Zuerst den tatsächlichen Signalweg bestimmen
Für einen GPS-Tracker in Kanada gibt es keine einheitliche „GPS-Zulassung“. Zuerst ist das konkrete Produkt einzuordnen: reiner Satellitennavigationsempfänger, Mobilfunksender mit LTE-M/NB-IoT, Bluetooth- oder WLAN-Zubehör oder eine Kombination. Maßgeblich sind die tatsächlichen Sendefunktionen, Funkmodule und Antennen, Stromversorgung, Nutzung und Verarbeitung von Standortdaten. Diese Seite ordnet die Markteintrittswege für das Produkt ein und ersetzt keine Modellprüfung.
Zuerst den tatsächlichen Signalweg bestimmen
Fordern Sie vor Prüfaufträgen vier Angaben vom Entwicklungsteam:
- Reiner GNSS-/GPS-Empfang liefert Positionen, ist aber nicht automatisch eine aktive Funkübertragung. Prüfen Sie jede Datenverbindung getrennt.
- Bei Mobilfunk über LTE, LTE-M oder NB-IoT sind kanadische Frequenzbänder, Modulzulassung, Antenne und Hostintegration zu klären.
- Bluetooth, WLAN und lokale Funkbaken sind eigenständige Funkfunktionen, auch wenn später ein Smartphone die Koordinaten überträgt.
- Trageweise am Körper, Einbau im Fahrzeug, Befestigung am Haustier und Abstand zu Menschen beeinflussen die HF-Expositionsbewertung.
Kanadische Entscheidungsmatrix für GPS-Tracker
Die Matrix ist ein Klassifizierungswerkzeug, keine pauschale Pflichtliste. Vermerken Sie je Modell „ja / nein / offen“.
| Auslöser im Produkt | Mögliche kanadische Regelung | Erforderliche Entscheidung und Belege |
|---|---|---|
| Nur GNSS-Empfänger ohne absichtliche Sendung | ISED RSS-310 § 3.1 (Kategorie II) und RSS-Gen-Empfängergrenzen; ICES gegebenenfalls gesondert | Ist der GNSS-Empfänger wirklich eigenständig und nicht mit einem Sender kombiniert, befreit RSS-310, Ausgabe 6, § 3.1 ihn von ISED-Zertifizierung, empfängerspezifischer Kennzeichnung und Prüfberichtspflichten. Die einschlägigen Emissionsgrenzen der RSS-Gen bleiben einzuhalten. Separate digitale Funktionen sind auf ICES-003 zu prüfen. Ein reiner GNSS-Empfänger löst nicht allein deshalb eine Expositionsbewertung für Sender aus, weil er am Körper getragen wird. Bei einem Sender oder einer Quelle für drahtlose Energieübertragung ist die Einstufung erneut zu prüfen. |
| Mobilfunkmodem überträgt Positionen | ISED Kategorie I, RSS-Gen, bandbezogene RSS, RSP-100 | Passenden REL-Eintrag, kanadische Bänder und Antennenkonfiguration vor dem Verkaufsangebot prüfen. |
| Bluetooth, WLAN oder lokale Bake | ISED Kategorie I und technologiespezifische RSS | Kanäle, Leistung, Antennen und gleichzeitigen Betrieb auflisten; Mobilfunkzulassung deckt nicht jeden anderen Sender. |
| Sendender Tracker, den eine Person trägt oder der nahe bei Fahrzeuginsassen installiert wird | HF-Exposition nach RSS-102 | Abstände, Einbauort, Sendezeiten und gleichzeitige Sender dokumentieren; geeignete Bewertungsmethode wählen. |
| Eigenständige Digitalfunktionen/Laden | Gegebenenfalls ICES-003/ICES-Gen und RSS-Gen | Den fertigen Host gegebenenfalls nach ICES-003 bewerten, einschließlich § 1.4 für zertifizierte Funkmodule. Werkseitig in Fahrzeugen eingebaute Digitaltechnik kann unter ICES-002 fallen; nachgerüstete digitale Tracker erhalten diese Ausnahme nicht automatisch. Kennzeichnung und Berichte nach den konkreten Ausnahmen bestimmen. |
