Zuerst den CCC-Geltungsbereich prüfen
China kennt kein einheitliches „LED-Zertifikat“. Zuerst wird das konkrete Produkt bestimmt: vollständige Leuchte, austauschbares LED-Leuchtmittel, separat vertriebenes Betriebsgerät oder vernetzte Beleuchtung. Je nach Aufbau greifen die obligatorische CCC-Zertifizierung, Energieeffizienzkennzeichnung, China-RoHS-Informationspflichten sowie besondere Sicherheits- oder Funkvorgaben. CE-Zeichen, CB-Prüfbericht und freiwilliges CQC-Zeichen ersetzen keine vorgeschriebene chinesische Zulassung.
Zuerst den CCC-Geltungsbereich prüfen
Vor Herstellung für den Inlandsmarkt, Verkauf oder Einfuhr sind Verwendungszweck, Eingangsspannung und elektrische Konfiguration festzuhalten. CNCA-C10-01:2026 umfasst fest installierte, Einbau-, Aquarium- und Bodeneinbauleuchten mit Anschlussspannungen über 36 V bis einschließlich 1.000 V (AC-Effektivwert oder DC). Bei ortsveränderlichen allgemeinen und Kinderleuchten sowie Steckdosen-Nachtlichtern liegt die Obergrenze bei 250 V. Das Leuchtmittel ist nicht automatisch das gleiche Zertifizierungsobjekt wie die komplette Leuchte. Für bestimmte LED-Betriebsgeräte gilt die eigene Regel CNCA-C10-02:2026 mit gesonderten Spannungsgrenzen.
Die Eingangsspannung ist am Anschluss des jeweils einzustufenden Produkts zu beurteilen: Ein LED-Streifen kann ein Lichtquellenmodul statt einer vollständigen Leuchte sein; ein separat vertriebenes Netzteil kann ein eigener CCC-Gegenstand sein. Ein Set aus 24-V-Streifen und 230-V-Treiber ist nicht pauschal ausgenommen.
Die Leuchtenregel 2026 kennt zudem einen eng begrenzten CCC-Modus für eine einzelne vertraglich bestimmte Charge: Im Kaufvertrag müssen Kunde, Verwendungszweck, Einsatzort und Modell feststehen; Aufbau und kritische Bauteile müssen innerhalb der Charge übereinstimmen. Dies ersetzt keine reguläre CCC für die Serienproduktion. Eine im CCC-Verfahren herangezogene GB/T-Norm ist nicht allein deshalb eine allgemein verbindliche GB-Norm.
Modus 3 verlangt Typprüfung und 100-%-Prüfung der einzelnen Charge; der Vertrag allein ersetzt keine Zulassung. Im einschlägigen CCC-Regelwerk genannte GB/T-Normen bleiben verbindliche Bewertungskriterien innerhalb der CCC, sind aber nicht allein wegen ihrer Bezeichnung allgemein zwingende GB-Normen.
Entscheidungsmatrix: Produkt und Regelung
Die Matrix dient der Vorprüfung, nicht als Befreiungsbescheid. Grenzfälle und Mehrzweckgeräte sind anhand des aktuellen CCC-Katalogs mit einer benannten Zertifizierungsstelle zu klären.
