Regulatorische Beratung und Koordination

Gerät, Lieferzweck und Antragsteller exakt bestimmen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Die Markteinführung eines Mobiltelefons in Südkorea lässt sich nicht mit einem einzigen „KC-Zertifikat“ erledigen. Ein Smartphone vereint Funkmodule, Elektronik, Anforderungen zur Hochfrequenzexposition und meist einen Lithiumakku. Ein beigefügtes Netzladegerät kann gesondert reguliert sein. Entscheidend ist das konkrete koreanische Modell, nicht sein Handelsname oder eine ausländische Zulassung.

Diese Übersicht dient vor Prüfbeginn, Handelsimport und Verpackungsdruck. Gesetzliche Konformität und Netzbetreiberakzeptanz sind getrennte Prüfungen; keine bestimmte Ausführung wird hier für zugelassen erklärt.

Gerät, Lieferzweck und Antragsteller exakt bestimmen

Zunächst die für Korea bestimmte Konfiguration fixieren und vier Fragen beantworten. Ein Smartphone fällt gewöhnlich unter das RRA-Konformitätsverfahren nach Artikel 58-2 des Radio Waves Act; Zertifizierung, Registrierung oder eine andere zulässige Route hängen von den aktuellen Gerätelisten ab. Befreiungen für begrenzte private oder nichtgewerbliche Einfuhren gelten nicht pauschal für Handelsware.

Das geltende Funkgesetz sieht auch eine Selbstbestätigung der Konformität (자기적합확인) für die dafür gelisteten Geräte vor. Daraus folgt keine automatische Berechtigung für ein Mobiltelefon; maßgeblich sind die Geräteanhänge der RRA-Bekanntmachung 2026-4. Nach Artikel 58-13 muss ein Antragsteller ohne Anschrift oder Geschäftssitz in Südkorea schriftlich einen in Korea ansässigen Bevollmächtigten benennen. Daher ist zuerst zu klären, ob der koreanische Importeur im eigenen Namen oder der ausländische Hersteller Antragsteller ist.

Nur wenn die geltenden Gerätelisten diese Modellversion ausdrücklich zulassen, kann die Selbstbestätigung nach Artikel 58-2 Absätze 4–5 genutzt werden. Auch dann sind Prüfungen, aufzubewahrende Nachweise sowie schriftliche Dokumentation und Offenlegung erforderlich (oder die nach dieser Bestimmung zulässige Konformitätsregistrierung). Sie ist keine prüfungsfreie Ausnahme. Artikel 58-2 Absatz 8 unterscheidet zudem die Konformitätskennzeichnung auf Produkt oder Verpackung von den zusätzlichen Selbstbestätigungsangaben in Anleitung oder vergleichbaren Unterlagen; die geltende Darstellungsform ist zu prüfen.

  • Welcher Hardwaretyp/SKU, welche 4G/5G-Bänder, Wi-Fi/Bluetooth/NFC-Funktionen, Antennen, Sendeleistungen und Firmware werden ausgeliefert?
  • Geht es um ein Mobilfunktelefon, ein reines Wi-Fi-Gerät, ein Forschungsgerät, ein einzelnes Privatgerät oder um Verkaufsbestände? Der Zweck beeinflusst Ausnahmen.
  • Wer produziert, importiert und vertreibt, und wer ist als Antragsteller oder Bevollmächtigter vorgesehen? Ausländische Zertifikatsinhaber sind nicht automatisch antragsberechtigt.
  • Ist der Lithiumakku eingebaut, als Ersatzteil beigelegt oder wird ein Netzadapter mitverkauft? Jedes Teil ist gesondert nach KATS einzuordnen.

Entscheidungsmatrix mit sechs Prüfebenen

Jede Zeile ist eine gesonderte Entscheidung, nicht die Aussage, dass sechs Zertifikate nötig sind. Die jeweils aktuelle Kategorie und Normenfassung sind mit Behörde oder anerkanntem Prüflabor abzugleichen.