| Lithium-Akku im Tracker | Transport Canada: Gefahrguttransport | UN-38.3-Prüfzusammenfassung, Batteriedaten und konkrete Versandart prüfen. |
| Netzteil im Lieferumfang | Kanadische elektrische Sicherheitszulassung | Gültiges kanadisches Prüfzeichen und Vorschriften der Provinz/des Territoriums ermitteln. |
| Verbraucherverkauf oder Personenortung | Gegebenenfalls CCPSA und Datenschutzrecht | Sicherheitsnachweise, Rückverfolgbarkeit, Vorfallmeldung, Zweck, Information und Schutzmaßnahmen klären. |
Zertifizierte Mobilfunkmodule: Grenzen der Übertragbarkeit
Eine kanadische Modulzertifizierung ist ein Baustein, keine pauschale Zulassung jedes Endgeräts. Nach RSP-100 und RSS-Gen kann eine zusätzliche Funkzertifizierung des Hosts entfallen, wenn sämtliche beabsichtigten Funkemissionen von ordnungsgemäß integrierten zugelassenen Modulen stammen und deren Einbaubedingungen erfüllt sind. Das Endprodukt muss weiterhin alle anwendbaren Anforderungen einschließlich HF-Exposition einhalten. FCC-Kennung, CE-Zeichen oder Datenblatt allein genügen nicht.
| Änderung am Produkt | Konsequenz für die Freigabe |
|---|---|
| Unverändertes zugelassenes Modul mit freigegebener Antenne und Einstellung | Einbauvorgaben, gleichzeitigen Betrieb, Hostemissionen und Exposition prüfen; Rückverfolgbarkeit sichern. |
| Neue Antenne, Verstärkung, Position, weiterer Sender oder geänderte Funkfirmware | Freigabe anhalten und zusätzliche Prüfungen, Zertifikatsänderung oder neue Zulassung bestimmen. |
| Unzugelassenes Modem oder nicht zuordenbare Modulzulassung | Keine Abdeckung vermuten; vollständigen Kategorie-I-Weg mit anerkannter Stelle klären. |
Ausnahme bei tragbaren Geräten: Nach RSP-100 § 8.2 benötigt ein in der Hand gehaltenes oder am Körper getragenes Host-Gerät grundsätzlich eine eigene Zertifizierung, außer es enthält nur ein Sendermodul mit SAR-Befreiung oder SAR unter 0,4 W/kg. Bei mehreren Sendermodulen ist die Host-Zertifizierung stets erforderlich, auch ohne gleichzeitiges Senden. Die Regeln für stationäre Hosts gelten nicht automatisch für Armbänder oder Personaltracker.
Ausländischer Antragsteller: Hat die antragstellende Firma ihre Adresse außerhalb Kanadas, verlangt RSP-100 § 4.1 für diesen Zertifizierungsantrag eine kanadische Vertretung; dies gilt nicht pauschal für jeden Händler oder reinen Empfänger.
Aktueller Normenstand: RSS-Gen Ausgabe 6 erschien am 30. Juli 2026; Änderung 1 am 15. September 2026. Während der einjährigen Übergangsfrist können Anträge gemäß Norm auf Ausgabe 5 oder 6 beruhen. Für neue Projekte Ausgabe 6 vorsehen und Termine vor Antrag und Einfuhr erneut prüfen. Die Geolokalisierungsbestimmung der RSS-Gen betrifft die Steuerung sonst nicht konformer Funkbetriebsarten, nicht den bloßen GNSS-Empfang. ISED: RSS-Gen Ausgabe 6.
Nachweisdossier und Freigabe der Produktkennzeichnung
Fordern Sie Unterlagen für die konkrete Serienvariante statt eines allgemeinen „konform“-PDFs:
- Modellliste mit PMN, HVIN, FVIN, HMN, Länder- und Chargenversionen.
- Funkmatrix mit GNSS-Empfang, allen Sende-Frequenzen, Leistungen, Antennen und Gleichzeitbetrieb.
- ISED-Kennnummern, aktuelle REL-Einträge, Modul-Einbauanweisungen und Hostnachweise.
- Je nach Fall Laborberichte, RSS-102-Bewertung, Trage-/Montageabstände und Änderungshistorie.