| Produktaufbau | Mögliche Pflichten | Vor Freigabe prüfen |
|---|---|---|
| Netzbetriebene fest installierte oder Einbau-LED-Leuchte | CCC-Kategorie 1001 bei passender Bauart/Spannung; Sicherheit/EMV, China RoHS und ggf. Energieetikett für erfasste Innenraumprodukte. | Montage, Eingangsdaten, integriertes Betriebsgerät, Lichtquelle, Typenschild, Umgebung. |
| Ortsveränderliche Lese-/Schreibtischleuchte | CCC kann bei über 36 V innerhalb der Grenzwerte greifen; für Lernleuchten zusätzliche Vorgaben zum Sehschutz. Ab 1. August 2027 ist diese Art im erweiterten China-RoHS-Konformitätskatalog. | Nutzung zum Lesen/Schreiben, optische Werte, photobiologische Daten, Materialien. |
| Separates LED-Betriebsgerät (Treiber) | Eigenständige CCC-Kategorie 1002 nach CNCA-C10-02:2026 möglich; das Leuchtenzertifikat deckt einen einzeln verkauften Treiber nicht automatisch ab. | AC/DC-Eingang, Trennung, eigenständiger Vertrieb, Sicherheits-/EMV-Normen, Bauteilnachweise. |
| LED-Lampe E27/GU10 mit integriertem Betriebsgerät oder Retrofit-Röhre | Nicht automatisch eine CCC-Leuchte. CQC führt solche Lampen unter freiwilligen Sicherheitsprogrammen; bestimmte Innenraumlampen/-röhren benötigen Energieetikett und RoHS-Angaben. | Sockel, Abstrahlwinkel, Leistung, Farbtemperatur und Ausnahmen der Energiekennzeichnungsregeln. |
| Leuchte ≤36 V oder Straßen-/Tunnelleuchte | Die ≤36-V-Leuchte liegt außerhalb des Spannungsbereichs der neuen CCC-Leuchtenregel; Netzteil gesondert prüfen. Für Straßen-/Tunnel-LED-Leuchten besteht eine eigene Energieetikettenregel; CCC nach tatsächlicher Kategorie beurteilen. | Leuchte/Netzteil getrennt, Schnittstellen, Montageort, Straßen-/Tunnelzweck. |
| Smarte Wi-Fi-/Bluetooth-Leuchte | Zusätzlich zum Beleuchtungsweg kann eine Funktypgenehmigung erforderlich sein; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Ein eingebautes Modul befreit nicht automatisch. | Modulkennung, Frequenzen, Sendeleistung, Integration und MIIT-Klassifikation. |
Drei sich überschneidende Termine 2026–2027
Pro Artikel Herstellungs-/Importdatum und Markteinführung getrennt dokumentieren; die Übergänge unterscheiden sich.
| CCC für Leuchten und Betriebsgeräte | CNCA-Mitteilung vom 28. September 2026: Bis 31. Dezember 2026 sind alte oder neue Regeln nach Wahl des Antragstellers zulässig; ab 1. Januar 2027 gelten die Regeln von 2026. Gültige Altzertifikate bleiben verwendbar und werden bei Änderung oder Verlängerung umgestellt. |
|---|---|
| China RoHS für Lese-/Schreibarbeitsleuchten | Allgemeine Informationen über gefährliche Stoffe sind für erfasste Elektro-/Elektronikprodukte bereits vorgeschrieben. Die zusätzliche Katalog-Konformitätsbewertung für diese Leuchten beginnt am 1. August 2027; sie gilt nicht automatisch für sämtliche LED-Produkte. |
| Energieetiketten für LED | Die überarbeitete Regel für Straßen-/Tunnelleuchten gilt seit 1. Juni 2026. Die neue Innenraum-LED-Regel beginnt am 1. September 2027; aus diesem späteren Termin allein darf nicht auf das Fehlen früherer Kennzeichnungspflichten geschlossen werden. Für zuvor hergestellte/eingeführte Ware gilt eine zweijährige Frist zur Umstellung auf das neue Etikett. |
Bei neu erfassten Lese- und Schreibarbeitsleuchten betrifft die zusätzliche Katalogpflicht auch die Stoffgrenzwerte: Ab 1. August 2027 sind zehn beschränkte Stoffe nach GB 26572-2025 einschließlich möglicher Ausnahmen zu prüfen. Anschließend ist die vorgesehene freiwillige Zertifizierung oder Selbsterklärung mit Veröffentlichung auf der öffentlichen Plattform erforderlich. Dies ist von den bereits geltenden RoHS-Informationskennzeichnungen zu unterscheiden.
Nachweise je LED-Leuchte und Freigabe chinesischer Kennzeichnungen
Für jede Artikelnummer und Zertifizierungseinheit sollte eine kontrollierte Akte vorliegen:
- Begründung der Produktkategorie, AC/DC-Eingang, Leistung, Montage, Einsatz, Fotos und Varianten.
- Schaltpläne, Stückliste für Treiber/LED-Modul, Nachweise zu kritischen Bauteilen und Lieferantenversionen.
- Chinesischen Anforderungen zugeordnete Sicherheits-/EMV-Prüfungen sowie ggf. Fotometrie, Blaulicht-/Schreibtischlampendaten, Energie-, Stoff- und Funknachweise.
