Regulatorische Beratung und Koordination

Prüfumfang vor der Laborbeauftragung festlegen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Prüfleistungen nach der EU-Druckgeräterichtlinie (PED) sollten als Nachweisprogramm und nicht als isolierte Druckprüfung beauftragt werden. Der Prüfplan muss zum Produkt, den wesentlichen Sicherheitsanforderungen und zum gewählten Konformitätsbewertungsmodul passen.

Die Richtlinie 2014/68/EU betrifft Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar, vorbehaltlich ihrer Ausnahmen. Ein Prüfbericht allein berechtigt nicht zur CE-Kennzeichnung.

Prüfumfang vor der Laborbeauftragung festlegen

Vor einer Angebotsanfrage sind drei Fragen zu trennen: Die Einstufung bestimmt den Bewertungsweg, das Modul die erforderlichen Beteiligten und die Konstruktion die Prüfungen samt Annahmekriterien.

  • Gerät oder Baugruppe, Medium und Fluidgruppe, PS, Temperaturgrenzen, Behältervolumen V oder Rohrleitungsnennweite DN sowie Einstufung nach Artikel 4 und Anhang II erfassen. Der Druck allein bestimmt keine Kategorie.
  • Das Modul nach Anhang III und die Tätigkeiten festlegen, die eine notifizierte Stelle oder eine anerkannte unabhängige Stelle erfordern. Nicht jedes PED-Produkt braucht eine Bescheinigung einer notifizierten Stelle.
  • Gefahren nach Anhang I, Fertigungsnormen und jeweilige Prüfnormenfassungen bestimmen. Für die Konformitätsvermutung die aktuellen Fundstellen harmonisierter Normen im EU-Amtsblatt prüfen.

PED-Prüf- und Nachweismatrix

Diese Matrix dient zur Festlegung der Nachweise, nicht als Liste ausnahmslos vorgeschriebener Prüfungen.

NachweisbereichEingaben und PrüffrageAnnahme- und Freigabeentscheidung
Geltungsbereich und ModulProduktidentität, PS, V/DN, Fluidgruppe, Kategorie und Modul.Vor Versand der Prüflinge festlegen, wer welchen Schritt bewertet. Die Einstufung ist kein Labortest.
DruckfestigkeitBerechnungen, Prüfmedium und -druck, Temperatur, Haltezeit, kalibrierte Messtechnik und sichere Vorrichtung.Anhang I Nr. 3.2.2 sieht grundsätzlich die hydrostatische Prüfung vor; für Behälter Nr. 7.4 beachten, soweit einschlägig. Abweichungen begründen.
Schweißnähte und ZfPNahtplan, Verfahrens- und Personalzulassungen, Verfahren und Umfang der ZfP sowie Fehlergrenzen.Nr. 3.1.2 verlangt Drittstellenzulassungen für Verfahren und Personal bei dauerhaften Verbindungen in den Kategorien II–IV; Nr. 3.1.3 die Zulassung des ZfP-Personals durch anerkannte Stellen bei III–IV.
Werkstoffe und FertigungWerkstoffzeugnisse, Schmelzennummern, Rückverfolgbarkeit und nötige Werkstoff- oder Wärmebehandlungsprüfungen.Berichte den tatsächlichen drucktragenden Teilen zuordnen und die Identität vom Wareneingang bis zur Endprüfung sichern (Nr. 3.1.5).
Sicherheitseinrichtungen der BaugruppeGrenzen der Baugruppe, Schutzkonzept, Einstellwerte, Funktionsproben und Endprüfungsprotokoll.Bei Baugruppen die Sicherheitseinrichtungen gemäß Nr. 3.2.3 überprüfen, soweit anwendbar. Druckfestigkeit allein genügt nicht.

