarestand. Diese Übersicht dient der Einordnung vor dem Verkaufsstart; sie ersetzt keine Konformitätsbewertung.
Vier Angaben müssen vor Prüfplanung und Verpackungsfreigabe feststehen:
- Markt und Datum: Großbritannien (England, Schottland, Wales), Nordirland oder beide; erstes Inverkehrbringen der jeweiligen Charge.
- Gerät: Smartphone oder einfaches Handy, Mobilfunkgenerationen und Frequenzbänder, WLAN/Bluetooth/NFC, Satelliten- und Notruffunktionen, Sendeleistungen.
- Laden und Lieferumfang: kabelgebundenes/kabelloses Laden, USB-C, Schnellladen, Netzteil, Batterietyp und angebotene Variante.
- Lieferkette und Software: Markeninhaber, Hersteller, britischer Importeur, verantwortlicher Akteur in NI/EU, Firmware, Sicherheitsupdate-Zeitraum und Vertriebskanal. Ein Unternehmen, das das Gerät unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, kann rechtlich Hersteller sein, auch wenn eine andere Fabrik es fertigt.
Regelungsmatrix für Mobiltelefone
| Rechtsbereich / Auslöser | Pflicht und Nachweis | Erste Prüfung |
|---|---|---|
| Funkanlagen – nahezu jedes Mobiltelefon | Radio Equipment Regulations 2017: Sicherheit/Gesundheit, EMV und effiziente Spektrumsnutzung bewerten; Verfahren, technische Unterlagen und Erklärung vorsehen. HF-Exposition/SAR gehört zur Risikoprüfung. | Bänder, Leistung, Normen, Prüfberichte und Erfordernis einer unabhängigen Stelle prüfen. |
| RoHS – elektrische/elektronische Geräte | Beschränkte Stoffe im fertigen Gerät sowie in Bauteilen und Kabeln bewerten; technische Unterlagen, Erklärung und geeignete Kennzeichnung erforderlich. | Lieferantennachweise, Materialrückverfolgbarkeit und etwaige Ausnahmen belegen. Ausnahmen für GB und NI getrennt prüfen; das britische und das EU-Ausnahmesystem sind nicht austauschbar. |
| Verbraucher-Cybersicherheit | PSTI verlangt für erfasste Geräte Schutz vor allgemeinen Standardpasswörtern, Kontakt zur Meldung von Schwachstellen, Veröffentlichung des Mindestzeitraums für Sicherheitsupdates und eine gesonderte Konformitätserklärung (SoC). Für NI bestehen EU-bezogene Ausnahmen. | Gebiet/Ausnahmen, öffentlichen Meldeweg, Update-Zeitraum und SoC prüfen. |
| NI: Cybersicherheit nach Funkrecht | Für erfasste internetfähige Funkgeräte, erstmals vermarktet ab 1. August 2025, gelten ergänzende RED-Anforderungen: Netzschutz, ggf. Datenschutz und Betrugsschutz. | Funktionen und Verfahren gemäß RED Art. 3(3)(d)–(f) prüfen; PSTI-SoC ersetzt keine RED-Erklärung. |
| NI: Notruf-Ortung und Ladeanschluss | Für Smartphones gilt seit 3. April 2023 eine Notruf-Standortübermittlung. Für kabelgebunden aufladbare Handys ab 28. Dezember 2024 gelten USB-C, ggf. Schnellladen, Kaufoption ohne Netzteil und Verbraucherinformationen. | Notrufortung, USB-C/USB PD, Netzteiloption und Symbole verifizieren. Für NI-Smartphones den Empfang und die Verarbeitung von WLAN-Ortungsdaten sowie die Kompatibilität und Interoperabilität des GNSS mit mindestens Galileo prüfen; ein GPS-Hinweis allein genügt nicht. |
| NI: Ökodesign und Energieetikett | Seit 20. Juni 2025 betreffen EU-abgeleitete Ökodesignregeln erfasste Smartphones und weitere Handyarten; Energieetiketten gelten für erfasste Smartphones, nicht pauschal für alle einfachen Handys. Ausnahmen beachten. | Geräteklasse, Robustheit, Reparatur, Batterie, Softwareunterstützung, Etikett und Datenblatt prüfen. Für erfasste NI-Smartphones den EPREL-Modelleintrag des Lieferanten, gedruckte und elektronische Etiketten, Produktdatenblatt, Online-Verkaufs- und Werbeangaben sowie die Übereinstimmung von Modell und QR-Code prüfen. |
