Regulatorische Beratung und Koordination

Prüfweg nach dem tatsächlichen Kontaktmaterial festlegen

Prüfpflichten und Nachweise sind vor einer Beauftragung zu klären.

Eine aussagekräftige EU-Prüfung von Lebensmittelkontaktmaterialien beginnt mit Werkstoff, Kontaktfläche, Lebensmitteln, Temperatur und Kontaktdauer – nicht mit der pauschalen Bestellung eines „Lebensmittelechtheitszertifikats“. Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 enthält die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 die gute Herstellungspraxis. Materialspezifische EU-Vorschriften, nationale Regelungen und Stoffbeschränkungen bestimmen die erforderlichen Nachweise. Ein Prüfbericht ist weder eine allgemeine Marktzulassung noch eine vollständige Konformitätserklärung.

Prüfweg nach dem tatsächlichen Kontaktmaterial festlegen

Erfassen Sie sämtliche Schichten einschließlich Beschichtungen, Dichtungen, Klebstoffen und Druckfarben. Die Bezeichnung „Verpackung“ begründet kein einheitliches Prüfprogramm. Für Kunststoffe regelt die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 Zusammensetzung und Migration; Anhänge III und V betreffen Lebensmittelsimulanzien und Prüfbedingungen. Änderungen durch 2025/351 und 2026/245 sind bei der Stoffprüfung zu berücksichtigen. Andere Materialien können besonderen EU- oder nationalen Vorschriften unterliegen.

Besteht der Gegenstand aus Kunststoff und einem anderen Material (Mehrschichtverbund aus verschiedenen Materialien), darf das übliche Kunststoff-Migrationsprogramm nicht ungeprüft übernommen werden. Nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/351 gelten die Artikel 11 und 12, wenn die lebensmittelberührende Oberflächenschicht in den Geltungsbereich der Kunststoffverordnung fällt. Anderenfalls kann nationales Recht Migrationsgrenzwerte festlegen. Die Zusammensetzung der Kunststoffschichten ist trotzdem zu prüfen. Vor der Festlegung der Prüfungen muss die tatsächliche Kontaktseite bekannt sein.

Bei Lebensmittelkontaktverpackungen sind zusätzlich die PFAS-Gehaltsgrenzen des Artikels 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 zu prüfen; sie gelten seit dem 12. August 2026. Dies sind Stoffgehalts- und keine Kunststoffmigrationsgrenzen. Das stufenweise Analysekonzept der Kommission ist eine Empfehlung und keine allgemeine Pflichtprüfmethode. Für bestimmtes Koch- und Küchengeschirr aus Polyamid oder Melamin mit Ursprung in oder Versand aus China beziehungsweise Hongkong sieht die Verordnung (EU) Nr. 284/2011 außerdem chargenbezogene Laborbelege vor.

Prüfmatrix: Fragen an das Labor

Diese Matrix dient zur Eingrenzung des Prüfauftrags, nicht als abschließender Katalog zwingender Prüfungen. Prüfparameter folgen aus Zusammensetzung, Verwendungszweck und geltenden Beschränkungen.