- Rechtsdaten von Antragsteller, Hersteller und Werk, Vollmachten/OEM-Verträge, Qualitätskontrolle und Werksrückverfolgbarkeit.
- Chinesische Anleitung, Typenschild und Warnungen, vorgeschriebenes CCC-Zeichen, RoHS-Stoffinformationen/umweltfreundliche Nutzungsdauer und ggf. Energieetikett.
- Freigabeakte mit Modell, Zertifikatsumfang/-status, Etikettenstand und Charge; Änderungslenkung für Treiber, LEDs, Firmware und Gehäuse.
LED-Artikel erst nach CCC-, RoHS- und Energieprüfung freigeben
Zuerst Aufbau einfrieren und Gesamtprodukt sowie separat verkaufte Komponenten getrennt einstufen. Bei unklarer CCC-Pflicht eine schriftliche Einordnung einholen, die einschlägigen chinesischen GB-/GB/T-Normen identifizieren und Prüfungen den einzelnen Wegen zuordnen. Danach chinesische Unterlagen erstellen, erforderliche CCC bei der benannten Stelle durchführen und weitere Pflichten erfüllen. Vor Herstellung, Verkauf oder Einfuhr für China Zertifikatsgültigkeit sowie Kennzeichnung am Produkt und im Onlineangebot kontrollieren. Für ausschließlich exportierte Ware ist das Recht des Zielmarkts gesondert maßgeblich; chinesische Inland-CCC darf nicht pauschal angenommen werden.
Typische Fehler sind die Gleichsetzung einer E27-Lampe mit einer fest installierten Leuchte, die Nichtbeachtung des Netztreibers bei Niederspannungsleuchten, CCC-Zeichen auf ungedeckten Varianten, übersehene Energieetiketten für freiwillig zertifizierte Lampen und die Verwechslung der RoHS-Katalogfrist 2027 mit bereits geltenden Stoffinformationspflichten.
Chinesische LED-Regeln gegenüber Elektronik und Auslandsmärkten
Diese Seite ordnet chinesische Anforderungen speziell für LED-Beleuchtung ein und ersetzt keine allgemeine Elektronikprüfung. Für andere Elektronik: Elektronikkonformität in China. Für Auslandsmärkte gelten getrennte LED-Routen für die LED-Anforderungen in den USA und LED-Anforderungen in Südkorea; chinesische CCC ist kein dortiger Marktzugangsnachweis.
Fünf Abgrenzungsfragen zu LED-Leuchten in China
Benötigt jede LED-Lampe in China CCC?
Nein. Maßgebend sind offizielle Kategorie und Bauart; eine E27-/GU10-Lampe ist nicht automatisch eine Leuchte der Kategorie 1001. Energiekennzeichnung und China RoHS gesondert prüfen.
Sind im Oktober 2026 noch alte CCC-Regeln zulässig?
Ja. Bis 31. Dezember 2026 ist die Wahl möglich; ab 1. Januar 2027 greifen die neuen Regeln. Gültige Zertifikate werden bei Änderung oder Verlängerung überführt.
Ist ein 24-V-LED-Streifen völlig frei von Pflichten?
Zuerst ist zu prüfen, ob der Streifen Lichtquellenmodul oder vollständige Leuchte ist und an welcher Grenze die Versorgungsspannung anliegt. Eine vollständige Leuchte mit höchstens 36 V Eingang liegt außerhalb des angegebenen CCC-Spannungsbereichs für Leuchten von 2026; ein separates Netzteil und weitere RoHS-, Sicherheits- und Energiepflichten sind damit nicht ausgenommen.
Braucht eine Lernleuchte 2027 ein spezielles RoHS-Zertifikat?
Ab 1. August 2027 fällt sie unter den erweiterten Katalog. Zulässige Konformitätswege bedeuten nicht zwingend ein einziges Drittstellenzertifikat; allgemeine Angaben waren vorher erforderlich.
Deckt ein CCC-Zertifikat einen anderen Treiber oder ein neues Werk ab?
Nicht automatisch. Zertifizierungseinheit, kritische Komponenten und Werkseintrag sind mit der ausstellenden Stelle abzugleichen; Änderungen können Freigabe oder weitere Prüfungen erfordern.