Prüf- und Meldeweg vor Tests festlegen
China-RoHS-Compliance-Dienstleistungen müssen eine nachvollziehbare Markteinführungsakte liefern, nicht nur einen Prüfbericht. Maßgeblich sind Modell, tatsächliche China-Konfiguration, Herstellungs- bzw. Einfuhrdatum und die Produktdefinition des Katalogs 2026.
Katalog und Ausnahmenliste von 2026 ersetzten am 28. Mai 2026 die Fassungen von 2018. Die bisherigen zwölf Gruppen wurden zu zehn zusammengeführt; 23 Gruppen kamen hinzu. Bestehende Pflichten laufen weiter; neue Gruppen und Erweiterungen bestehender Gruppen unterliegen ab 1. August 2027 den neuen Katalogpflichten. Dann tritt auch GB 26572-2025 verbindlich in Kraft. Kennzeichnungspflichten gelten während der Übergangszeit weiter.
Prüf- und Meldeweg vor Tests festlegen
Erstes Arbeitsergebnis ist ein freigegebenes Anwendbarkeitsblatt je Modell. Die Vorschrift von 2016 erfasst Elektro- und Elektronikprodukte im gesetzlichen Geltungsbereich; erst die Katalogzuordnung löst zusätzlich Grenzwert- und Konformitätsbewertungspflichten aus. Entscheidend sind Definitionen und Stichtage der Anlagen, nicht allein Produktnamen.
Am ersten Prüfschritt steht die gesetzliche Definition, nicht der Katalogname. Die Vorschrift von 2016 erfasst Geräte und zugehörige Produkte, die mit elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern arbeiten beziehungsweise diese erzeugen, übertragen oder messen sollen, bei Nennspannungen bis 1.500 V Gleichstrom bzw. 1.000 V Wechselstrom. Geräte zur Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung sind ausgenommen. Nennspannung, Wechsel-/Gleichstrom, Hauptfunktion und eine mögliche Ausnahme sind je Modell zu dokumentieren; die bloße Gerätebezeichnung genügt nicht.
| Produktstatus | Erforderlicher Weg | Konkretes Ergebnis |
|---|---|---|
| Außerhalb des Katalogs 2026 | Geltende Stoffinformation und Kennzeichnung der umweltfreundlichen Nutzungsdauer (EFUP) prüfen; keine automatische Katalogmeldung. | Begründete Abgrenzung sowie freigegebene Kennzeichnung und Anleitung. |
| Eine der zehn fortgeführten Gruppen innerhalb der geltenden Definition | Stoffgrenzen und Ausnahmen prüfen, zulässigen Bewertungsweg durchführen und erforderliche Plattformmeldung zuordnen. | Kategoriebeleg, Prüfnachweise, Zertifikat oder Lieferantenerklärung, Plattformbeleg. |
| Eine der 23 neuen Gruppen oder neue Untergruppe | Vorgaben ab 1. August 2027 vorbereiten, geltende Kennzeichnung schon jetzt erfüllen und Anlagendefinition prüfen. | Abweichungsplan, Nachweise zu zehn Stoffen, neue Kennzeichnung und Freigabestichtag. |
Übergangsfristen: Umstellung der Bewertung und Altbestände
Das Anwendungsdatum einer Katalogkategorie ist nicht dasselbe wie der Wechsel des Bewertungsstandards. Für jede SKU sind Herstellungs-/Einfuhrdatum, geplante Markteinführung in China, Katalogzuordnung, Normausgabe und Dokumentenverantwortliche festzuhalten. SAMR/MIIT-Bekanntmachung Nr. 44/2025 regelt die Umstellung der Konformitätsbewertung; die verbindliche Norm von 2025 und die Verwaltungsmaßnahmen von 2016 erfüllen unterschiedliche Funktionen.