Material / Auslöser Prüf- und Nachweisfrage
Kunststoff oder Kunststoff-KontaktschichtZugelassene Stoffe, spezifische und Gesamtmigration (SML/OML), NIAS, Simulanzien und Exposition nach Anhängen III/V prüfen; Mehrschichtaufbau berücksichtigen.
Rezyklierter Lebensmittelkontakt-KunststoffSoweit einschlägig Nachweise zum Recyclingprozess und zur Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung (EU) 2022/1616 ergänzen; Migration ersetzt die Prozesskonformität nicht.
Beschichtung, Klebstoff, Druckfarbe, SilikonStoffe und Exposition bestimmen; einschlägige EU-Stoffmaßnahmen, insbesondere BPA, und nationale Vorschriften prüfen. Der Kunststoff-OML gilt nicht pauschal.
Papier, Karton, Metall, GummiVorschriften des Zielmitgliedstaats und risikobasierte Stoffprüfungen bestimmen; es gibt kein einheitliches EU-Migrationspanel für alle diese Stoffe.
KeramikgeschirrEU-Vorschriften zur Blei- und Cadmiumabgabe sowie gegebenenfalls nationale Regeln und den Gefäßtyp berücksichtigen.
Aktive/intelligente oder mehrschichtige ErzeugnisseFunktion und Aufbau jeder Schicht klären; zusätzliche EU-Sondervorschriften und die fertige Konstruktion prüfen.
Lebensmittelkontaktverpackungen (alle Materialien)Prüfen Sie die PFAS-Gehaltsgrenzen nach Artikel 5 Absatz 5: 25 ppb für ein einzelnes gezielt bestimmtes PFAS und 250 ppb für deren Summe (jeweils ohne polymere PFAS) sowie 50 ppm PFAS einschließlich Polymeren. Legen Sie geeignete Gehaltsnachweise und analytische Grenzen fest; ein bestandener Migrationstest ersetzt diese Prüfung nicht.
Polyamid- oder Melamingeschirr aus China / HongkongBei Ursprung in oder Versand aus diesen Gebieten verlangt die Verordnung (EU) Nr. 284/2011 eine sendungsbezogene Erklärung mit Laborbericht über primäre aromatische Amine (Polyamid) bzw. Formaldehyd (Melamin) sowie die einschlägige Voranmeldung. Ein üblicher Kunststoffprüfbericht genügt dafür nicht automatisch.

Verwendungsbedingungen vor der Probenahme festhalten

Halten Sie die vorgesehene Verwendung schriftlich fest und archivieren Sie diese mit dem Prüfbericht. Ein Ergebnis bei Raumtemperatur lässt sich nicht ohne Weiteres auf Heißabfüllung, Mikrowellenerwärmung oder lange Lagerung übertragen.

  • Material- und Schichtliste, Lieferantenerklärungen, Rezepturbeschränkungen, Kontaktflächen sowie Druck-, Klebe- und Beschichtungsschichten.
  • Lebensmittelarten einschließlich wässrig, sauer, alkoholisch, fetthaltig und trocken sowie Nutzungsausschlüsse.
  • Maximaltemperatur, Dauer, Heißabfüllung, Wiedererwärmung, Lagerzeit und Einmal- oder Mehrfachgebrauch.
  • Form, Abmessungen, Oberflächen-/Volumen-Verhältnis, konkrete Artikelnummer und Fertigungslos.
  • Herstellungsbedingungen, Additive, Rezyklatanteile und potenzielle unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS).
  • Zielmitgliedstaaten, Übergangsvorschriften und bereits vorhandene Berichte oder Erklärungen.

Labor auswählen und Prüfplan verbindlich festlegen

Prüfen Sie die fachliche Kompetenz je Methode, möglichst anhand einer Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17025 einschließlich der konkreten Methode. Eine solche Akkreditierung ist ein Qualitätsmerkmal, aber keine allgemeine EU-Pflicht für jede private Prüfung. Klären Sie Verfahren, Bestimmungsgrenzen, gegebenenfalls Messunsicherheit, Simulanzien, Kontaktgeometrie und Bewertungsregeln im Angebot.

  • Durchführendes Labor, akkreditierte Methoden und Unterauftragnehmer prüfen; Geltungsbereich schriftlich anfordern.
  • Auswahl von Simulanzien, Zeit und Temperatur, Mehrfachgebrauchszyklen und Migrationsberechnung erläutern lassen.
  • Gesamtmigration, soweit relevant, stoffspezifische Migration, NIAS-Bewertung und weitere materialspezifische Parameter vereinbaren.
  • Nachweis- und Bestimmungsgrenzen, Messunsicherheit, Entscheidungsregel und Umgang mit Nichtnachweisen festlegen.
  • Probenkennzeichen, Bedingungen, Einheiten, Messwerte gegenüber Grenzwerten, Abweichungen sowie Berichtsstand verlangen.