- Kennzeichnungsentwurf und Foto: IC:/HVIN beziehungsweise Contains IC:; Abgleich mit REL und RSS-Gen.
- Erforderliche Funkhinweise auf Englisch und Französisch; zusätzlich Sprachvorgaben Québecs prüfen.
- Batteriedaten, UN-38.3-Zusammenfassung, Versandplan und gegebenenfalls kanadisch zugelassenes Netzteil.
- Datenfluss, Zwecke, Aufbewahrung, Zugriffsschutz, Sicherheitsrisiken und Zuständigkeitsverteilung.
Die Regeln für „IC:“/HVIN und „Contains IC:“ hängen davon ab, ob das Produkt ein zertifiziertes Kategorie-I-Gerät oder ein Host mit zertifizierten Modulen ist. Ein eigenständiger Empfänger nach RSS-310 ist von der ISED-Empfängerkennzeichnung befreit; niemals eine erfundene Zertifizierungsnummer angeben. Sonstige Produktkennzeichnungen können weiterhin erforderlich sein.
Prüfen Sie das reale Verkaufsgerät samt Modulkennzeichnung, Karton und Anleitung. Ein ausländisches Zertifikat oder „ISED ready“ des Lieferanten reicht nicht als Nachweis dieser konkreten Konfiguration.
Batterie, Elektrosicherheit, Verbraucherschutz und Standortdaten
UN 38.3 betrifft die Beförderung von Lithiumbatterien, nicht ISED-Funkzulassung oder den gesamten Produktsicherheitsnachweis. Verpackung und Transportmittel hängen davon ab, ob Zellen einzeln, beigelegt oder eingebaut versendet werden.
Ein mitgeliefertes Steckernetzteil kann eine anerkannte kanadische elektrische Zulassung benötigen. Bei Zweifeln zuständige Provinz- oder Territorialbehörde befragen; Batteriebetrieb schließt sonstige Sicherheitsrisiken nicht aus.
Die Fahrzeugmontage verändert die Störstrahlungsprüfung: ICES-003 § 1.5.1 nimmt bestimmte werkseitig eingebaute Fahrzeug-Elektronik im Bereich von ICES-002 aus. Ein nachträglich vertriebener Tracker ist dadurch nicht automatisch von ICES-003 befreit. Funkzertifizierung und HF-Exposition bleiben separat zu prüfen.
Bei Produkten, die vernünftigerweise privat erworben werden können, sind Anwendbarkeit des Canada Consumer Product Safety Act, Lieferkettenunterlagen und Vorfallpflichten zu prüfen. Reiner Flottenvertrieb bedeutet nicht automatisch Ausschluss einer Verbrauchervariante.
Bewegungsprofile identifizierbarer Personen unterliegen eigenständigen Datenschutzfragen. Geltung von PIPEDA und Provinzrecht, Zwecke, wirksame Einwilligung beziehungsweise zulässige Grundlage, Speicherfristen und Beschäftigtenüberwachung prüfen. Québec hat außerdem französische Sprachregeln.
Bei personenbezogenen Fahrerverläufen getrennt festhalten, ob die Daten Disposition, Diebstahlaufklärung oder Leistungsüberwachung dienen. Die kanadische Datenschutzbehörde unterschied diese Zwecke in einem GPS-Arbeitsplatzfall; der Fall ist ein Beispiel, keine pauschale Erlaubnis oder allgemeine Einwilligungsausnahme.
Markteinführung und Änderungen mit erneutem Prüfbedarf
Vier Entscheidungen getrennt abschließen:
Der Netzbetrieb ist eine eigenständige Markteinführungsprüfung und ersetzt keine ISED-Zulassung. Bei LTE-M-/NB-IoT-Geräten sind kanadische Frequenzbänder, SIM-/eSIM-Bereitstellung, Roaming-Beschränkungen und die Abdeckung des vorgesehenen Betreibers mit dem Konnektivitätsanbieter zu klären. Netzbetreiber-Freigaben oder PTCRB-Nachweise können technische oder vertragliche Bedingungen sein, sind jedoch keine allgemeingültige gesetzliche Zertifizierung. Prüfen Sie Akkulaufzeit und Standortmeldungen unter tatsächlichem Nutzungszyklus und realer Netzabdeckung.