| Datum / Auslöser | Nachgewiesene Vorgabe bzw. Abgrenzung | Operativer Nachweis |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 bis 31. Juli 2027 | Für die China-RoHS-Konformitätsbewertung ist GB/T 26572-2011 mit Änderung Nr. 1 oder GB 26572-2025 zu verwenden. Für Prüfverfahren gelten die entsprechenden Teile von GB/T 39560. Bei einer älteren Bewertung zu sechs Stoffen ist die gesonderte Umstellungsfrist zu überwachen; eine unbefristete Gültigkeit darf nicht unterstellt werden. | Verwendete Normfassung, Nachweise zu zehn Stoffen sowie Muster- und Stücklistenrevision im Bewertungsregister dokumentieren. |
| Vor dem 1. Januar 2027 | Bereits nach der unveränderten GB/T 26572-2011 bewertete Produkte, die weiter hergestellt oder eingeführt werden, müssen auf die geänderte Norm oder GB 26572-2025 umgestellt werden. | Alte Zertifikate/Erklärungen prüfen, Umstellungsverantwortliche benennen und aktualisierte Nachweise aufbewahren. |
| Ab 1. August 2027 | Für Konformitätsbewertungen gilt GB 26572-2025; neue und erweiterte Katalogkategorien unterliegen dann den Katalogpflichten. Für weiter hergestellte/eingeführte und nach der geänderten GB/T 26572-2011 bewertete Produkte erlaubt Nr. 44/2025 eine natürliche Umstellung etwa bei Zertifikatserneuerung oder Produktänderung. | Inkrafttreten der verbindlichen Norm von der ausdrücklich zulässigen Dokumentenumstellung unterscheiden; SKU-spezifische Route prüfen. |
| Vor dem 1. August 2027 hergestellt oder eingeführt | Laut MIIT gilt für solche Altbestände eine einjährige Abverkaufsfrist unter GB 26572-2025: Verkauf vor dem 1. August 2028 ist möglich. Das hebt frühere Stoffgrenzen, Kennzeichnungs- oder Katalogpflichten nicht auf. | Produktions-/Einfuhrnachweise und modellbezogenes Bestandsverzeichnis aufbewahren; die Abverkaufsfrist ist kein Freibrief für zuvor nicht konforme Ware. |
Bei der Kennzeichnung ist die geltende Branchenorm SJ/T 11364-2024 (seit 1. April 2025) zu prüfen. Die rechtliche Kennzeichnungspflicht folgt aus den Maßnahmen von 2016; Branchenorm und behördliche Übergangsbekanntmachung sind nicht mit einem Gesetz gleichzusetzen. Diese Kontrollen garantieren keine Ausnahme für ein konkretes Produkt.
Eingangsdaten und verantwortliche Übergaben
Ohne präzise Gerätebeschreibung ist eine zuverlässige Einstufung nicht möglich. Technische Ausführung und Lieferweg müssen gleichzeitig feststehen.
- Modelle/SKU, Zweck, Nennspannung, Varianten, Sets und einzeln vertriebene Zubehörteile.
- Fotos, Produktbeschreibung und Stückliste (BOM) einschließlich Kabeln, Beschichtungen, Loten, Weichmachern und Ersatzteilen.
- Fertigungs-/Einfuhrweg nach China, Termine, Hersteller, Importeur und zeichnungsberechtigte Person.
- Vorhandene EU-RoHS- oder andere Berichte mit Proben, Methoden, Materialrevision und Datum; keine automatische Anerkennung.
- Lieferantenerklärungen, Komponentenänderungen, Abweichungen und geplante Ausnahmen.
- Etiketten, Handbücher, Verpackung, Begründung der EFUP sowie Marktstart- und Änderungsplan.
Übergabe: Produktverantwortlicher bestätigt Modelle und Geltungsbereich; Technik verantwortet die BOM; Lieferanten liefern Materialbelege; erklärender Lieferant/Importeur genehmigt Route und Erklärungen.
Stoffnachweise aufbauen und gezielt prüfen
Vor der Probenauswahl eine Zuordnung Bauteil–homogenes Material–Beleg anlegen. Pro Stoff Material, Revision, Lieferantenerklärung, Messung und Ausnahme festhalten. Der Katalog 2026 nennt Pb, Hg, Cd, Cr(VI), PBB, PBDE, DEHP, BBP, DBP und DIBP. Grenzwerte und Methoden richten sich nach dem zum maßgeblichen Zeitpunkt anwendbaren Standard; GB 26572-2025 wird am 1. August 2027 verbindlich.
- BOM fixieren und Risikomaterialien wie Weich-PVC, Beschichtungen, Lote und Baugruppen markieren.
- Lieferantenerklärungen und Berichte einzelnen Materialien und Revisionen zuordnen; Lücken kennzeichnen.
- Risikobasierten Prüfplan mit Labor erstellen, gegebenenfalls GB/T-39560-Methoden nutzen und Grenzbefunde bestätigen.