| Mitgeliefertes oder separat verkauftes Netzteil | Ein USB-Netzteil für die Steckdose ist ein eigenes Elektroprodukt; die Funkbewertung des Handys deckt es nicht automatisch ab. Je nach Markt sind elektrische Sicherheit, EMV, RoHS und Ökodesign für externe Netzteile zu prüfen. | Netzteilmodell, Nennwerte, Stecker, Prüfungen, Erklärung und Kennzeichnung mit dem tatsächlichen Lieferumfang abgleichen. |
| Elektroaltgeräte und Batterien | WEEE- und Batteriehersteller-/Vertreiberpflichten gelten neben der Produktkonformität; maßgeblich ist die tatsächliche Liefer- und Importkette. | UK-Verantwortlichen, Registrierung, Meldungen, Symbol der durchgestrichenen Tonne und Rücknahmekette klären. |
| Netz- und Betreiberkompatibilität | UK-Frequenzbereiche und Spektrumsbedingungen beachten. CE/UKCA garantiert weder Netzkompatibilität noch Betreiberfreigabe. | Ofcom-Bänder und Anforderungen für LTE/5G/VoLTE sowie Betreiberprüfungen vergleichen. |
Großbritannien und Nordirland: getrennte Marktrouten
In Großbritannien sind für erfasste Funkanlagen CE oder UKCA unter den jeweiligen Bedingungen zulässig; die Wahl einer EU-benannten oder britischen zugelassenen Stelle beeinflusst die mögliche Kennzeichnung. Anerkennung des CE-Zeichens beseitigt keine gesonderten britischen Pflichten. In Nordirland gilt die EU-orientierte Funkregelung: CE ist maßgeblich, bei vorgeschriebener Drittprüfung durch eine britische Stelle ggf. CE+UKNI. CE+UKNI erlaubt keinen EU-Vertrieb. Zusätzlich sind Notrufortung, USB-C und einschlägige RED-Cyberregeln zu beachten. Die NI-Ausnahme von PSTI muss geräte- und rechtsbezogen geprüft werden.
Die Anerkennung des CE-Zeichens in Großbritannien ist mehr als eine Logo-Prüfung: Die britische Leitlinie von 2026 unterscheidet harmonisierte EU-Normen von benannten GB-Normen. Bei Unterschieden, fehlenden oder eingeschränkten GB-Normen sind zusätzliche Risikobelege und gegebenenfalls ein anderer Funk-Konformitätsweg zu prüfen.
Bei Smartphones für Nordirland ist die Übermittlung des Anruferstandorts im Notruf nicht nur ein Funktionstest. Nach amtlicher Leitlinie gibt es hierfür keine harmonisierte EU-Norm als Konformitätsvermutung; eine Bewertung durch eine benannte Stelle ist vorgesehen. Stelle und Verfahren vor der EU-Erklärung festlegen; eine verpflichtende Bewertung durch eine britische Stelle erfordert CE plus UKNI. Ein nur in GB ansässiger Bevollmächtigter genügt für NI nicht.
Nachweisakte für ein konkretes Modell und eine Firmware
- Identität: Modell/SKU-Matrix, IMEI/Seriennummer, Hardwareversion, Antennen, Module und Werk.
- Funk/Sicherheit: Frequenzen und Leistungen, Funk-, EMV-, elektrische und Batteriesicherheits- sowie SAR-Berichte für das Gesamtgerät.
- Software: geprüfte Firmware, aktivierte Bänder, Sicherheitseinstellungen, OTA-Kontrolle und Schwachstellenprozess.
- Materialien: RoHS-Bewertung anhand der Stückliste, Lieferantenerklärungen und gezielter Prüfungen bei Bedarf.
- Bei Netzteilbeilage: separates Netzteilmodell und Stecker, Sicherheits-/EMV-Nachweise, Prüfung von RoHS und Ökodesign, eigene Erklärung, Kennzeichnung und Importeurangaben; die Funkerklärung des Handys reicht nicht.
- Erklärungen: marktgerechte EU-/UK-Erklärungen für Funk und RoHS, Daten beteiligter Stellen sowie separate PSTI-SoC.
- NI-Ergänzung: USB-C/Schnellladen, Notrufortung, RED-Cyberprüfung, Ökodesign und gegebenenfalls Energieetikett/Produktblatt. Für erfasste NI-Smartphones EPREL-Modellreferenz, Etikett/QR-Code, Produktdatenblatt und Nachweise zu Online-Angeboten und Werbung aufbewahren.
- Vertrieb: verantwortliche Kontakte, WEEE-/Batterieentscheidung, Lieferumfang, Etiketten, Anleitungen und Online-Angebote.