- Kanadische SKU einfrieren, jede Matrixzeile mit ja/nein/offen versehen, Hersteller, Importeur und Zertifikatsinhaber benennen.
- REL und Modulauflagen prüfen; anerkannte Prüfstelle zur Lückenanalyse für Sender, Emissionen und RSS-102 einschalten.
- Batterieversand, Netzteil, Verbraucherschutz, Anleitung/Kennzeichnung sowie App- und Clouddatenschutz klären.
- Freigabe nur bei Übereinstimmung von tatsächlicher Lieferung, Nachweisen und Nutzungsauflagen; offene Pflichtfragen stoppen den Vertrieb.
Nach Antennenwechsel, neuen Funkbändern, leistungsändernder Firmware, anderem Akku/Netzteil, neuer Körpertrageweise, zusätzlicher Standortweitergabe oder neuem Vertriebskanal/Provinz erneut prüfen. Ein HF-Test löst weder Datenschutz- noch Transportfragen.
Kameras übertragen Bildmaterial, Tracker vor allem Positionen oder Kennungen; für den anderen Produkttyp siehe Konformität von Überwachungskameras in Kanada.
Amtliche Quellen zur Überprüfung
- ISED: RSS-Gen Ausgabe 6
- ISED: RSP-100 für Module und Hosts
- ISED: RSS-102 HF-Exposition
- ISED: Funkgeräteliste REL
- ISED: ICES-003
- Health Canada: Verbrauchersicherheitsgesetz
- Transport Canada: Lithiumbatterien versenden/importieren
- Datenschutzbeauftragter: Einwilligung
- Health Canada: elektrische Sicherheit
- Québec: Sprachregeln für Produktaufschriften
- ISED RSS-310 Ausgabe 6 § 3.1 (eigenständige Empfänger)
- ISED ICES-002 (Werks- und Nachrüstausrüstung)
- Datenschutzbehörde: GPS-Ortung am Arbeitsplatz
Fragen vor dem Vertrieb eines GPS-Trackers in Kanada
Braucht ein reiner GPS-Empfänger eine ISED-Zertifizierung?
Der bloße GNSS-Empfang erfordert kein Kategorie-I-Senderzertifikat. Ein eigenständiger Empfänger nach RSS-310 Ausgabe 6 § 3.1 fällt in Kategorie II und ist von ISED-Zertifizierung sowie von Kennzeichnungs- und Prüfberichtspflichten für den Empfänger befreit, muss aber die geltenden RSS-Gen-Emissionsgrenzen erfüllen. Weitere Sender und digitale Funktionen gesondert prüfen.
Das LTE-M-Modul hat schon eine IC-Nummer. Darf das Endgerät verkauft werden?
Nicht allein deshalb. REL, echtes Modul, Antenne, Einbau, weitere Sender, RSS-102, zweisprachige Hinweise und Endgerätekennzeichnung abgleichen.
Reichen FCC, CE oder UN 38.3?
Nein. FCC und CE betreffen andere Märkte; UN 38.3 den Batterietransport. Alle anwendbaren kanadischen Regelungsbereiche getrennt prüfen.
Ist die Exposition im Auto gleich wie bei einem tragbaren Tracker?
Nicht zwingend. Abstand, Antennenposition und gleichzeitige Sender bestimmen die Bewertung; tatsächliche Nutzungsfälle dokumentieren.
Darf die Cloud nach ISED-Zulassung Standortverläufe auswerten?
Die Funkzulassung legitimiert keine Datenverarbeitung. Datenschutz, Produktsicherheit, Batterie und Netzteil sind eigenständig zu prüfen.
Befreit ein zertifiziertes LTE-M-Modul einen am Menschen getragenen Tracker mit Bluetooth von der Host-Zertifizierung?
Nein. RSP-100 § 8.2 verlangt für tragbare Hosts mit mehreren Sendermodulen eine Host-Zertifizierung, selbst ohne gleichzeitigen Betrieb. Zusätzlich sind HF-Exposition und Integrationsbedingungen zu prüfen.