Eine pneumatische oder andere nicht hydrostatische Ersatzprüfung verlangt eine dokumentierte technische Begründung. Nach Nr. 3.2.2 können, wenn eine hydrostatische Prüfung nachteilig oder nicht durchführbar ist, Prüfungen von anerkanntem Wert mit vorherigen zusätzlichen Maßnahmen eingesetzt werden. Der Preis allein ist kein Grund für den Wechsel.

Prüflinge, Prüfbegleitung und Rückverfolgbarkeit

Prüflingsauswahl und Prüfpunkte vereinbaren, bevor die Fertigung den Zugang verschließt. Nachweise müssen die tatsächlich zu bewertende Konstruktion und Fertigungsversion abbilden.

  • Nachweiskette führen: Zeichnungsstand → Werkstoffschmelze → Naht/Los → Seriennummer → Prüfaufbau und Ergebnis.
  • Anzahl der zu prüfenden Geräte, gesonderte zerstörende Proben und die Anwesenheit von Prüfzeugen bei kritischen Schritten bestimmen. Ein Prototypenbericht gilt nicht automatisch für andere Varianten.
  • Haltepunkte für Innenbesichtigung, ZfP und Enddruckprüfung planen. Statistische Druckprüfungen nach Nr. 3.2.2 sind für seriengefertigte Kategorie-I-Geräte möglich, nicht pauschal für andere Kategorien.

Prüflabor und unabhängige Stelle auswählen

Prüflabor, PED-notifizierte Stelle und vom Mitgliedstaat anerkannte unabhängige Stelle haben unterschiedliche Aufgaben. Eine Laborakkreditierung belegt gegebenenfalls Kompetenz, ersetzt aber keine PED-Notifizierung.

  • Rechtsträger, Prüfstandort, Prüfverfahren, Messbereiche, bei angegebener Akkreditierung deren Geltungsbereich sowie Beschränkungen bei Unteraufträgen erfragen.
  • Bei regulierten Drittaufgaben die konkrete Notifizierung oder Anerkennung über NANDO prüfen: Modul, Gerätetyp und Tätigkeitsumfang statt nur ein Firmenlogo.
  • Rohdaten, unterschriebene Berichte, Kalibrier- und Unsicherheitsangaben, Fotos, Fehlerbefunde und versionsgeführte Anlagen vereinbaren.
  • Entscheidungsbefugnis und festgelegte Prüfpunkte mit Anwesenheitspflicht bestimmen. Laborbericht und Konformitätsentscheidung einer notifizierten Stelle sind verschiedene Leistungen.

Prüfberichte anerkennen und erneut verwenden

Ein Prüfbericht ist nur als Nachweis geeignet, wenn Anforderung, Prüfling und Bewertungsweg nachweisbar übereinstimmen. Wiederverwendung setzt eine erneute Eignungsprüfung voraus und überträgt keine Zulassung automatisch.

  • Hersteller und Gerät, Serien-/Losnummer, Zeichnungsstand, Verfahren und Ausgabe, Bedingungen, Grenzen, Messwerte sowie befugten Aussteller feststellen.
  • Gültigkeit der Kalibrierung, Personalqualifikation und erforderliche Zulassungen durch unabhängige Stellen prüfen; Primärnachweise statt einer bloßen einseitigen Bestätigung des Bestehens archivieren.
  • Jeden Bericht einer Anforderung aus Anhang I und einer Norm oder begründeten Alternative zuordnen. Bei harmonisierten Normen aktuelle Amtsblattfundstelle und Einschränkungen prüfen.
  • Bei Wiederverwendung Konstruktion, Material, Fügeverfahren, Fertigungsstätte, Druck-/Temperaturgrenzen und Prüfverfahren vergleichen; Abweichungen nötigenfalls mit der Bewertungsstelle klären.

Entscheidungsmatrix bei Fehlern und Änderungen

Die folgenden Auslöser gehören in die gelenkte Prüfakte. Der Wiederholungsumfang hängt von Auswirkungen und Modul ab; nicht jede Änderung erzwingt sämtliche Prüfungen erneut.