Repräsentative Proben und ungünstigste Bedingungen

Die Proben müssen die tatsächliche Serienfertigung abbilden und rückverfolgbar sein. Vereinbaren Sie Kontaktseite, Schichtaufbau und gegebenenfalls mehrere Verwendungsfälle. Die Zusammenfassung von Varianten unter Worst-Case-Annahmen braucht eine technische Begründung; eine beliebige Farbe oder Wandstärke repräsentiert nicht automatisch alle.

Fall Probenentscheidung
Neues Pigment oder Additiv bei gleichem PolymerAlte Werte nicht ohne Rezepturgleichwertigkeit übernehmen; betroffene Stoffe prüfen.
Mehrschichtfolie oder beschichtetes MetallFertigen Aufbau und Kontaktseite samt Klebstoffen, Barrieren und Fertigung prüfen.
Mehrfach verwendeter Becher oder BehälterRechtlich passende wiederholte Kontaktzyklen und Nutzung angeben; einmaliges Einlegen genügt nicht pauschal.
Unterschiedliche Größen und TemperaturenWorst Case und Flächen-/Volumen-Annahmen dokumentieren; nötigenfalls weitere Varianten testen.

Frühere Prüfberichte auf Wiederverwendbarkeit prüfen

Bei älteren Kunststoffnachweisen ist die Übergangsregelung gesondert zu prüfen, nicht nur das Berichtsdatum: Artikel 4 der Verordnung (EU) 2025/351 erlaubt die weitere Vermarktung bestimmter nach bisherigem Recht konformer Kunststofferzeugnisse, die vor dem 16. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände. Dies erfasst nicht pauschal später hergestellte Ware. Für BPA gelten eigenständige, produktbezogene Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) 2024/3190 in der durch 2026/250 berichtigten Fassung; die Frist aus 2025/351 darf darauf nicht ungeprüft übertragen werden.

Die Übernahme eines älteren Berichts setzt nachgewiesene Gleichwertigkeit voraus. Eine pauschale gesetzliche Gültigkeitsdauer in Jahren gibt es nicht. Maßgeblich sind das aktuelle Produkt und die geltenden Grenzen.

  • Werkstoff, Rezeptur, Lieferanten, Schichtfolge und Fertigungsprozess stimmen überein.
  • Prüfartikel, Los und Kontaktfläche sind zur aktuellen Ware rückverfolgbar.
  • Lebensmittel/Simulanzien, Temperatur, Dauer und Mehrfachgebrauch decken die beworbene Nutzung ab.
  • Grenzwerte und Stofflisten sind einschließlich 2025/351, 2026/245 und gegebenenfalls BPA-Vorschriften aktuell.
  • Methodensensitivität, Einheiten, Korrekturen und Bericht erlauben einen rechtssicheren Grenzwertvergleich.
  • Lücken werden schriftlich fachlich begründet, gezielt geprüft oder risikobewertet, nicht nur mündlich zugesichert.

Die Übergangsregel für Kunststofflagerbestände gilt nicht automatisch für die PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen. Nach den Erläuterungen der Kommission sieht Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 keine Abverkaufsfrist für Verpackungen vor, die nach dem 12. August 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden, selbst wenn sie zuvor hergestellt wurden. Belegen Sie Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens und Zusammensetzung.

Änderungen als Auslöser neuer Nachweise bewerten

Änderungen an Rohstoffen, Nutzung oder Rechtslage erfordern eine neue Nachweisentscheidung. Je nach Risiko sind gezielte Analysen, erneute Migrationsprüfungen, Modellierung oder eine begründete Dokumentenbewertung erforderlich.