- Ausnahme anhand des chinesischen Verzeichnisses 2026, der Anwendung, Bedingungen und Stichtage prüfen; EU-Ausnahme genügt nicht.
- Bei Nichtkonformität Revision sperren, Material ersetzen oder umkonstruieren, relevante Prüfungen wiederholen und BOM aktualisieren.
Ein Laborbericht belegt nur untersuchte Proben und Messungen. Er ersetzt weder Klassifizierung noch Ausnahmeprüfung, vollständige Produkterklärung oder andere Zulassungen.
Konformitätsbewertung und Plattformmeldung
Für katalogerfasste Produkte eröffnet SAMR/MIIT-Bekanntmachung 23/2019 die staatlich geförderte freiwillige Zertifizierung oder die Konformitätserklärung des Lieferanten. Eine Eigenerklärung verlangt ebenfalls eine begründete Bewertung und technische Unterlagen.
| Prüfschritt / Verantwortlicher | Freigabenachweis | Stopp, wenn … |
|---|---|---|
| 1. Geltungsbereich / Produktleitung | Katalogdefinition, Datum und SKU-Abgrenzung. | Zubehör oder Hybridprodukt nicht eindeutig eingeordnet. |
| 2. Nachweise / Technik und Labor | BOM-Matrix, Materialnachweise, Prüfplan, Ausnahmen. | Andere Prüfrevision oder unbelegte Ausnahme. |
| 3. Bewertungsweg / verantwortlicher Lieferant, ggf. Zertifizierer | Unterlagen der Eigenerklärung ODER freiwilliger Zertifizierungsentscheid samt Zertifikat. | Unterzeichner, Zertifikatsumfang oder Bewertung ungeklärt. |
| 4. Marktstart / Importeur und Etikettenverantwortlicher | Kennzeichnung, Anleitung, Freigabe, benannter Plattformmelder. | Modelle, Unterlagen oder Meldezuständigkeit widersprüchlich. |
Bei Eigenerklärung übermittelt der Lieferant nach der Regelung von 2019 die Informationen binnen 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen an die China-RoHS-Plattform. Bei freiwilliger Zertifizierung meldet die Zertifizierungsstelle Zertifikatsdaten innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ausstellung. Meldepflichtige und Fristen sind verschieden; die 30-Tage-Frist erlaubt kein nichtkonformes Inverkehrbringen. Uploadbeleg und öffentlichen Datensatz sichern.
Kennzeichnung für den chinesischen Markt
Die Vorschrift von 2016 fordert anwendbare Stoffinformationen und EFUP-Kennzeichnung auch für Elektro-/Elektronikprodukte außerhalb des Katalogs. Wenn Form, Größe, Oberfläche oder Funktion eine Produktmarkierung verhindern, ist die Information laut Regelung in der Anleitung möglich. EFUP bestimmt Hersteller oder Importeur, nicht das Labor als Garantiezeit.
- Stoff-/Bauteilangaben und EFUP-Zeichen bzw. Erläuterung anhand der geltenden Kennzeichnungsfassung freigeben.
- Modellbezeichnungen auf Produkt, Verpackung und chinesischer Anleitung einschließlich Zubehör abstimmen.
- Eigenständiges Konformitätszeichen für Erklärung beziehungsweise freiwillige Zertifizierung vom allgemeinen Stoff-/EFUP-Hinweis trennen.
GB 26572-2025 bündelt künftig Grenzwerte, Markierung und Prüfung ab 1. August 2027. Zukünftige Anforderungen nicht undifferenziert auf Sendungen 2026 zurückdatieren.
Freigabeunterlagen und Sperrkriterien
Versioniertes Übergabepaket: (1) Geltungsbereich/Stichtage; (2) freigegebene BOM-Risikomatrix; (3) Erklärungen, Tests, Ausnahmenregister; (4) ggf. Bewertungsnachweis; (5) Plattformbestätigung oder benannter Meldungsverantwortlicher; (6) China-Etiketten und Anleitungen; (7) offener Maßnahmenplan und Freigabeentscheidung.
- FREIGABE nur mit belegter Einstufung und Fristen je SKU.
- FREIGABE nur bei Übereinstimmung der Nachweise mit der Fertigungsrevision und begründeten Ausnahmen.
- FREIGABE nur nach Genehmigung von Zeichen, Bewertungsweg und Meldezuständigkeit.