EbeneAuslöserErforderliche UnterlagenEntscheidung vor Vertrieb
RRA Funk/EndgerätMobilfunkmodem, Wi-Fi, Bluetooth und weitere aktivierte Sender.Bänder, Leistungen, Antennen, Schaltpläne, HF-Prüfberichte, genaue Modellkennung.Zertifizierung/Registrierung und koreanische Funkanforderungen bestimmen.
RRA EMVElektronik des Telefons und versorgte Geräte.EMI-/EMS-Berichte für die geprüfte Konfiguration und KN-Normenfassung.EMV-Abdeckung des RRA-Verfahrens bestätigen; Varianten nicht gleichsetzen.
RRA Exposition/SARNutzung in Kopf- und Körpernähe.Koreanisch relevante SAR-Prüfung und Höchstwert pro Modell.Grenzwert und ggf. Pflicht zur Angabe der Kopf-SAR-Klasse prüfen.
KATS LithiumakkuWiederaufladbare Lithiumzelle oder Akku im/beim Telefon.Akkuidentität, Anwendbarkeit KC 62133-2, soweit relevant Sicherheitsnachweise.Geltende Sicherheitskategorie nach Akkuform und Verkaufsart festlegen.
KATS NetzadapterNetzbetriebener Adapter im Paket oder separat.Modell, Nennwerte, Stecker, Sicherheitsdokumente.Eigenständige KATS-Kategorie prüfen; Telefon-RRA ersetzt sie nicht.
MobilfunknetzbetriebLTE/5G, VoLTE, SIM/eSIM bei koreanischen Betreibern.Band-/Funktionsliste, Betreiberbestätigung, Interoperabilitätstests.Betreiberfreigabe von staatlicher RRA-Konformität unterscheiden.

Nachweismappe für die konkrete Modellversion

Vor Laborbeauftragung diese Mappe zusammenstellen. Sonst wird womöglich ein ähnliches Weltmodell geprüft, während eine veränderte Korea-SKU in Verkehr kommt:

  • SKU-Liste mit Verkaufsname, Hardwarekennung, Landesvariante, Fotos und Hersteller/Importeur.
  • Aktive Funkfunktionen: Mobilfunkbänder, Wi-Fi-Kanäle, Bluetooth/NFC, Leistungen, Antennen, Länder-Firmware.
  • Block- und Schaltpläne, kritische/HF-Bauteile, Gehäuse-/Antennendaten und Anleitung.
  • RRA-Unterlagen und anerkannte HF-/EMV-Prüfberichte mit Prüfnorm, Firmware und Hardwarestand.
  • SAR-Bericht, Nutzungsabstände für Kopf/Körper, Maximalwert und ggf. Klassen-/Kennzeichnungsvorlage.
  • Akkulieferant, Chemie, Nennwerte, KATS-Dokumente; Sicherheitsnachweise zum mitgelieferten Ladegerät.
  • Koreanische Beschriftung und Anleitung, Antragsteller/Importeur, Einfuhrzweck, Änderungsprotokoll.

SAR-Grenzwert und zwei unterschiedliche Kennzeichnungen

Die RRA nennt für Kopf/Rumpf 1,6 W/kg, gemittelt über 1 g Gewebe. Kopf-SAR-Klasse 1 reicht bis 0,8 W/kg, Klasse 2 liegt darüber bis 1,6 W/kg. Die Klassenpflicht betrifft qualifizierte Geräte, die am Ohr verwendet werden, nicht jeden Sender. Der konkrete Prüfwert und die Pflichtdarstellung sind modellspezifisch zu klären.

Die RRA-Konformitätskennung/KC-Markierung und die gesonderte SAR-Klassenangabe sind nicht identisch. Bei betroffenen Akkus oder Adaptern kommen KATS-Sicherheitskennzeichnungen hinzu. Aktuelle Gestaltung und zulässige Position vor dem Druck prüfen.

Fünf Freigabeschritte vor dem Verkauf

Verpackungsfreigabe erst nach Nachweisen. Diese fünf Entscheidungen dokumentieren:

  1. Koreanische Hardware-/Softwarekonfiguration festschreiben und Hersteller, Importeur, Antragsteller sowie ggf. Bevollmächtigten bestimmen.
  2. RRA-Route und Funk-, Endgeräte-, EMV-/SAR-Normen prüfen; finale repräsentative Konfiguration bei anerkannter Stelle testen.
  3. KATS-Einstufung und Sicherheitsbelege für Akku, Netzadapter und separat vermarktetes Zubehör abgleichen.
  4. Kennnummer, Modell, koreanische Anleitung, erforderliche KC-/SAR- und Komponentenkennzeichnungen mit offiziellen Registern abgleichen.
  5. Netzfunktion und Handelsimportunterlagen getrennt prüfen; regulierte Ware erst nach abgeschlossenem einschlägigem Verfahren verkaufen.

