Regulatorische Beratung und Koordination

Konfiguration vor der Einstufung festlegen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

In China gibt es kein einheitliches „Zertifikat für Überwachungskameras“. Eine kabelgebundene IP-Kamera, eine WLAN-Heimkamera, eine 4G-Kamera und eine explosionsgeschützte CCTV-Kamera können verschiedenen Marktzugangsprüfungen unterliegen. Zuerst müssen das chinesische Modell und sein Lieferumfang eindeutig feststehen.

Konfiguration vor der Einstufung festlegen

Erfassen Sie für jedes Modell und jedes Set die folgenden fünf Parametergruppen. „Smart CCTV“ ist eine Marketingbezeichnung und keine rechtliche Kategorie. Eine China-Version darf nicht unbesehen mit dem Exportmodell gleichgesetzt werden.

  • Modell, OEM/Marke, China-Lieferumfang; Ethernet, WLAN/Bluetooth oder SIM/eSIM
  • Versorgung: PoE, Netzteil, Lithiumakku oder mitgelieferte Powerbank
  • Funkmodul, Frequenzen, Antennengewinn und regionale Firmware
  • Einsatz: Privathaushalt, Betrieb, öffentliche Sicherheitsanlage oder explosionsgefährdeter Bereich
  • Aufzeichnung auf SD/NVR, Server, chinesische oder ausländische Cloud; App und Biometrie

Entscheidungsmatrix für chinesische Kameravorschriften

„Prüfen“ bezeichnet einen möglichen Anknüpfungspunkt, keine automatische Genehmigungspflicht. Mehrere Regelwerke können gleichzeitig gelten; eine freiwillige Kennzeichnung ersetzt keine obligatorische Zulassung.

Regelwerk Auslösende Frage Nachweis und Entscheidung
CCC – nur Katalogprodukte Explosionsgeschütztes Überwachungsprodukt 2309 oder erfasstes Netzteil? Bauart und Zweck mit SAMR-Katalog abgleichen; CCC je betroffenem Produkt belegen.
SRRC / Funkbauartzulassung Sendet das Endgerät über WLAN, Bluetooth, LTE/5G oder andere Frequenzen? Funk- und Antennendaten, Modulbedingungen, CMIIT-Kennzeichnung.
NAL / Netzzugang Ist die Mobilfunkversion im öffentlichen Telekommunikationsgeräteverzeichnis erfasst? Gesamtgerät einstufen und Kategorieentscheidung dokumentieren.
China RoHS Welche Kennzeichnung gilt jetzt und ist die Kamera von der 2027-Stufe erfasst? Stoffdaten, Nutzungsdauerkennzeichen und zukünftige Nachweisplanung.
Freiwilliges Cyberlabel Eigenständige Verbraucherkamera mit Internet und freiwillige Teilnahme? Sicherheitsstufe, Prüfungen, Registrierung und richtige Kennzeichnung.
Öffentliche Sicherheitsanlage Wird das Produkt in einem System gemäß Staatsratsverordnung von 2025 eingesetzt? Lieferanten- und Betreiberpflichten für Installation, Hinweise, Meldung und Aufbewahrung trennen.
Video- und Personendaten Wer verarbeitet Bilder, Stimmen oder biometrische Merkmale? Rollen, Hinweise, Zugriffsrechte, Cloud- und Transferprüfung.

Wann CCC für die Kamera einschlägig ist – und wann nicht

Die CCC-Pflicht richtet sich nach dem Produktkatalog und den Abgrenzungen der SAMR/CNCA. Eine gewöhnliche IP-Kamera unterliegt nicht allein wegen ihrer Sicherheitsfunktion automatisch CCC. Explosionsgeschützte Überwachungsprodukte erscheinen dagegen unter Code 2309: Bei einer Kamera für explosionsgefährdete Bereiche ist diese Kategorie konkret zu prüfen. Katalogänderungen und die reale Bauart sind vor einer endgültigen Aussage abzugleichen.

Die im August 2026 aktualisierte CNCA-Seite ist eine Übersicht der CCC-Durchführungsregeln, keine eigenständige Neufassung der rechtlichen Katalogabgrenzung. Sie nennt 17 Hauptklassen und 106 Produkttypen, darunter explosionsgeschützte Überwachungsprodukte (2309). Für die CCC-Entscheidung sind die SAMR-Abgrenzung von 2023 zusammen mit den von CNCA aufgeführten späteren SAMR-Erweiterungsbekanntmachungen und die produktspezifischen Durchführungsregeln heranzuziehen. Weder Handelsname noch Regelübersicht ersetzen die Einzelfallprüfung.