AuslöserGefährdeter NachweisNächster sicherer Schritt
Leck, Verformung oder negative ZfPDichtheit, Nahtannahme und Repräsentativität.Betroffene Einheiten sperren, Ursachen klären, Reparatur und notwendige Nachprüfungen vor Freigabe dokumentieren.
Anderer Werkstoff, Fügeverfahren oder LieferantIdentität, Zulassungsumfang und Repräsentativität.Eignung und Qualifikationsumfang prüfen, Dokumente aktualisieren und betroffene Eigenschaften testen.
Andere PS, Temperatur, Geometrie oder SicherungBerechnung, Prüfdruck, Schutzfunktion und Kategorie.Einstufung und Prüfplan neu bewerten; erforderliche Drittstellenentscheidung vor Übernahme früherer Nachweise einholen.
Altbericht für Variante oder neuen StandortPrüflingsidentität und Gleichwertigkeit der Fertigung.Änderungsmatrix und Lückenbewertung erstellen; Annahme schriftlich bestätigen lassen oder neu prüfen.

Unterlagen für die Prüfanfrage

Für ein belastbares Angebot benötigt das Labor ein kleines technisches Dossier statt nur eines Produktfotos:

  • Freigegebene Zeichnungen mit Änderungsständen, Verwendung, PS, Temperatur, V/DN und Fluidgruppe.
  • Vorläufige PED-Kategorie samt Modul oder ausdrücklich offene Einstufungsfrage.
  • Werkstoffliste, Nahtplan, Qualifikationen, ZfP-Plan, Fertigungsnachweise und vorhandene losbezogene Berichte.
  • Prüfmethode, Grenzwerte, Normausgabe, Stückzahl, Probenplan, Zugangstermine und Prüfpunkte mit Anwesenheitspflicht.
  • Lieferumfang: signierter Bericht, Rohdaten und Abweichungen, Nachweisindex, Fehlerbehandlung und Schnittstellen zu Drittstellen.

Für Einstufung und Verfahrensstrategie siehe PED-Beratung; für das gesamte Konformitäts- und CE-Verfahren siehe PED-Dienstleistungen zur CE-Kennzeichnung. Hier geht es um Prüfungen und belastbare Nachweise.

Häufige Fragen

Ist eine hydrostatische Prüfung immer Pflicht?

Nein. Nr. 3.2.2 sieht sie grundsätzlich vor; falls sie schädlich oder nicht praktikabel ist, sind anerkannte Ersatzprüfungen mit vorherigen Zusatzmaßnahmen möglich. Begründung und Kriterien dokumentieren.

Kann ein Labor ein PED-CE-Zertifikat ausstellen?

Ein Prüfbericht ist weder automatisch die Bescheinigung einer notifizierten Stelle noch die gesamte Konformitätsbewertung. Modul und Notifizierungsumfang prüfen; manche Verfahren benötigen keine notifizierte Stelle.

Gilt ein Prototypenbericht für eine ganze Serie?

Nur wenn Repräsentativität, Fertigungskontrollen, Modul und Prüfbestimmungen dies tragen. Die Sonderregel der statistischen Druckprüfung nach Nr. 3.2.2 bezieht sich auf Seriengeräte der Kategorie I.

Brauchen Schweißnahtprüfer eine Drittzulassung?

Nr. 3.1.3 verlangt geeignet qualifiziertes ZfP-Personal und bei III/IV die Zulassung durch eine nach Artikel 20 anerkannte Stelle. Für Fügeverfahren und -personal der Kategorien II–IV gelten zusätzlich Nr. 3.1.2.

Wann ist nach Konstruktions- oder Lieferantenwechsel neu zu prüfen?

Eine feste allgemeine Zahl gibt es nicht. Auswirkungen auf Anforderungen, Prüflingsidentität, Werkstoff- und Fügebefähigung sowie Modulpflichten vergleichen; Nachprüfungen und notwendige Zustimmungen dokumentieren.

Amtliche Quellen

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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