Regulatorische Beratung und Koordination

Zwei getrennte Prüfungen vor dem Markteintritt

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR/REP) für Batterien in Frankreich ist kein Sicherheitszertifikat. Vor dem Vertrieb müssen die unionsrechtliche Produktkonformität und die französischen Entsorgungspflichten getrennt geprüft werden. Bei eingebauten Batterien können zusätzlich Elektrogeräte- und Verpackungspflichten entstehen.

Dieser Leitfaden bildet den Rechtsrahmen im Oktober 2026 ab. Er ist eine Klassifizierungshilfe und keine Freigabe eines konkreten Produkts.

Zwei getrennte Prüfungen vor dem Markteintritt

Prüfpfad A – Produktkonformität: Verordnung (EU) 2023/1542 regelt Stoffbeschränkungen, Sicherheit, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Unterlagen und stufenweise Kennzeichnungspflichten. Prüfberichte und CE-Zeichen ersetzen keine französische EPR-Registrierung.

Prüfpfad B – französische EPR: Seit dem 18. August 2025 sind alle fünf Kategorien erfasst, auch Batterien in Geräten und Fahrzeugen. Zu bestimmen sind verantwortlicher Hersteller, zugelassene Organisation oder genehmigtes Einzelsystem sowie die Registrierung mit eindeutiger Kennnummer (IDU). Eine EPR-Mitgliedschaft ersetzt keine Produktkonformität.

Batteriekategorie als Ausgangspunkt der französischen EPR

Entscheidend sind Zweckbestimmung und gesetzliche Definition, nicht allein Gewicht oder Chemie. Traktions- und SLI-Zwecke sind vor einer Einstufung als Gerätebatterie zu prüfen. Sonderfälle sind begründet zu dokumentieren.

Vor der Kategorisierung ist der Anwendungsbereich zu prüfen: Artikel 1 Absatz 5 nimmt Batterien aus, die in bestimmte Ausrüstung zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen, speziell militärische Ausrüstung oder für den Weltraum bestimmte Ausrüstung eingebaut oder dafür eigens ausgelegt sind. Artikel 1 Absatz 6 enthält engere, kapitelbezogene Ausnahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Dagegen gelten Zellen oder Module, die ohne weitere Montage zur Endnutzung angeboten werden, nach Artikel 1 Absatz 4 als Batterien. Jede beanspruchte Ausnahme ist zu belegen.

KategoriePrüfkriteriumZu klärende Abgrenzung
Geräte-/tragbare BatterieGekapselt, höchstens 5 kg, nicht spezifisch für industrielle Nutzung.Nicht LMT, EV oder SLI; ein leichter E-Bike-Antriebsakku ist nicht automatisch tragbar.
Leichte Verkehrsmittel (LMT)Gekapselt, höchstens 25 kg, spezifisch für den Antrieb bestimmter leichter Radfahrzeuge.Antriebsfunktion und Vorrang der EV-Kategorie prüfen.
Starter-, Beleuchtungs-, Zündbatterie (SLI)Für Start, Beleuchtung oder Zündung und ggf. zugehörige Hilfsfunktionen ausgelegt.Weder Masse noch Blei-Säure-Chemie allein genügen.
IndustriebatterieSpezifisch industriell, für Industrienutzung umgewidmet oder regelmäßig über 5 kg, sofern keine andere Kategorie gilt.Schwere Traktionsbatterien können LMT oder EV sein.
Elektrofahrzeugbatterie (EV)Antrieb definierter Fahrzeugklassen M/N/O oder einschlägiger L-Fahrzeuge über 25 kg.Fahrzeugtyp und Antriebseinsatz sind maßgeblich, nicht nur Gewicht.

Wer ist bei diesem Frankreich-Geschäft Hersteller?

EPR-„Hersteller“ ist nicht zwingend Fabrik oder Markeninhaber. Ermitteln Sie, wer die Batterie erstmals in Frankreich bereitstellt, auch eingebaut. Art. R.543-124 verweist auf Art. 3 Nr. 47 der EU-Verordnung und umfasst den erstmaligen Vertrieb nach Wiederverwendung, Umnutzung oder Wiederaufarbeitung.

Bei direktem Fernabsatz aus einem anderen EU-Staat oder Drittstaat sind die besondere EPR-Bevollmächtigtenpflicht nach Art. 56(3) und die Herstellerdefinition zu prüfen. Eine Registrierung im Herkunftsland ersetzt die französische nicht; EPR-Bevollmächtigte und Produktkonformitätsbevollmächtigte sind nicht automatisch identisch.

  • Für jeden Frankreich-Vertrieb Hersteller, Marke, Importeur, Plattformhändler und Rechnungssteller erfassen.
  • Standalone-, eingebaute, Ersatz- und umgenutzte Batterien unterscheiden.
  • Erstbereitstellung, Registrierung und Rücknahme vertraglich zuweisen; Plattformnachweise klären.
  • Bei Wechsel des Verkäufers, Vertragswegs, Erstverkaufslands oder Second-Life-Status erneut prüfen.