Netzteile, Steckvorrichtungen, tragbare Akkus und mitgelieferte Powerbanks müssen eigenständig eingeordnet werden: Je nach Katalogumfang können sie eine eigene CCC-Pflicht auslösen. Ein nicht CCC-pflichtiges Kameragehäuse befreit nicht das Zubehör. Weitere Abgrenzungen: allgemeinen Elektronikanforderungen in China; separat verkaufte Powerbanks: China-Anforderungen für Powerbanks.

Funkzulassung und Telekommunikations-Netzzugang getrennt prüfen

Wi-Fi, Bluetooth und Mobilfunk sind Funk-Auslöser. Die MIIT-Verordnung Nr. 57 verlangt grundsätzlich eine Bauartzulassung für erfasste Funksender; qualifizierte Funkgeräte mit sehr geringer Leistung und kurzer Reichweite sind ausgenommen. Prüfen Sie Bänder, Sendeleistung, Antenne, die Bedingungen vorhandener Modulzulassungen, Firmware und CMIIT-ID. Eine Modulzulassung deckt nicht automatisch jede Konfiguration des Endgeräts ab.

Die MIIT-Mitteilung von 2014 unterscheidet zwischen vollständigen nicht eigenständig nutzbaren Funkmodulen und eingeschränkten Modulen. Bei einem zugelassenen vollständigen Modul innerhalb seiner Einbaubedingungen ist die CMIIT-ID des Moduls am Gerät oder in der Anleitung anzugeben; eine zusätzliche Zulassung des Kameragehäuses folgt daraus nicht automatisch. Bei einem eingeschränkten Modul ist dagegen grundsätzlich eine Typgenehmigung der betriebsfähigen Kamera nötig, gegebenenfalls mit reduzierter Prüfung. Modultyp, Antenne, Einbaubedingungen und aktuelle Sondervorschriften sind zu belegen.

Die Telekommunikations-Netzzugangserlaubnis NAL ist eine andere Prüfung anhand des Verzeichnisses für öffentliche Telekommunikationsnetze. Ethernet und normales WLAN allein lösen diese Einstufung nicht aus. Bei einer Kamera mit integriertem 4G/5G ist die Gerätekategorie des vollständigen Produkts schriftlich zu klären; weder reicht eine Modemzulassung stets aus noch brauchen alle LTE-Kameras ungeprüft dieselbe Lizenz. Siehe chinesischen Mobilfunkterminal-Anforderungen.

Zusätzlich ist der Verkäufer zu bestimmen: Artikel 23 der MIIT-Verordnung Nr. 57 verlangt eine Vertriebsregistrierung für Funkgeräte, die der Typgenehmigung unterliegen. Die MIIT-Erläuterungen unterscheiden reine Auftragsfertiger ohne eigenen Verkauf von Herstellern, Importeuren und Händlern, die tatsächlich verkaufen. Der verantwortliche Registrierende ist festzulegen; die Registrierung ersetzt keine Produktzulassung.

China RoHS: der Übergang für Kameras bis 2027

Die allgemeine China-RoHS-Regelung (MIIT-Verordnung Nr. 32) verlangt im Anwendungsbereich Angaben und Kennzeichnungen zu Schadstoffen, unabhängig davon, ob bereits eine katalogbezogene Konformitätsbewertung erforderlich ist. Erstellen Sie Materialerklärungen, den Wert für die umweltverträgliche Nutzungsdauer und passende chinesische Kennzeichnungen einschließlich relevanter Zubehörteile.

Der RoHS-Katalog 2026 erfasst Kameras zur Bild-, Video- und Tonaufnahme innerhalb der Kategorie Überwachungsgeräte. Für diese Kameras ist die zusätzliche stoffbezogene Konformitätsbewertung ab dem 1. August 2027 vorgesehen. Die schon bestehenden Kennzeichnungspflichten sind davon zu unterscheiden. Planen Sie GB 26572—2025 mit zehn Stoffen, zulässige Ausnahmen, Zertifizierung oder Selbsterklärung und gegebenenfalls die Meldung auf der China-RoHS-Plattform; die 2027-Stufe darf nicht als bereits heute generell fällig dargestellt werden.