Kennzeichnung, Anleitungen und Konformitätsdokumente
- Die richtige CE-/UKCA-/UKNI-Kombination anhand von Markt und Prüfweg bestimmen; kein Zeichen ersetzt die übrigen Pflichten.
- Modellkennung, Hersteller sowie gegebenenfalls Importeur und NI/EU-Verantwortlichen angeben; fremde Verpackungen nicht ungeprüft übernehmen.
- Verständliche englische Sicherheitshinweise, Funkbänder und maximale Sendeleistungen sowie vollständige oder zulässige vereinfachte Erklärung beilegen.
- Gegebenenfalls muss die separate PSTI-SoC das Produkt begleiten; ein regelkonformes digitales Format kann geeignet sein. Sie ersetzt nicht Funk-/RoHS-Erklärungen.
- WEEE-Kennzeichen und für erfasste NI-Handys Ladepiktogramme, Energieetikett sowie Angaben im Onlineshop kontrollieren. Soweit die WEEE-Herstellerkennzeichnung gilt, neben der durchgestrichenen Mülltonne auch die Datumskennzeichnung prüfen.
Sechs Freigabeschritte und Auslöser für eine Neubewertung
- Gebiet, Modell, Datum, Markeninhaber und Importeur festlegen.
- Jeden Rechtsbereich einschließlich begründeter Ausnahmen einstufen.
- Hardware, Frequenzen, Antennen, Ladegerät, Firmware und Varianten für passende Prüfungen einfrieren.
- Prüfberichte, Beteiligung Dritter, Erklärungen und PSTI-Nachweise kontrollieren.
- Verpackung, Anleitung, NI-Etiketten und Onlineangaben sowie Entsorgungsregelungen freigeben.
- Nur geprüfte Variante verkaufen, Unterlagen archivieren und Zuständigkeiten für Änderungen und Rückrufe festlegen.
- Neue Antenne, Modem, Bänder, Leistung oder Gehäuse → Funk/EMV/SAR und Erklärungen prüfen.
- Neue Betriebssystemversion oder Update-Zusage → PSTI, NI-RED-Cybersicherheit und öffentliche Angaben prüfen.
- Änderung von USB-C, USB PD, Netzteil oder Inhalt → NI-Ladepflichten und Sicherheit erneut prüfen.
- Neuer Importeur/Markeninhaber, NI-Vertrieb, generalüberholte Ware oder anderes Datum → Rollen und Übergangsregeln neu einstufen.
EU-Konformität für Mobiltelefone · US-Konformität für Mobiltelefone
Häufige Fragen zu Mobiltelefonen
Reicht die CE-Kennzeichnung eines EU-Smartphones für das ganze Vereinigte Königreich?
Nein. CE kann in GB unter den aktuellen Regeln anerkannt werden und ist in NI wesentlich; daneben bleiben Importeur-, Cyber-, Abfall- und besondere NI-Pflichten.
Benötigt jedes Handymodell eine Ofcom-Lizenz oder ein Staatszertifikat?
Nicht pauschal. Erforderlich sind die anwendbaren Konformitätsverfahren; Nutzungsrechte am Spektrum und Betreibertests hängen vom Einsatzfall ab.
Ersetzt die PSTI-SoC die Funk-Konformitätserklärung?
Nein. PSTI betrifft Basissicherheit und eine eigene Erklärung; Funkanlagen und RoHS haben getrennte Nachweise.
Ist ein Micro-USB-Tastenhandy 2026 in Belfast erlaubt?
Ohne Prüfung von Kategorie und Inverkehrbringensdatum lässt sich das nicht entscheiden. NI-Regeln erfassen kabelgebunden aufladbare Mobiltelefone ab dem 28. Dezember 2024; Tasten allein sind keine Ausnahme.
Müssen Firmware- oder Markenänderungen neu geprüft werden?
Möglicherweise. Funk/SAR, Cybersicherheit, Herstellerrolle, Ökodesign, Dokumente und Verbraucherangaben sind anhand der konkreten Änderung zu bewerten.
Amtliche Rechts- und Informationsquellen
Amtliche Quellen (jeweils aktuelle Fassung prüfen)
- Funkanlagen: Großbritannien
- Funkanlagen: Nordirland
- PSTI-Produktsicherheit
- RoHS-Anforderungen
- WEEE-Herstellerpflichten
- Batterieabfälle
- Energiekennzeichnung NI
- EU-Ökodesign für Smartphones
- Ofcom-Frequenzinformationen
- GB: EU- und benannte Normen (2026)
- GB: Sicherheit elektrischer Geräte
- GB: elektromagnetische Verträglichkeit
- NI-Energieetiketten und EPREL-Verfahren