- SPERRE bei relevantem Materialfehler, unbelegter Ausnahme, veralteten Belegen oder Abweichungen.
Änderungen mit erneuter Prüfungspflicht
Nach Marktstart lösen folgende Ereignisse eine erneute Beurteilung aus; ein einzelner Bericht gilt nicht für alle Folgeversionen:
- Neuer Kunststoff, Kabeltyp, Überzug, Lötstoff oder Materiallieferant.
- Hardware-Revision, anderes Ladegerät/Zubehör oder neue SKU unter alter Modellnummer.
- Neue Katalogdefinition, Ausnahmeänderung oder Übergang zum 1. August 2027.
- Anderes Werk oder Wechsel von Erklärendem bzw. Plattformmelder.
- Negative Marktüberwachung, Kundenbeschwerde oder widersprüchliche Analytik.
Ergebnis: betroffene SKU, aktualisierte Stoffrisiken, Nachtestentscheidung, nötige Änderungen an Kennzeichnung/Erklärung und datierte Genehmigung.
Abgrenzung: China-RoHS-Umsetzung, Beratung und CCC
Hier geht es um Umsetzung, Nachweise, Meldung und Freigabe. Strategische Einstufung: China-RoHS-Beratung. RoHS ersetzt nicht CCC-Zertifizierungsdienste; parallele Anforderungen siehe Produktkonformität und Marktzugang in China.
Häufige Ausführungsfragen zu China RoHS
- Ist ein Produkt außerhalb des Katalogs 2026 von China RoHS befreit?
- Nein, nicht generell. Stoffinformation und EFUP können nach den Regeln von 2016 erforderlich bleiben. Die Katalogabgrenzung dokumentieren.
- Brauchen Powerbanks oder Smartwatches schon im Oktober 2026 Plattformmeldungen?
- Diese neuen Gruppen unterliegen regelmäßig erst ab 1. August 2027 den zusätzlichen Katalogpflichten. Anlagen und Ausnahmen für erweiterte Altgruppen einzeln prüfen; Kennzeichnung bleibt relevant.
- Ersetzt ein EU-RoHS-Bericht die China-Erklärung?
- Nicht automatisch. Materialien, Revision, gegebenenfalls zehn Stoffe, chinesische Methoden und Ausnahmen prüfen; China-spezifische Akte erstellen.
- Muss die Eigenerklärung vor dem Marktstart hochgeladen werden?
- Die Regelung von 2019 nennt 30 Tage nach Inverkehrbringen. Die Ware muss dennoch vorher konform sein; den Melder vorab bestimmen.
- Was geschieht beim Austausch von Lot oder Kunststoff?
- Betroffene Modelle und BOM aktualisieren, Nachtests bewerten und nötigenfalls Zeichen, Erklärung und Plattformeintrag ändern.
- Dürfen Kühlschränke 2027 allein mit einer alten Sechs-Stoff-Bewertung von 2011 weiter produziert werden?
- Nein, diese Bewertung allein genügt nicht. Bei fortgesetzter Herstellung/Einfuhr verlangt Bekanntmachung Nr. 44/2025 vor dem 1. Januar 2027 die Umstellung auf GB/T 26572-2011 mit Änderung Nr. 1 oder GB 26572-2025. Ab August 2027 erfolgen Bewertungen nach GB 26572-2025; für die geänderte GB/T besteht gesondert eine natürliche Umstellung. SKU, Erklärung, Nachweise und Plattformdatensatz prüfen.
Amtliche Quellen
Maßgeblich sind amtliche Texte. Anhänge und Standardfassungen für die konkrete SKU und den Stichtag kontrollieren.
- China-RoHS-Vorschrift 2016 (MIIT)
- Katalog und Ausnahmen 2026 (MIIT)
- Amtliche Erläuterung 2026 (MIIT)
- Bewertungsverfahren 2019 (SAMR/MIIT)
- GB 26572-2025: Inkrafttreten (SAMR)
- MIIT-Plattformbericht September 2026
- Lieferantenkonformitätszeichen (SAMR)
- Offizielle China-RoHS-Plattform
- Übergangsregeln zur Bewertung 2025 (SAMR/MIIT)
- MIIT zur Norm- und Lagerbestandsfrist
- SJ/T 11364-2024 Branchenorm Kennzeichnung (SAMR)