Freiwilliges Cybersicherheitslabel für vernetzte Verbraucherkameras

Die verbindlich veröffentlichten Regeln von CAC/MIIT/MPS vom Juni 2026 betreffen eigenständige, internetfähige Kameras für Verbraucher, nicht Kameras im Bereich öffentlicher Sicherheit. Die Teilnahme des Herstellers ist freiwillig. Bei Teilnahme gelten TC260-PG-20265A, ein bis drei Sterne, Prüfung und Registrierung sowie drei Jahre Kennzeichnungsgültigkeit. Das Label ersetzt weder CCC noch SRRC. Chip-, Firmware-, Funkmodul- und Zugriffskonfigurationsänderungen können eine Neubewertung auslösen.

Kameraeinsatz im öffentlichen Raum: Speicherfrist, Anmeldung und Datenschutz

Die Staatsratsverordnung über öffentliche Sicherheitsvideosysteme gilt seit dem 1. April 2025 für definierte Anlagen im öffentlichen Raum, einschließlich Betreiberpflichten zu Aufstellung, Hinweisen, Registrierung und Speicherung. Die Mindestfrist von 30 Tagen betrifft solche Systeme, nicht sämtliche Heimkameras. Für deren Lieferanten können Pflichten zur Vermeidung von Schadsoftware und Behebung von Schwachstellen relevant werden.

Die Berechtigung zur Installation ist eine eigenständige Freigabevoraussetzung. Nach Artikel 7 dürfen die entsprechenden öffentlichen Sicherheitskameras an den genannten Orten nur von zuständigen staatlichen Stellen oder verantwortlichen Betreibern installiert werden. Artikel 9 erlaubt die erforderliche Installation an anderen öffentlichen Orten nur den dort für Sicherheitsaufgaben Verantwortlichen. Artikel 8 verbietet Kameras innerhalb von Hotel- und Gästezimmern, Wohnheim- oder Mitarbeiterunterkünften, öffentlichen Duschen und Toiletten, Umkleide-, Still- und Anproberäumen sowie in sonstigen die Privatsphäre verletzenden Bereichen. Ort, Bildausschnitt und Installationsberechtigung sind vor der Montage zu prüfen.

Die Mindestaufbewahrung von 30 Tagen gilt nicht pauschal für jede Kamera im öffentlichen Raum. Artikel 17 betrifft die geregelten öffentlichen Sicherheitssysteme; Artikel 9 nimmt geeignete Installationen an anderen öffentlichen Orten außerhalb des Artikels 7 ausdrücklich von dieser Pflicht aus. Bei Systemen nach Artikel 7 hat die verwaltende Stelle die Inbetriebnahme grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen (Artikel 14). Ist nach 30 Tagen der Verarbeitungszweck erreicht, sind Aufnahmen vorbehaltlich abweichender Gesetze zu löschen (Artikel 17). Prüfen Sie Standortkategorie und Betreiberrolle vor der Festlegung einer Frist.

Bei identifizierbaren Aufnahmen sind nach dem chinesischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen Rechtsgrundlage, Hinweise, Zugriff, Speicherung und gegebenenfalls internationale Datenübermittlungen zu prüfen. Artikel 26 enthält besondere Vorgaben für öffentliche Orte und sichtbare Hinweisschilder. Eine Gerätezulassung legalisiert weder unzulässige Installation noch Datenverarbeitung; Cloud- und App-Rollen getrennt erfassen.

Nach Artikel 26 des chinesischen Datenschutzgesetzes dürfen an öffentlichen Orten erfasste personenbezogene Bilder und Identifikationsdaten grundsätzlich nur zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit verwendet werden, sofern keine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Eine solche Einwilligung hebt Installationsverbote oder andere Anforderungen nicht auf; kommerzielle Videoanalyse erfordert eine eigene Rechtsprüfung.

Freigabedossier: Nachweise und Verantwortlichkeiten

Vor der ersten Lieferung nach China oder dem Inlandsangebot sollte eine unterzeichnete Klassifizierungsentscheidung mit modellspezifischem Freigabedossier vorliegen. „Nicht anwendbar“ ist unter Angabe der Tatsachen und der Katalogfassung zu begründen.