Änderungskontrolle für Hardware und Firmware

Eine vorhandene Zulassung betrifft die geprüfte Konfiguration, nicht beliebige Varianten. Jede Änderung benötigt eine Vorabentscheidung:

ÄnderungVor Einführung klären
Neues Mobilfunkband, andere Leistung oder AntenneRRA/Prüflabor zu Änderungsverfahren sowie HF-, EMV- und SAR-Nachprüfung fragen.
Neuer Akku, neuer Adapter oder LieferantenwechselKATS-Kategorie, Sicherheitsbelege und Modell-/Anzeigeänderung erneut prüfen.
Neues Gehäuse, Antennenabstand oder KopfnutzungSAR-Annahmen, Klassenangabe und Aufdruck neu bewerten.
Auslands-SKU mit entsperrter Firmware oder neuem AntragstellerFunkkonfiguration, Identität und Deckung durch die bestehende Zulassung prüfen.

Nach Artikel 58-2 Absatz 6 sind Änderungen an den von Zertifizierung oder Registrierung erfassten Angaben zu melden; soweit Konformitätskriterien betroffen sind, ist für die betreffenden Änderungen erneut eine Konformitätsbewertung erforderlich. Bei zulässiger Selbstbestätigung verlangt Absatz 7 dagegen schriftliche Dokumentation und Offenlegung der Änderungen sowie eine erneute Selbstbestätigung bei Änderungen der Konformitätskriterien. Die Tabelle ersetzt keines dieser gesetzlichen Änderungsverfahren.

FCC-, CE- und andere Auslandsunterlagen können Prüfgrundlagen liefern, ersetzen aber nicht automatisch die koreanische Konformitätsbewertung. RRA-Abkommen erfassen nur anerkannte Stellen, bestimmte Verfahren und die koreanischen technischen Vorgaben.

Maßgeblich sind die aktuellen KATS-Listen und die tatsächlich geltende KC 62133-2, nicht ein Entwurf (ein weiterer KATS-Entwurf erschien am 26. August 2026). Gebühren, Bearbeitungszeiten und Netzbetreiberfreigaben sind modellabhängig. Die Pflicht zum koreanischen Bevollmächtigten richtet sich nach der Anschrift bzw. Niederlassung des Antragstellers und ist bei Vorliegen von Artikel 58-13 verbindlich.

Für den Ländervergleich siehe die getrennten Routen für Mobiltelefone in Japan und Mobiltelefone in China. Beide ersetzen keine koreanische Zulassung

Amtliche Ausgangsquellen

Amtliche Nachschlagequellen; aktuelle Vorschriften und technische Anhänge haben Vorrang vor Übersichten:

Häufige Fragen speziell zu Mobiltelefonen

Genügt eine FCC-ID oder eine EU-CE-Erklärung für den Verkauf?
Nein. Die RRA-Route ist gesondert festzulegen. Berichte eines MRA-Labors werden nur bei anerkannter Prüfbefugnis und Erfüllung koreanischer Normen berücksichtigt.
Gilt die Telefonzulassung auch für einen anderen Netzadapter?
Nicht automatisch. Der konkrete Adapter benötigt eine eigene KATS-Einstufung und gegebenenfalls Sicherheitsnachweise.
Ist ein privat importiertes Einzelgerät wie eine Verkaufscharge zu behandeln?
Die RRA nennt eine bedingte Ausnahme für ein Privatgerät. Sie gilt weder automatisch für Wiederverkauf oder Serienimporte noch für alle anderen Rechtsregime.
Ist eine Wi-Fi-only-Ausführung dasselbe Modell?
Nicht zwingend. Mobilfunk- und SAR-Umfang ändern sich; Wi-Fi-/Bluetooth- und EMV-Pflichten können bleiben. Neu klassifizieren.
Darf ein Softwareupdate ein koreanisches 5G-Band freischalten?
Nicht ohne Prüfung. Bänder, Leistung und geprüfte Firmware gehören zur Konfiguration; vor Einführung Änderungsentscheidung und ggf. Wiederholungsprüfungen einholen.
Braucht ein ausländischer Telefonhersteller einen Vertreter in Südkorea?
Beantragt der Hersteller selbst die RRA-Konformitätsbewertung und hat er weder koreanische Anschrift noch Geschäftssitz, verlangt Artikel 58-13 die schriftliche Bestellung eines in Korea ansässigen Vertreters. Tritt dagegen ein koreanischer Importeur selbst als Antragsteller auf, sind dessen Antrags- und Vertretungsrollen gesondert zu prüfen; allein die ausländische Herstellung löst nicht dieselbe Schlussfolgerung aus.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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