Regelungsmatrix für verschiedene Vertriebsfälle

Auch eingebaute Batterien bleiben vom Batterie-Regime erfasst. Die Matrix weist Prüfpfade aus, keine Befreiungen.

Angebot in FrankreichBatteriekategorieZusätzliche Prüfung
Lose AA- oder KnopfzellenRegelmäßig tragbar; Menge und Masse der Erstbereitstellung erfassen.Batterie-Konformität und EPR; eventuell Verbraucher-Verpackungs-EPR.
Kabellose Kopfhörer mit ZellenIm Regelfall tragbar, sofern die Eigenschaften nicht dagegen sprechen.Elektrogeräte-/WEEE- und Verpackungsregime eigenständig prüfen.
Ersatzakku fürs E-BikeLMT bei entsprechender Radfahrzeug-Traktion, selbst unter 5 kg.Batteriepflichten; beim vollständigen Rad zusätzlich Geräte-/Transportstatus prüfen.
Traktionsbatterie für ElektroautosEV bei einschlägiger Fahrzeug- und Antriebsdefinition.Batterie-EPR, Produktanforderungen sowie Schnittstellen zum Altfahrzeugrecht.
Industrielle USV oder EnergiespeicherHäufig industriell nach Bauart, sofern keine Vorrangkategorie.Sicherheit, technische Unterlagen, Pflichten über 2 kWh, Verpackung und Transport.
Erstmals vertriebener umgenutzter AkkuNach neuem tatsächlichem Verwendungszweck neu einstufen.Neuer EPR-Hersteller möglich; Kennzeichnung, Dokumentation und Rollen aktualisieren.

Zusatzprüfung für stationäre Speichersysteme: Ist ein Industriemodul selbst ein stationäres Batterieenergiespeichersystem, verlangt Artikel 12 Sicherheitsnachweise für das System sowie Prüfungen der einschlägigen Parameter aus Anhang V (seit 18. August 2024 anwendbar). Die Einstufung als Industriebatterie für die EPR ersetzt diese Prüfung nicht.

Französische EPR-Registrierung und operative Nachweise

ADEME nennt Batribox und ecosystem für alle fünf Kategorien und Recycler Mon Véhicule ausschließlich für EV-Batterien (Stand Oktober 2026). Zulassung und Vertragsumfang aktuell prüfen; eine Vermittlerbescheinigung allein ist keine zugelassene EPR-Lösung.

  1. Kategorie und juristischen Erstinverkehrbringer in Frankreich mit Begründung feststellen.
  2. Zugelassener Organisation für die Kategorie beitreten oder ein genehmigtes Einzelsystem betreiben; bloße Selbsterklärung genügt nicht.
  3. Eintrag in SYDEREP und batteriebezogene IDU prüfen; Verpackungs- und WEEE-Nummern sind nicht austauschbar.
  4. Stückzahl, Masse, Chemie, Modelle, Kategorien, Meldezeitraum und Einbau-/Ersatzbatterien auswerten; Absatzdaten mit deklarierter Masse abstimmen.
  5. Rücknahme, Sammlung und Kundeninformation samt Fernabsatzpflichten zuweisen.
  6. Änderungsmanagement für Modell, Chemie, Masse, Zweck, Vertriebsgesellschaft und Zielland einrichten.

Französische Verkaufsstelleninformation: Nach Artikel R.543-126 des Umweltgesetzbuchs sind die vom Hersteller getragenen Kosten nach Artikel 56 Absatz 4 Buchstaben a bis d an der Verkaufsstelle einer neuen Batterie anzugeben, jedoch ohne die Höhe der Modulation des Umweltbeitrags. Prüfen Sie die Umsetzung für den konkreten Vertriebskanal; die EPR-Registrierung ersetzt diese Information nicht.

Auch die Bekanntgabe der IDU ist vor dem Vertrieb zu prüfen. Nach Artikel R. 541-173 des französischen Umweltgesetzbuchs nennt der Hersteller bzw. EPR-Erzeuger seine einschlägige IDU in den allgemeinen Verkaufsbedingungen oder, wenn solche fehlen, in einem anderen dem Käufer übermittelten Vertragsdokument; bei einer eigenen Website veröffentlicht er sie auch dort. Nach Artikel L. 541-10-10 muss ein Verkäufer dem Käufer auf Anfrage die IDU des für die EPR verantwortlichen Erzeugers mitteilen. Entscheidend ist die Batterie-IDU, nicht die Kennung für Verpackungen oder Elektroaltgeräte.