Freigabe Aufzubewahrender Nachweis Verantwortliche
Modell / CCC Typenschild, Stückliste, Netzteilumfang, CCC-Codebegründung Hersteller und Importeur
Funk / NAL HF-Daten, Modul-Endgerät-Zuordnung, CMIIT und SIM-Kategorieprüfung Funktechnik und Telekomprüfung
RoHS / Kennzeichnung Stoffdaten, Layout, Ausnahmen und Vorbereitung bis 2027 Qualität und Beschaffung
Cloud / Installation Datenflüsse, Aufbewahrungsregeln, Betreiberrollen, Regeln für öffentliche Orte App-Anbieter und Anlagenbetreiber
Marktfreigabe Chinesisches Typenschild/Anleitung, Variantenliste, Nachweise und offene Punkte Marktverantwortliche Person

Modelländerungen und Abgrenzung zu anderen Märkten

Änderungen an Funkband, Antenne, Modul, Chip, Firmware, Verschlüsselung, Cloud, Stromversorgung oder Nutzungszweck können alte Bewertungen entwerten. Dokumentieren Sie die Änderung und prüfen Sie die Notwendigkeit einer neuen Bewertung, statt Kennzeichen auf ungeprüfte Varianten zu übertragen.

  • Neues Funkband, andere Antenne oder anderer Sender
  • Änderung von Chip, Firmware, Cloud-Ziel oder Zugangskontrolle
  • Wechsel zwischen PoE, Netzteil, Akku und Zubehörsatz
  • Neuer Einsatzzweck im öffentlichen Sicherheits- oder Ex-Bereich

Diese Seite ordnet die kumulativen chinesischen Anforderungen an Kameras ein. Zur allgemeinen Elektronik siehe allgemeinen Elektronikanforderungen in China, zu Mobilfunkterminals chinesischen Mobilfunkterminal-Anforderungen und für den britischen Vertrieb derselben Kamera britischen Anforderungen an Überwachungskameras. Keiner dieser Beiträge ersetzt die Prüfung der China-Ausführung.

Häufige Fragen zur Kamerakonformität in China

Benötigt eine kabelgebundene PoE-Kamera CCC?

Nicht allein wegen der Kamerafunktion. Prüfen Sie die katalogbezogene Einordnung und das Netzteil; Ex-Ausführungen können eine eigene CCC-Kategorie betreffen.

Reicht die SRRC-Zulassung des WLAN-Moduls aus?

Nicht pauschal. Ein genehmigtes vollständiges Modul kann bei regelkonformem Einbau mit Angabe seiner CMIIT-ID verwendet werden; ein eingeschränktes Modul erfordert grundsätzlich eine Typgenehmigung der fertigen Kamera. Modulklasse, Antenne und Einbau nachweisen.

Löst eine 4G-SIM automatisch eine Telekommunikationslizenz aus?

Sie verlangt eine gesonderte NAL-Verzeichnisprüfung für das gesamte Gerät neben der Funkprüfung. Die SIM allein entscheidet nicht über die Kategorie.

Was ändert sich am 1. August 2027?

Für erfasste Bild-/Video-/Tonaufnahmekameras wird die zusätzliche China-RoHS-Konformitätsbewertung relevant; die bestehenden Kennzeichnungspflichten sind schon vorher zu prüfen.

Ist das neue Cyberlabel mit Sternen obligatorisch?

Nein. Die Teilnahme am 2026 eingeführten Verbraucherkamera-System ist freiwillig; Kameras der öffentlichen Sicherheit sind ausgenommen.

Muss jede Kamera 30 Tage aufnehmen?

Nein. Die 30 Tage nach Artikel 17 betreffen geregelte öffentliche Sicherheitssysteme; Artikel 9 nimmt bestimmte andere öffentliche Installationen davon aus. Für private Heimkameras besteht nach dieser Verordnung keine allgemeine 30-Tage-Pflicht.

Amtliche Rechtsquellen

  1. SAMR: CCC-Produktkatalog (2023)
  2. CNCA: CCC-Durchführungsregelübersicht August 2026 (SAMR-Katalogabgrenzungen gesondert prüfen)
  3. MIIT: Funkgeräteverordnung (2023)
  4. MIIT: Hinweise zur Vertriebsregistrierung von Funkgeräten
  5. MIIT: vollständige und eingeschränkte Funkmodule (2014)
  6. MIIT: Telekom-Netzzugangsregeln
  7. MIIT: China-RoHS-Katalog (2026)
  8. MIIT: Erläuterung der RoHS-Fristen (2026)
  9. CAC/MIIT/MPS: Cyberlabel für Kameras (2026)
  10. SAMR: Gesetz zum Datenschutz
  11. Staatsrat: Verordnung für öffentliche Videosysteme

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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