Regulatorische Beratung und Koordination

WAND-Meldung ist keine Medsafe-Zulassung

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Neuseeland nutzt die von Medsafe verwaltete Datenbank Web Assisted Notification of Devices (WAND) zur Meldung von Medizinprodukten. Zu klären sind die Meldepflicht des konkreten Produkts, der rechtlich verantwortliche neuseeländische Sponsor und der korrekte Datensatz für Sponsor und Gerät. Die behördliche Meldung ist kostenlos; etwaige Honorare eines Beraters oder Sponsors sind davon getrennt.

WAND-Meldung ist keine Medsafe-Zulassung

WAND erfasst Angaben zu Produkt und Sponsor, ist aber weder eine Medsafe-Zulassung noch eine behördliche Sicherheits- oder Leistungsbewertung oder übertragbare Marktlizenz. Vorschrift 10 verbietet es, die Aufnahme als amtliche Empfehlung darzustellen. Vorschrift 6 verlangt die Meldung innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Übernahme der Sponsorrolle; laut Medsafe beginnt die Frist bei der ersten Ankunft des Geräts in Neuseeland. Eine ältere WAND-Übersichtsseite nennt widersprüchlich „30 Kalendertage“; maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung mit Arbeitstagen, bei Sonderfällen ist der Fristbeginn zu klären.

Für importierte Produkte ist Medsafes Auslegung zum ersten Eintreffen relevant. Bei Herstellung in Neuseeland, reinen Exportfällen oder einem Sponsorenwechsel darf jedoch kein neuer Wareneingang als automatischer Fristbeginn unterstellt werden. Dokumentieren Sie, wann die Sponsorstellung nach Vorschrift 3 entstand, und klären Sie Zweifelsfälle schriftlich mit Medsafe.

Den richtigen Meldeweg bestimmen

SachverhaltWAND-Folge oder Abgrenzung
Nicht ausgenommenes Medizinprodukt, das ein Sponsor in NZ importiert, exportiert oder herstelltDer Sponsor meldet das Gerät nach Klärung von Klassifizierung und Zuständigkeit.
In-vitro-Diagnostikum (IVD), das unter die veröffentlichte Ausnahme fälltKeine Pflichtmeldung; freiwillige Meldung möglich. Andere Produktpflichten bleiben bestehen.
Patientenspezifische Sonderanfertigung, privater Import, klinische Prüfung oder Zolllagerware zur AusfuhrGenaue Bedingungen in Schedule 1 und tatsächliche Nutzung prüfen; keine generelle Freistellung.
Als Kosmetikum, Arzneimittel oder Verbraucherprodukt beworbenes ErzeugnisZuerst neuseeländische Gerätedefinition und therapeutische Aussagen prüfen; ausländische Einstufung reicht nicht.
Reiner Weiterverkauf eines bei einem NZ-Anbieter gekauften ProduktsDer innerstaatliche Weiterverkauf allein löst keine neue Importeurmeldung aus; bei Import, Export, Herstellung oder Zweckänderung neu prüfen.

Sponsor ist die in Neuseeland ansässige Person, die nach Vorschrift 3 importiert, exportiert, herstellt oder dies veranlasst. Zugang zu WAND haben neuseeländische Personen und Organisationen; ein ausländischer Hersteller ohne örtliche Präsenz kann nicht einfach ein eigenes Sponsorenkonto eröffnen. Importieren zwei unabhängige NZ-Importeure dasselbe Produkt, braucht jeder seine eigene Meldung. Ein australischer ARTG-Eintrag oder die CE-Kennzeichnung ersetzt WAND nicht.

Wichtige Ausnahme nach Vorschrift 3: Wer ausschließlich im Auftrag einer anderen Person handelt, die zum maßgeblichen Zeitpunkt in Neuseeland ansässig ist oder dort geschäftlich tätig ist, ist insoweit vom Sponsorbegriff ausgenommen. Ein Frachtführer, Zollvertreter oder Vertriebspartner ist deshalb nicht automatisch Sponsor. Prüfen Sie, wer die Einfuhr tatsächlich vornimmt oder veranlasst und in wessen Auftrag.

Unterlagen für eine WAND-Meldung vorbereiten

Vor der Meldung beschaffenZweck im Verfahren
NZ-Sponsordaten und WAND-AdministratorÖrtliche Anschrift und Kontakt; ohne fünfstellige ID Zugang beantragen.
Rechtsname, Standortanschrift und Kontakt des HerstellersIn WAND suchen und bei Fehlen die Aufnahme beantragen.
Zweckbestimmung, Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung und ModellübersichtProdukteigenschaft, NZ-Risikoklasse und Grenzen der Meldung bestimmen.
GMDN-Bezeichnung/Code, NZ-Klasse und KennungenVorgeschriebene Daten; Class III und AIMD benötigen nach Vorschrift 5 eine eindeutige Produktkennung.
Sterilität, Sterilisationsverfahren und ProdukteigenschaftenSpezialfelder etwa für aktive Produkte, Systeme oder arzneimittelhaltige Produkte ausfüllen.
Sicherheitsnachweise und Kontakte für Vertrieb/RückrufeHerstellernachweise beim Sponsor aufbewahren; sie werden nicht in WAND hochgeladen.