Änderung Prüfentscheidung
Anderer Lieferant, Rezyklat oder PolymergradRezeptur und Verfahren abgleichen, Verunreinigungen prüfen, zusätzliche Prüfungen bestimmen.
Andere Farbe, Tinte, Klebstoff oder BeschichtungNeue Migranten/NIAS und Kontaktseite bewerten; gezielt oder am Endprodukt prüfen.
Heißabfüllung, Mikrowelle oder längere HaltbarkeitExposition neu bestimmen; frühere Kalt- oder Kurzzeitprüfung kann nicht ausreichen.
Neuer EU-Grenzwert oder anderer ZielstaatBeschränkungen, Übergang und nationale Regeln ohne Produktänderung neu bewerten.
Grenzwertüberschreitung oder FertigungsabweichungFreigabe begrenzen, Ursache beheben und repräsentativ neu prüfen.

Bei Grenzwertüberschreitung oder unklaren Befunden handeln

Ein problematisches Ergebnis darf nicht durch Wiederholungen unter erleichterten Bedingungen verdrängt werden. Stoppen Sie die betreffende Freigabeentscheidung, klären und beheben Sie die Ursache und beschaffen Sie belastbare neue Nachweise.

  • Identität, Bedingungen, Einheiten und Verfahren gegen die rechtliche Fragestellung prüfen.
  • Bestätigte Überschreitung von unsicherem Screening oder unzureichender Bestimmungsgrenze trennen.
  • Rezeptur, Verunreinigung, Prozess, Beschichtung und unbeabsichtigte Nutzung untersuchen.
  • Wo vertretbar Verwendung einschränken oder Konstruktion ändern; anschließend neue Nachweise und Unterlagen erstellen.

Offene Fragen vor der Beauftragung klären

Senden Sie vor Angebotsanforderung Schichtaufbau, Verwendung, Zielländer, vorhandene Erklärungen/Berichte und Musterliste. Fordern Sie einen schriftlichen Prüfplan mit Rechtsgrundlagen, Stoffen, Simulanzien, Exposition, Bestimmungsgrenzen und Ausschlüssen. Für die strategische Einordnung siehe Beratung zur EU-Lebensmittelkontaktkonformität; für die Budgetplanung Kosten der EU-Lebensmittelkontaktkonformität. Hier geht es ausschließlich um Planung und Beurteilung von Prüfnachweisen.

Amtliche Rechts- und Technikquellen

Häufige Fragen

Brauchen alle Lebensmittelkontaktmaterialien denselben Migrationstest?
Nein. Neben allgemeinen Regeln bestehen spezielle Kunststoff-, weitere EU- und nationale Anforderungen. Zuerst Kontaktmaterial und Verwendung bestimmen.
Reicht eine ISO/IEC-17025-Akkreditierungsurkunde?
Nein. Sie muss die konkrete Methode umfassen; Probe, Exposition und Vergleichsgrenzwert müssen ebenfalls passen.
Darf ein alter Lieferantenbericht für neu bedruckte Folie dienen?
Nur bei dokumentierter Gleichwertigkeit von Rezeptur, Schichten, Druck, Verwendung und aktueller Rechtslage; neue Druckfarbe kann weitere Prüfungen auslösen.
Sind bei wiederverwendbaren Kunststoffartikeln mehrere Migrationszyklen erforderlich?
Verordnung (EU) Nr. 10/2011 enthält dafür besondere Prüfbedingungen. Teilen Sie dem Labor die Wiederverwendung mit und verlangen Sie eine begründete Prüffolge.
Beweist ein bestandener Gesamtmigrationstest vollständige Konformität?
Nein. Spezifische Stoffe, NIAS, Rezeptur, Einschränkungen, GMP und Dokumentation sind gesondert zu prüfen.
Reicht ein älterer Migrationsbericht für die PFAS-Prüfung von Lebensmittelverpackungen?
Nein. Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 begrenzt den PFAS-Gehalt der Verpackung, nicht die Migration. Prüfen Sie geeignete Stoffgehaltsnachweise und den Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens. Die abgestuften Analyseempfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich; ein früheres Herstellungsdatum allein ermöglicht keinen Abverkauf bei erstmaliger Vermarktung nach dem 12. August 2026.

Verantwortlich für die Veröffentlichung: Khachatrian Razmik

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16

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