Kennzeichnungen und Termine: bestehende und künftige Pflichten

  • Seit 18. August 2025 gilt das Symbol der getrennten Sammlung (durchgestrichene Mülltonne) nach Art. 13(4). Größe, Platzierung und Schwermetallkennzeichnung prüfen; ein allgemeines Recyclingsymbol genügt nicht.
  • Unabhängig davon Stoffbeschränkungen, Konformitätsverfahren, EU-Erklärung und CE prüfen. Prüfbericht, Zeichen oder EPR-Vertrag allein ergeben keine vollständige Akte.
  • Die Angaben- und Kapazitätsetiketten nach Art. 13(1)–(3) greifen am 18. August 2026 ODER 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts – maßgeblich ist der spätere Termin. Ein pauschaler Stichtag August 2026 wäre falsch.
  • Art. 13(6) sieht QR-Codes ab 18. Februar 2027 vor; Art. 77 Batterie-Pässe für LMT, EV und Industrieakkus über 2 kWh. Auch Art. 11 zu Entnehmbarkeit/Austauschbarkeit beginnt 2027 mit Ausnahmen. Vor Drucklegung weitere Rechtsakte prüfen.
  • Verordnung 2025/1561 verschob die Sorgfaltspflichten des Art. 48 auf 18. August 2027, nicht aber EPR oder CE. Französische Triman-/Info-tri-Pflichten für Batterie, Gerät und Verpackung getrennt bewerten; EU-Zeichen ersetzen diese Prüfung nicht.
  • Bereits seit dem 18. August 2024 verlangt Artikel 10 Absatz 1 ein Dokument mit elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitsparametern für wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh, LMT-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien. Dies ist getrennt von der französischen EPR und den späteren Batteriepasspflichten zu prüfen.

Nachweismappe und Freigabekriterien vor Verkaufsstart

Die Entscheidungsgrundlage muss pro Artikelnummer und konkretem Geschäft nachvollziehbar sein, nicht nur durch die Werbeaussage „EPR-konform“.

  • Batteriemodell, Chemie, Zweck, Dichtheit, Nettomasse, Wh/kWh und Begründung der Fahrzeug-/Batterieklassifikation.
  • EU-Hersteller-/Importeursrollen, Prüfmodul, EU-Erklärung, technische Unterlagen, Sicherheitssprache sowie aktuelle Druckvorlagen.
  • Französischer Erstvertriebsweg, ggf. EPR-Vollmacht, Organisationsvertrag oder Einzelgenehmigung und verifizierte Batterie-IDU.
  • Artikel-Kategorie-Masse-Verzeichnis, abgestimmt mit Verkäufen, Importen, Retouren und eingebauten Zellen.
  • Getrennte WEEE-/Geräte-, Haushaltsverpackungs- und sonstige EPR-Nachweise mit Verantwortlichen und Nummern.
  • Rücknahmeinformationen und Verantwortlicher für Rechtsänderungen, Kennzeichnungen und Produktrevisionen.
  • STOPP: 3-kg-E-Bike-Traktionsakku nur wegen des Gewichts als tragbar eingestuft.
  • STOPP: nur Verpackungs-/WEEE-IDU, aber kein belegter Batterie-EPR-Weg.
  • STOPP: bloßes Lieferanten-CE-Zertifikat und unbekannter Erstbereitsteller in Frankreich.
  • STOPP: eingebaute und Ersatzbatterien fehlen in Mengen-/Massenmeldung.
  • STOPP: Pass, QR, Second Life und Sorgfaltspflicht werden als einheitliche „Zertifizierung 2026“ verkauft.

Bei elektrisch betriebenen Geräten ist das französische Elektrogeräte-Regime gesondert zu prüfen; eine spanische Batterie-Registrierung ersetzt keine französische. Elektrogeräte-EPR in Frankreich; Batterie-EPR in Spanien.

Offizielle Primärquellen

Gesetzestexte und behördliche Informationen; vor Markteintritt konsolidierte Fassungen und Durchführungsakte prüfen.

Batteriespezifische Fragen

Deckt eine französische Verpackungs-IDU auch AA-Batterien im Karton ab?

Nein. Batterien und Verpackung sind getrennte EPR-Ströme, die pro Artikel unterschiedliche IDs und Verantwortlichkeiten erfordern können.

Ist ein E-Bike-Ersatzakku mit 3 kg eine tragbare Batterie?

Nicht aufgrund der Masse allein. Bei spezifischer Radfahrzeug-Traktion zuerst LMT, gekapselte Bauform und Fahrzeugdefinition prüfen.

Wer registriert beim Direktversand batteriebetriebener Geräte aus dem Ausland?

Art. 3 Nr. 47 und die Bevollmächtigtenregel Art. 56(3) auf das konkrete Fernabsatzmodell anwenden. Eingebaute Batterien zählen; ausländische Registrierung genügt nicht.

Reicht das CE-Zeichen zum Verkauf in Frankreich?

Nein. EPR-Registrierung, Rücknahme und andere Verpackungs-/Geräteströme bleiben gesondert; umgekehrt belegt die IDU keine Produktsicherheit.

Bleibt bei Wiederaufarbeitung einer Industriebatterie der ursprüngliche Hersteller zuständig?

Nicht zwingend. Erstbereitstellung nach Umnutzung oder Wiederaufarbeitung kann gemäß Art. 56(2) und R.543-124 einen neuen EPR-Hersteller begründen.

Ist 2026 schon für jede Batterie ein QR-Pass vorgeschrieben?

Nein. Gegenwärtige Sammelsymbole und CE-Pflichten von QR/Pass ab Februar 2027 und dem bedingten Start der neuen Etiketten trennen.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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