WAND-Meldung einreichen und belegen

Eine ordnungsgemäße Dienstleistung liefert eine nachvollziehbare Akte und nicht nur einen Entwurfs-Screenshot:

  1. Medizinprodukteigenschaft und Ausnahmen nach Schedule 1/IVD beurteilen und die NZ-Klassifizierung nach Schedule 2 begründen.
  2. Sponsor bestimmen, WAND-Zugang und Administrator einrichten und die Beauftragung eines Beraters abstimmen.
  3. Hersteller in WAND suchen; falls nicht vorhanden, Aufnahme mit Prüfzeit durch Medsafe beantragen.
  4. Zweckbestimmung, GMDN, Klasse und Gerätedaten erfassen; Zusammenfassung und Erklärung nach Vorschrift 7 vor Absenden prüfen.
  5. Erfolgsbestätigung, WAND-Referenz und Entscheidungsgrundlagen archivieren. Ein gespeicherter Entwurf ist keine abgeschlossene Meldung.

Planen Sie Vorlauf ein: Medsafe gibt für einen korrekt ausgefüllten Antrag auf neuen Sponsorzugang bis zu 10 Arbeitstage und für die Aufnahme eines neuen Herstellers laut Kurzanleitung bis zu 10 Arbeitstage an. Das sind Bearbeitungsangaben, keine Verlängerung der gesetzlichen Meldefrist von 30 Arbeitstagen. Die Risikoklasse ist nach Schedule 2 des neuseeländischen Regelwerks zu bestimmen; EU- oder australische Einstufungen können abweichen.

Wann dürfen Gerätemodelle zusammengefasst werden?

Die Bestimmungen 5(3) und 5(5) erlauben einen gemeinsamen Datensatz nur für wesentlich ähnliche Produkte mit gleicher Verwendung und Zweckbestimmung, demselben Hersteller, GMDN-Code und derselben Risikoklasse, sofern sie Class I, IIa oder IIb angehören. Scheitert ein Merkmal, müssen Datensätze getrennt oder mit Medsafe geklärt werden. Für Class III und AIMD gilt diese Gruppenregel nicht. Zubehör, einzeln angebotene Komponenten und Prozedurensets sind gesondert zu bewerten.

Einträge pflegen und Sponsorenwechsel steuern

Nach Vorschrift 8 sind unrichtige oder unvollständige Angaben binnen 10 Arbeitstagen zu berichtigen. Änderungen von Herstelleranschrift, Zertifikaten, Geräteparametern, Sponsor und WAND-Administrator müssen verfolgt werden. Medsafe überträgt Einträge nicht auf einen anderen Sponsor: der neue meldet selbst, der bisherige setzt den alten Eintrag auf obsolet. Vertriebsrückverfolgbarkeit und Rückrufverfahren bleiben erforderlich; WAND beendet keine Pflichten nach dem Inverkehrbringen.

Bei einem Sponsorenwechsel gelten unterschiedliche Fristen: Nach Medsafe-Leitlinien setzt der bisherige Sponsor betroffene Einträge grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Ende seiner Sponsorstellung auf „obsolet“; der neue Sponsor muss die Geräte innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Übernahme der Sponsorstellung melden. Einträge nicht vorzeitig deaktivieren. Für wiederverwendbare oder implantierbare Produkte empfiehlt Medsafe, den Eintrag so lange bestehen zu lassen, wie Unterstützung, Wartung oder Instandhaltung erforderlich ist. Bei einem Konflikt mit der zutreffenden Abbildung des Sponsorenwechsels sollte eine fallbezogene Klärung mit Medsafe erfolgen.

Leistungsumfang und nächster sicherer Schritt

Der Leistungsumfang kann eine produktbezogene Meldewegentscheidung, Sponsorprüfung, GMDN-/Klassifizierungsblatt, Gruppierungsentscheidung, Einreichungsnachweis und Änderungsregister enthalten. Eine Medsafe-Billigung lässt sich damit nicht versprechen, und die Pflichten des Sponsors bleiben bestehen. Als Erstes werden Zweckbestimmung und Gebrauchsanweisung, Modelle/Hersteller, NZ-Liefermodell, vorhandene WAND-ID und regulatorische Nachweise benötigt. Weitere Marktzugangsfragen:

Produktkonformität und Marktzugang in Neuseeland

Fragen zur neuseeländischen WAND-Meldung

Ersetzt ein australischer ARTG-Eintrag oder ein CE-Zeichen die WAND-Meldung?

Nein. Solche Unterlagen können Nachweise sein, ersetzen aber nicht die eigene Meldung des NZ-Sponsors; die Eintragung ist keine Medsafe-Zulassung.

Dürfen zwei NZ-Importeure dieselbe WAND-Nummer nutzen?

Nein. Jede Meldung ist sponsorbezogen, auch beim identischen Modell.

Ist ein ausgenommenes IVD vom gesamten Medizinprodukterecht befreit?

Nein. Nur die verpflichtende WAND-Meldung entfällt; sonstige Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Marktpflichten bleiben.

Dürfen Class-IIb-Modelle mit verschiedenen GMDN-Codes gebündelt werden?

Nein. Gleicher Code, Hersteller, Klasse, Verwendungszweck, Anwendung und wesentliche Ähnlichkeit sind Voraussetzungen.

Wie wird ein Sponsorenwechsel oder eine neue Herstelleranschrift behandelt?

Keine einfache Übertragung des Eintrags: Der neue Sponsor meldet selbst, Fehler sind binnen 10 Arbeitstagen zu berichtigen, der alte Eintrag wird gegebenenfalls obsolet.

Offizielle Quellen Neuseelands

Gesetze und Medsafe-Leitlinien:

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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